Nein Motorräder sin von dieser Reglung ausgenommen. Bei weiteren Fragen siehe hier diese Fahrzeuge sind nach Kennzeichnungsverordnung auch davon ausgenommen:
1.mobile Maschinen und Geräte,
2.Arbeitsmaschinen,
3.land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4.zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5.Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
6.Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben,
7.Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge,
8.Fahrzeuge der Bundeswehr und der NATO.
9.Auf Beschluss des Bundesrates soll in die Kennzeichnungsverordnung eine generelle Ausnahme von Fahrverboten auch für Oldtimer-Fahrzeuge aufgenommen werden. Die Ausnahme tritt vermutlich Mitte Dezember in Kraft, wenn die Bundesregierung diese Änderung verabschiedet hat und das Europäische Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist. Dann können Oldtimer mit H-Kennzeichen oder einem roten 07-er Kennzeichen ohne Ausnahmegenehmigung auch in der Umweltzone fahren. (Ist zwischenzeitlich erfolgt