Zitat von
Dornröschen
[FONT="]Behördenwillkür? Mussten die Tiere aus Profitgier sterben?[/FONT]
[FONT="]Zitat[/FONT]
Grimma/Großbardau. Es wird immer undurchsichtiger, nachdem der Landkreis Leipzig die Tiere von Arnd Viehweg in Großbardau am Montag beschlagnahmt hatte. Demnach sind bis Donnerstagabend 40 Tiere getötet worden. Begründung: EU Normen, doch die schreibt keine unverzügliche Tötung vor.
Die EU Norm sagt in der EG 1760/2000 /Artikel 22/Absatz 2d folgendes aus: „wenn der Tierhalter eines Tieres die Identität und Rückverfolgbarkeit des Tieres nicht nachweisen kann: gegebenenfalls auf der Grundlage einer Bewertung der Risiken für die Tiergesundheit und die Lebensmittelsicherheit. Vernichtung des Tieres ohne Gewährung einer Entschädigung,“. Die Tötung der Tiere liegt also im Ermessen der Behörde
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[FONT="]Landkreis wehrt sich gegen Vorwürfe[/FONT]
[FONT="]Zitat[/FONT]
[FONT="]Grimma.[/FONT][FONT="] Der Landkreis hat sich mittlerweile auch zu den Aussagen von Viehweg´s wie folgt geäußert.[/FONT]
[FONT="] "Die Kennzeichnung von neugeborenen Rindern hat binnen 7 Tage nach der Geburt zu erfolgen. Zur Kontrolle der Herden und auch unserem Angebot, Rinder, die identifizierbar sind zu kennzeichnen, gingen Fristen von mindestens zwei Wochen voraus. Bei geeigneter Vorbereitung durch den Halter hätten die Rinder bis dahin auf ein überschaubares Gebiet gepfercht werden können." Zum Vorwurf, dass der Landkreis einen Dienstleister mit der Identifizierung der Rinder beauftragt wird folgendes erklärt: "Diese Maßnahme muss der Halter selbst vornehmen. Erst wenn dies nicht geschieht wird eine sog. Ersatzvornahme eingeleitet, die er auch bezahlen muss. Dem Halter wurde am 29.04.2016 mitgeteilt, dass er falls er die Ablesung der Ohrmarken nicht ermöglicht, dies durch Dritte geschieht." [/FONT]
[FONT="]Anzeige [/FONT]
[FONT="]Zum Argument, er hätte die Ohrmarken nicht setzen können, da er nicht mit dem Narkosegewehr betäuben dürfe hat die Behörde einen einfach Lösungsvorschlag parat. "Tierärzte dürfen dies und können hinzugezogen werden. Werden Tiere nicht gekennzeichnet, dann weiß der Halter, dass diese getötet werden müssen." Weiter erklärt der Landkreis, dass die Tiere nicht als Stalltiere eingestuft wurden, das gäbe es gar nicht. Alle Tiere, die einen Halter haben, seien nach dem Gesetz Haustiere. Das gelte auch für Tiere die ganzjährig auf der Weide leben würden. Die Auflagen wie z.B. Kennzeichnung und Prüfung der Seuchenfreiheit gilt für jedes Rind, egal ob draußen oder drinnen, bio oder konventionell gehalten. Die Lebensbedingungen ganzjährig auf der Weide sind sicherlich artgerecht. Problematisch sei dnach Ansicht der Behörde das Handling der Herde.[/FONT]
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Schwerkriminelle Invasoren nicht registriert, dürfen sich hier frei entfalten, aber bei Rindern schlägt der Amts- und Machtmißbrauch voll zu, wenn eine Ohrmarke fehlt..