Zitat von
cornjung
Stimmt, das kommt ja noch dazu. Selbst wenn du die Grenzen der Erforderlichkeit überschreiten würdest, käme umgehend § 33 StGB zum Zug. Aber erklär das mal einem gefährlich dummen Angsthasen/ Feigling und pentranten Ignoranten Valdyn, der nicht mal § 32 StGB kennt.