"Rechtswidriger Angriff"
Wenn man so etwas liest, weiß
man gleich Bescheid....
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Du kannst ruhig zugeben, dass du noch nie einen Kommentar oder ein Urteil zu Notwehr gelesen, geschweige dich je auf Notwehr berufen und einer Verhandlung bei gewohnt hast. Nein, du hast den Paragraphen nicht mal verstanden. Ich will ja nicht unterstellen, dass du nicht mal googeln kannst. Weder ist im Gesetz " legaldefiniert ", was ein Angriff, noch was gegenwärtig, noch was rechtswidrig, geschweige denn was erforderlich und geboten ist. Um bei Notwehr mit diskutieren können, muss man Ahnung haben. Du hast keine. Da nutzt dein, aber ich hab doch auf der street-worker VHS 2 Doppelstunden " sozial studiert " rein gar nichts. Damit kannste vielleicht Alkis und Drogis beeindrucken, mich nicht.
Ich schläger nicht, ich verteidige mich. Du kennst den Unterschied zwischen angreifen und notwehren nicht.
Geändert von cornjung (17.05.2021 um 17:25 Uhr)
Notwehr ist frei von Recht und Gesetz - in der Not verteidigt man sich!
Was dann die Justiz später bewertet und urteilt, hat eine andere Temperatur.
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Wenn ein Ladenbesitzer beispielsweise regelmäßig von einer Bande überfallen, beraubt oder erpresst wird, dieser Ladenbesitzer irgendwann Rot sieht und die Hände und Arme eines Bandenmitgliedes mit einem Eisen bearbeitet, kann das im Rechtsgefühl des Ladeninhabers durchaus als Notwehr verstanden werden. Es ist einfach nötig, den Räubern die Hände zu brechen, damit sie nicht wieder kommen und rauben. Diese Gegenwehr entstand also aus der Not heraus. Zum Beispiel, weil die Polizei nichts machen kann oder will oder beides.
Wahrscheinlich jedes staatl. Gericht auf der Welt wird es aber nicht als Notwehr werten. Im Gegenteil, der bestohlene und erpresste Ladenbesitzer wird wegen schwerer Körperverletzung angeklagt und wieder zur Kasse gebeten.
Selbst wenn er die Erpressungen und evtl. Gewalttaten gegen seine Person nachweisen kann, wird er für seine Aktion trotzdem verurteilt. Dennoch kann ich mir vorstellen, dass der Gerechtigkeitssinn der Ladeninhabers in großen Teilen korrekt ist und sein Kampf zu 100% Schuld der Gegenseite ist.
Man kann Notwehr nach dem Lehrbuch definieren oder seine eigene Denke mit einbringen. Für mich kann Notwehr definitiv auch eine Zeit nach dem Angriff(en) passieren.
Wenn man sich nicht wehrt (in der Not), geht das Unrecht immer weiter. Und wenn die (staatliche/öffentliche) herrschende Ordnung nicht für Gerechtigkeit sorgt, muss man sich eben selber verteidigen.
Ein anderes Beispiel wäre, wenn der besagte Ladenbesitzer, in der Gewissheit wieder angegriffen zu werden, im Laden auf die Bande wartet und die Angreifer bei Betreten des Geschäftes ohne Vorwarnung attackiert.
Das kann in den USA mit einer (legalen) Schusswaffe sein, in Deutschland z.B. mit einem (PTB) E-Schocker. Auch das kann man als Notwehr verstehen. Ich z.B. tue das, der Richter nicht.
Eventuell in Afrika werden solchen Bandenmitgliedern die Hände gehackt oder auch schon mal ein Feuerchen gemacht... auf dem Verbrecher!
Nun sind wir zwar (noch) nicht in Afrika, aber manchmal muss man auch als Europäer seinen menschlichen Instinkt irgendwie reaktivieren, damit die gesellschaftliche Umprogrammierung nicht gewinnt.
In dem Sinne: Wehrt euch nicht gegen euch selbst (Instinkt) - wehrt euch gegen das Böse!
Es gibt schon einen Unterschied zwischen Notwehr und Selbstjustiz.
Dass Dir dies nicht geläufig scheint, ist unerheblich.
Tipp:
Notwehr wird zeitnah ausgeübt.
"Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
~Frank Zappa~
Wozu?
Wird es dann schlauer?
"Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
~Frank Zappa~
Ich zitiere nicht, wenn es sich vermeiden lässt, weil ich es für unhöflich hielte, meine Mitforisten zu nötigen, alles zweimal lesen zu müssen.
Außerdem lasse ich es, wenn meine Meinung mehr so allgemein ist, wie eben gerade.
"Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
~Frank Zappa~
"Allgemein"?
Niemand hat das Recht auf eine allgeMEINe MEINung! Mein ist die Meinung!
Auch Dein Körper gehört der Partei.
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