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“The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)
Habe gerade versucht, Allianz zu kaufen. Keine Chance. Man kommt sowieso nicht durch. Kein Bock mehr. Einfach abwarten. Mal sehn, wie die Kurse heut abend sind.
.. jetzt wird darüber diskutiert , daß die Schotten eine Volksabstimmung wollen , denn die Schotten wollen in der EU bleiben ... logisch , denn die haben Gelder aus der EU im Vollen geschöpft und abkassiert ...
“The powers of financial capitalism had another far reaching aim, nothing less than to create a world system of financial control in private hands able to dominate the political system of each country and the economy of the world as a whole.” –Prof. Caroll Quigley, Georgetown University, Tragedy and Hope (1966)
Nun ich kenne nicht die rechtlichen Regelungen für Referenden in Großbritannien. In den meisten Ländern hängt es davon ab, wer Ausgangspunkt für das Referendum ist, welche Einspruchsmöglichkeiten Parlamente haben. In den meisten Fällen gibt es Einspruchmöglichkeiten nur, wenn das Referendum vom Volk ausging und nicht vom Staat veranlasst wurde.Art. 50(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil.
Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
(5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels [Links nur für registrierte Nutzer] beantragen.
Ich denken mal das Ergebnis ist zwingend für das Parlament.
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