AfD : Alles für Deutschland !
Gemeinnutz geht vor Eigennutz
Sind Väter da jetzt mit geschützt oder gehen die wieder leer aus? Immer dürfen die Weibchen sich faul ausruhen ... bei vier bis fünf Kindern von fünf bis acht Vätern sind sie nach der Lehre locker über das Verfallsdatum hinaus und weder fachlich, noch sonstwo sinnvoll einzusetzen. Es folgen die Wechseljahre und somit die Nutzlosigkeit des weiblichen Herdentiers ... es bleiben mütterliche Aufgaben, Kunststudium, Selbstverwirklichung und Scheidung ... Rosenkrieg, Sorgerechtskampf und bedeutungsloser Sex mit Unbekannten auf Parkbänken, Parkplatztreffpunkten und Badeseestellen bei Nacht.
Warum darf der Mann nicht solch ein Leben führen?
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
Ich glaube dir das, Rumbu. Wollte nur ein wenig frotzeln. Ich zitiere mal aus dem Buch von Scholtz-Klink zum Mutterschutzgesetz, daß während der NS-Zeit kam und laufend verfeinert und ausgebaut wurde:
"Die Frauenerwerbstätigkeit ist ein notwendiger Bestandteil im Arbeitsleben der Nation, und der Schutz und die Erhaltung der mütterlichen Kräfte bilden die Grundlage aller sozialpolitischen Maßnahmen auf dem Gebiet der Frauenerwerbstätigkeit. … Dazu kommt, daß die Frau immer im Lebenskreis der Familie stehen wird, und damit für Dinge des Alltags, aus denen sich das Leben der Familie zusammensetzt, Kraft und Zeit haben muß. Ist die Frau auch nun noch Mutter eines oder mehrerer Kinder, so braucht sie den Einsatz ihrer seelischen und geistigen Kräfte zur Erziehung ihrer Kinder zu verantwortungsbewußten Menschen ihres Volkes. Diese Aufgaben zeigen deutlich eine doppelte, ja dreifache Belastung der Frau.
In vielerlei Hinsicht wurde versucht, nicht nur den Arbeitern, sondern auch besonders den Frauen Entlastung zu verschaffen. Gertrud Scholtz-Klink schreibt zu den sozialpolitischen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen:
a) In der Fischindustrie dürfen Frauen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die gesundheitsschädigend sind.
b) Durch die Ziegelei-Verordnung wurde die Frauenarbeit in der Ziegelindustrie wesentlich eingeschränkt.
c) In der feinkeramischen Industrie erfolgt dasselbe wie in der Ziegelindustrie, außerdem wurde eine Höchstgrenze für das Tragen von Lasten in der Industrie ‚Steine und Erden‘ auf 15 Kilo festgesetzt.
d) Die Reichsbahn verbot die Beschäftigung als Streckenarbeiterin.
e) Werden Arbeiterinnen mit Arbeiten beschäftigt, die eine besondere körperliche Anstrengung erfordern, und daher im allgemeinen von Männern verrichtet werden können, so erhalten sie den Männerlohn der gleichen Altersstufe. Das gleiche gilt für Arbeiterinnen, die die Arbeiten eines Facharbeiters verrichten. …
Zum Mutterschutz:
a) Die Deutsche Arbeitsfront zahlt auf Veranlassung des Frauenamtes Krankenunterstützung an alle schwangeren Frauen, soweit sie erwerbstätig und Mitglieder der DAF sind, …
b) Bis zum Inkrafttretens des Mutterschutzgesetzes werden Überbrückungsmaßnahmen in erster Linie durch betriebliche Fürsorge geleistet.
c) Um eine einheitliche Gestaltung des Mutterschutzes in den Betrieben herbeizuführen, sind zwischen dem Frauenamt der DAF und dem DAF-Amt Volksgesundheit folgende Mutterschutz-Bestimmungen vereinbart worden:
1. Sechs Monate vor bis drei Monate nach der Niederkunft ist eine Kündigung nur aus einem wichtigen, nicht mit der Schwangerschaft in Verbindung stehendem Grund möglich. …
2. …
3. Sechs Monate vor bis drei Monate nach der Niederkunft darf keine Mehrarbeit über die 48-Stunden-Woche, Akkord- und Nachtarbeit, auch nicht in Ausnahmefällen, geleistet werden.
