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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #991
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    "Rechtswidriger Angriff"

    Wenn man so etwas liest, weiß
    man gleich Bescheid....
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
    Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

    If God's on the left, then I'm sticking to the Right | AC/DC - Hell's Bells

  2. #992
    cornjung
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Das isz zwar so weit richtig - im Gesetz steht:
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Jetzt wird es aber schon tricky - was ist "erforderlich" und da kannst Du dann, je nach Bundesland und damit Rechtsauffassung der Justiz, plötzlich ganz schön dumm aus der Wäsche schauen, wenn Du plötzlich vom "Opfer" zum "Täter" gemacht wirst.
    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Blöde Frage. Notwehr ist im Gesetzbuch legaldefiniert. Googlen - fertig.
    Du kannst ruhig zugeben, dass du noch nie einen Kommentar oder ein Urteil zu Notwehr gelesen, geschweige dich je auf Notwehr berufen und einer Verhandlung bei gewohnt hast. Nein, du hast den Paragraphen nicht mal verstanden. Ich will ja nicht unterstellen, dass du nicht mal googeln kannst. Weder ist im Gesetz " legaldefiniert ", was ein Angriff, noch was gegenwärtig, noch was rechtswidrig, geschweige denn was erforderlich und geboten ist. Um bei Notwehr mit diskutieren können, muss man Ahnung haben. Du hast keine. Da nutzt dein, aber ich hab doch auf der street-worker VHS 2 Doppelstunden " sozial studiert " rein gar nichts. Damit kannste vielleicht Alkis und Drogis beeindrucken, mich nicht.
    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Corni schlägert eben gern..
    Ich schläger nicht, ich verteidige mich. Du kennst den Unterschied zwischen angreifen und notwehren nicht.
    Geändert von cornjung (17.05.2021 um 17:25 Uhr)

  3. #993
    Mitglied Benutzerbild von WilliN
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Notwehr ist frei von Recht und Gesetz - in der Not verteidigt man sich!

    Was dann die Justiz später bewertet und urteilt, hat eine andere Temperatur.

    - -- ---

    Wenn ein Ladenbesitzer beispielsweise regelmäßig von einer Bande überfallen, beraubt oder erpresst wird, dieser Ladenbesitzer irgendwann Rot sieht und die Hände und Arme eines Bandenmitgliedes mit einem Eisen bearbeitet, kann das im Rechtsgefühl des Ladeninhabers durchaus als Notwehr verstanden werden. Es ist einfach nötig, den Räubern die Hände zu brechen, damit sie nicht wieder kommen und rauben. Diese Gegenwehr entstand also aus der Not heraus. Zum Beispiel, weil die Polizei nichts machen kann oder will oder beides.

    Wahrscheinlich jedes staatl. Gericht auf der Welt wird es aber nicht als Notwehr werten. Im Gegenteil, der bestohlene und erpresste Ladenbesitzer wird wegen schwerer Körperverletzung angeklagt und wieder zur Kasse gebeten.
    Selbst wenn er die Erpressungen und evtl. Gewalttaten gegen seine Person nachweisen kann, wird er für seine Aktion trotzdem verurteilt. Dennoch kann ich mir vorstellen, dass der Gerechtigkeitssinn der Ladeninhabers in großen Teilen korrekt ist und sein Kampf zu 100% Schuld der Gegenseite ist.

    Man kann Notwehr nach dem Lehrbuch definieren oder seine eigene Denke mit einbringen. Für mich kann Notwehr definitiv auch eine Zeit nach dem Angriff(en) passieren.
    Wenn man sich nicht wehrt (in der Not), geht das Unrecht immer weiter. Und wenn die (staatliche/öffentliche) herrschende Ordnung nicht für Gerechtigkeit sorgt, muss man sich eben selber verteidigen.

    Ein anderes Beispiel wäre, wenn der besagte Ladenbesitzer, in der Gewissheit wieder angegriffen zu werden, im Laden auf die Bande wartet und die Angreifer bei Betreten des Geschäftes ohne Vorwarnung attackiert.
    Das kann in den USA mit einer (legalen) Schusswaffe sein, in Deutschland z.B. mit einem (PTB) E-Schocker. Auch das kann man als Notwehr verstehen. Ich z.B. tue das, der Richter nicht.

    Eventuell in Afrika werden solchen Bandenmitgliedern die Hände gehackt oder auch schon mal ein Feuerchen gemacht... auf dem Verbrecher!
    Nun sind wir zwar (noch) nicht in Afrika, aber manchmal muss man auch als Europäer seinen menschlichen Instinkt irgendwie reaktivieren, damit die gesellschaftliche Umprogrammierung nicht gewinnt.
    In dem Sinne: Wehrt euch nicht gegen euch selbst (Instinkt) - wehrt euch gegen das Böse!

  4. #994
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Es gibt schon einen Unterschied zwischen Notwehr und Selbstjustiz.
    Dass Dir dies nicht geläufig scheint, ist unerheblich.

    Tipp:
    Notwehr wird zeitnah ausgeübt.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  5. #995
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von twoxego Beitrag anzeigen
    Es gibt schon einen Unterschied zwischen Notwehr und Selbstjustiz.
    Das Dir dies nicht geläufig scheint ist unerheblich.

    Tipp:
    Notwehr wird zeitnah ausgeübt.

    Lies es nochmal, auti ... ähm Twox!

  6. #996
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Wozu?
    Wird es dann schlauer?
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    ~Frank Zappa~



  7. #997
    Mitglied Benutzerbild von WilliN
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von twoxego Beitrag anzeigen
    Wozu?
    Wird es dann schlauer?
    Warum antwortest du eigentlich (oft, sehr oft) auf Kommentare ohne zu zitieren?

    Das wirkt irgendwie, als wolltest du klangheimlich kontaktlos deinen Senf zur Sache abgeben.

    Ist mir auch schon mal (selten) passiert, aber ich glaube, das ist bei dir die Regel. Oder?

  8. #998
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ich zitiere nicht, wenn es sich vermeiden lässt, weil ich es für unhöflich hielte, meine Mitforisten zu nötigen, alles zweimal lesen zu müssen.
    Außerdem lasse ich es, wenn meine Meinung mehr so allgemein ist, wie eben gerade.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  9. #999
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von twoxego Beitrag anzeigen
    Ich zitiere nicht, wenn es sich vermeiden lässt, weil ich es für unhöflich hielte, meine Mitforisten zu nötigen, alles zweimal lesen zu müssen.
    Außerdem lasse ich es, wenn meine Meinung mehr so allgemein ist, wie eben gerade.
    Und was ist an

    Es gibt schon einen Unterschied zwischen Notwehr und Selbstjustiz.
    Dass Dir dies nicht geläufig scheint, ist unerheblich.

    Tipp:
    Notwehr wird zeitnah ausgeübt.
    allgemein?

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  10. #1000
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    "Allgemein"?
    Niemand hat das Recht auf eine allgeMEINe MEINung! Mein ist die Meinung!
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

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