Und genau da liegt der Kern der Sache. Artikel 4 des GG ist, ebenso wie 2-19 veränderbar!, allerdings bedarf es der Zustimmung einer 2/3 Mehrheit. Würde man diesen Artikel abwandeln, könnte man die Moslems viel besser kontrollieren.Zitat von passion
Mein Vorschlag in diese Richtung wäre:
- Kein Verbot des Islam, aber Ausübung mit Einschränkungen
- Bei jedem Gottesdienst muss ein unabhängiger staatlicher Beobachter anwesend sein
- Versammlungen mit mehr als 15 Teilnehmern müssen angemeldet und ebenfalls beobachtet werden, ausgenommen Familienfeiern etc.
- Gottesdienste sind grundsätzlich in Deutsch abzuhalten
- erweiterter Lauschangriff bei "verdächtigen Familien"