Ich will mich zum Thema nicht mehr einbringen, das nur, weil wir grds. gut auskommen und Du mich angeschrieben.
Deine Formulierung ist leicht unpräzise.
Der Steuerhinterzieher verweigert die Steuerzahlung nicht grundsätzlich, er verweigert aber die Steuerzahlung bemessen an seiner Leistungsfähigkeit, die in anderer Summe ausfallen würde, hätte er alle Einnahmen offenbart (z.B. soweit er einer nicht angezeigten Beschäftigung nachgeht).
Damit wird er zum Betrüger.