4. Im Interesse von Mutter und Kind ist die Schwangere verprflichtet, sechs Wochen vor der Niederkunft die Arbeit einzustellen. Eine Wiederaufnahme der Arbeit kann frühestens sechs Wochen nach der Niederkunft erfolgen. …
6. Die stillende Mutter hat einen Stillpausenanspruch von täglich zweimal 45 Minuten oder einmal 90 Minuten. Durch die Arbeitsunterbrechung tritt kein Lohnausfall ein (Stillräume stehen zur Verfügung). … Über die Arbeitsausschüsse wurde erreicht, daß kinderreichen Vätern und kinderreichen Müttern verlängerte Kündigungsfristen gewährt wurden und daß werdenden Müttern für das Jahr der Niederkunft zusätzlicher Erholungsurlaub gegeben wird.
Alle in diesem Bericht aufgezeigten Maßnahmen haben das Ziel, die Probleme der Erwerbstätigkeit der Frau auf ein Mindestmaß herabzusetzen und die Arbeits-bedingungen möglichst gut und gesund zu gestalten und damit die Lebenskraft und den Lebensmut der Frau zu stärken. Damit dient das Frauenamt der Deutschen Arbeitsfront sowohl der einzelnen schaffenden Frau, als auch dem gesamten Volke. Für das Leben der einzelnen Frau bedeutet es eine Erleichterung ihres Lebensschicksals und ermöglicht ihr, die Verbindung von Arbeit und Freude zu finden. Für das Volk bedeutet es die allgemeine Stärkung der völkischen Kraft, die die Voraussetzung für das Bestehen und das Wachsen jeden Volkes ist. 1942 wird das Mutterschutzgesetz verabschiedet. In ihm heißt es:
1. Eine werdende Mutter darf nicht beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis Leben und Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet sind.
2. Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten, z. B. Heben und Tragen schwerer Lasten, und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe oder von Erschütterungen ausgesetzt sind. …"
Alles böse, böse böse. Überhaupt, wie kann eine Organisationsform eines Volkes (=Staat) sich überhaupt um das Wohl des Volkes scheren??? Da sind wir doch heute schon viel weiter, nicht wahr?
Männer sind kopfschwanger und solidarisch leiden die mit ... noch nie was von dingsda gehört ... Empathie und so?
Ist doch unverantwortlich, die hilflose wie trächtige Mutterkuh schutzlos und allein zu Hause auf der Couch rotten zu lassen, wo sie leichte Beute für Versicherungsvertreter, Shopping-TV und windige BoFrost-Mitarbeiter ist! Da muss man doch was tun!
Da muss doch irgendein Männchen das Revier sauberhalten, die Hyänen und Aasgeier vertreiben und das kalbende Muttertier abhalten, eigene Entscheidungen zu treffen.
Wenn Frau nicht arbeitsfähig und schwanger ist, dann kann sie auch keinen Einkauf durchführen, keinen Haushalt erledigen und keinen Kasten Bier aus dem Keller hochtragen. Wer wäscht die Wäsche, kocht das Essen und wischt das Treppenhaus? Soll das alles der Mann nach der Arbeit noch erledigen, nur weil Madame eine Extrawurscht ohne Kunstdarm bevorzugte?
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
Na, ja, wenn man kopfschwanger ist und dadurch das Embryo gefährdet, ist es sicherlich ein Leichtes, ein ärztliches Attest zu erhalten, das einem Arbeitsunfähigkeit oder mangelnde körperliche Belastbarkeit bescheinigt, damit es nicht zu Blutungen und einer Fehlgeburt kommt, auch ganz ohne festgestellte Schwangerschaft.
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