Erstmals hat ein deutsches Gericht entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückzuholen.
Mit diesem Beschluss wird das Auswärtige Amt aufgefordert, nun unverzüglich die Identität dreier minderjähriger Kinder im syrischen Flüchtlingslager al-Haul feststellen zu lassen und danach diesen und ihrer Mutter die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen.
In der im Eilverfahren getroffenen Entscheidung heißt es, die aus Niedersachsen stammende Mutter und die Kinder könnten sich "unmittelbar" auf die im Grundgesetz verankerte "staatliche Schutzpflicht berufen."
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Mich wundert gar nichts mehr!