Zitat von
Equilibrium
Ob Sie nun einen Ausländer oder einen Deutschen ermorden ist für die Strafbarkeit nicht relevant.
Indem du "Mord" 1:1 neben "Raubkopieren" stellst, offenbarst du die Irrelevanz deiner Einlassungen.
Zudem gibt es streng genommen den Tatbestand der Raubkopie überhaupt nicht. Bisher ist jedenfalls noch niemand gesichtet worden, der einem anderen unter Bedrohung von Leib & Leben Daten abgenommen hätte.
Glaubst du nicht? Dann lies:
§ 249 StGB Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Es bleibst dein Geheimnis, wieso du dich an der peinlichen Kriminalisierungs-Kampagne der Musikindustrie beteiligst. Und zu einer völlig unverhältnismäßigen Strafzumessung von fünf (!) Jahren kommst.
Im übrigen solltest du dich einmal ein bißchen mit dem Wert der Informationsfreiheit an sich beschäftigen.