"Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."
David Kriesel 2014
nach der Rechtslage hierzulande wohl sehr problematisch.
Denn getan hat der Herr ja (noch?) nichts. Gut die Beleidigung. Konkret würde es bedeuten, den Herrn bzw. die Dame rund um die Uhr zu überwachen, was die Büttelei selbstverständlich nicht tun wird. Entweder es verläuft sich im Sande, oder aber die Tat wird realisiert. Dann ermittelt die Büttelei.
Ein anderes wäre dann noch das sog. Stalking, wofür es ein extra Gesetz gibt mittlerweile glaube ich. Ständiges Hinterherlaufen, Beobachten und Bedrohen ist bereits Straftat. In den 60ern gabs einen Fall in München, in welchem ein Täter einer Frau ständig nachstellte, diese bedrohte und dann ermordete. Die Polizei gab damals an nichts tun zu können/wollen, bis nichts passiert ist.
Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.
„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
Mahatma Gandhi
Es ist unfassbar, was für sorglose Traumtänzer sich in den sozialen Netzwerken tummeln! Klardaten, Selfies, Job, Familie (die Kinder, ach die sind ja soooosüüüß) , An-und Abwesenheit (Leute, wir fahren in den Urlaub) - alles macht man öffentlich!
Und dann wundert man sich und schreit nach der Polizei, weil die Stalker, die Vergewaltiger, die Pädos, die Einbrecher und die ganzen anderen kaputten Typen vor der Tür stehen.....man man man.....besser man man man Frau!
Er hat eben nicht den Holocaust geleugnet. Da ist dann immer bei der Justiz die Schwere der Schuld gering!
du hast recht in dem, daß man so blöd sein kann, angesichts der irren die hier rumlaufen, seine klardaten im internet zu nennen. nur eines ist tatsache und nicht diskutierbar in meinen augen.......die irren sind das problem und nicht die, die diese daten reinstellen! das verhält sich da ebenfalls so,...... nicht der, der seine wohnung nicht 2x absperrt ist schuld am einbruch, sondern der, der einbricht!
„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
Mahatma Gandhi
Hier mal zur Rechtslage aus dem Jahr 2007:
Aus meiner Sicht ganz klar Nötigung, also strafbar!Ist die Androhung von Gewalt ein eigenständiger Straftatbestand?
Ein Beispiel: Person A möchte keinen Kontakt mehr mit Person B haben. Person B ruft aber dennoch wieder oder schreibt wieder. Person A teilt daraufhin Person B mit, ihm "den Schädel einzuschlagen", die "Knochen zu brechen" oder sonstwas wortgewaltiges in die Richtung, wenn er mit seinen Anrufen nicht aufhört.
Kann jetzt Person B Person A verklagen wegen Bedrohung?
Antwort vom 6.10.2007 | 20:14
Von DanielB
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Wenn eine solche Drohung ausgesprochen wird, um jemanden zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu bewegen, so ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Ohne die Absicht auf das Handeln des Opfers einzuwirken, ist dagegen nur die Drohung mit Verbrechen (Mord, Totschlag, Raub, schwere Körperverletzung (zu unterscheiden von der gefährlichen Körperverletzung!)) strafbar.
Die Drohung 'Ich hau dich gleich krankenhausreif' ist für sich gesehen nicht strafbar, ich 'Ich hau dich krankenhausreif, wenn du nicht sofort verschwindest' ist dagegen Nötigung...
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Hier könnte sich Gehirnnutzer mal nützlich machen!
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Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)
Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!
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