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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #781
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Ja, aber das ist in meinen Augen an den Haaren herbeigezogen, was man allein schon daran erkennt, dass der am Ende nicht einmal wegen Fahrlässigkeit verurteilt wurde.Selbst wenn man ihm den Unsinn mit der Putativnotwehr glaubt....es geht darum, ob man dem Täter das alles abkauft. Oder halt nicht.
    Nein, du hast weder den Fall verstanden noch Kenntnis über Notwehr und Putativnotwehr-recht. Wird eine Person rechtswidrig angegriffen, dann ist sie grundsätzlich dazu berechtigt !!!, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, welches erforderlich ist, eine entgültige, sofortige und zweifelsfreie Beseitigung der Gefahr gewährleistet. Der Angegriffene muss sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist. Das gilt auch für die Verwendung einer Schusswaffe. Egal ob der Richter Fischer oder cornjung heisst. Und weil hier der Angriff eines Polzisten rechmässig war, der Täter ihn aber für rechtswidig hielt, weil sich der Polizist nicht als solcher zu erkennen gab, liegt für jeden, der nur einmal einen Kommentar gelesen hat, ein glasklarer Fall von PN vor.

    Entscheidend ist allein, was der BGH dazu meint, und der hat DUTZENDE Angklagte frei gesprochen, die einen Angreifer in Notwehr getötet haben. Deine Meinung oder die anderer unwissender Ignoranten ist unerheblich, denn du kannst das nicht beurteilen, da dir das Fach-und Detailwissen fehlt. Ich kenne die Rechtsprechung und die Urteile, du nicht.Es gibt Dutzende Urteile , in denen der Angegriffene den Angreifer tötete, und wegen Notwehr frei gesprochen wurde. Diese Urteil war nur ein Beispiel, ist gängige Rechtsprechung, und war zudem nur deswegen umstritten, weil der Angreifer ein SEk- Polizist im Einsatz war ( hat morgens um 5 die Haustüre aufgebrochen ) und der Angegriffene keine Lusche, sondern ein pööööööser Hells-Untermensch war.

    Das war natürlich ein glasklarer Fall von Notwehr. Das Landgericht hat Notwehr nur deswegen verneint, weil kein Warnschuss abgegeben wurde. Der Hells hat nämlich sofort geschossen, weil sich der Polizist nicht zu erkennen gab. Du musst dich eben nicht berauben und vergewaltigen lassen, und kannst dich sogar mit einer illegalen Waffe wehren. Das will hier nur niemand hören, aber nicht weil es verboten ist, sondern weil sich niemand wehren will.

    Aber alles wie gehabt. Im Auto-thread posten User, die haben nicht mal einen FS, geschweige denn je ein Auto gefahren, im Disco-thread posten User, die haben ne Disco noch nie von aussen gesehen, im Frauen-thread posten User, die hatten noch nie ne Freundin und- surprise, surprise- hier posten User ihre " Meinung ", die haben weder den Notwehrparagraphen, noch einen Kommentar dazu, geschweigen denn die glasklaren Rechtsprechungs-urteile gelesenj und verstanden.

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ja, Fischer ist ein linkes Arschloch. Trotzdem geht das Urteil meiner Meinung nach in Ordnung, weil man dem Täter eben nicht nachweisen konnte, daß er von der Bullerei vor der Tür gewußt hat.
    Niemand ist verpflichtet, zuzusehen, wie man bei ihm einbricht.

  2. #782
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Mal ne Frage: wer macht sich denn über die Grenzen der Notwehr Gedanken wenn er in der Situation steckt?


    Wahrscheinlich niemand.
    Spaeter machen sich andere Leute Gedanken darueber.
    Und die entscheiden dann entweder zugunsten desjenigen
    ......oder eben nicht.

  3. #783
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Mal ne Frage: wer macht sich denn über die Grenzen der Notwehr Gedanken wenn er in der Situation steckt?
    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich niemand. Spaeter machen sich andere Leute Gedanken darueber. Und die entscheiden dann entweder zugunsten desjenigen......oder eben nicht.
    Nein, so ist es gerade nicht. Die entscheiden zu deinen Gunsten, wenn du Migrant oder Deutsch, aber kein Depp bist, bei der Polizei keine dich belastenden Aussagen gemacht, sondern geschwiegen hast, und vor Gericht einen erfahrenen Fachanwalt oder Experten wie cornjung argumentieren lässt, der dich locker raus paukt. Bist du allerdings ein naiver deutscher Dummkopf, der sich bei der Polizei um Kopf und Kragen redet, und lässt du dich vor Gericht von einem ahnungslosen Pflichtverteidiger verteidigen, ist es um dich, deine Freiheit und dein Kopf geschehen. Du wanderst für Jahre hinter Gitter. Das ist bittere Wahrheit, keine Ironie.

  4. #784
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    28.12.2015
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein, so ist es gerade nicht. Die entscheiden zu deinen Gunsten, wenn du Migrant oder Deutsch, aber kein Depp bist, bei der Polizei keine dich belastenden Aussagen gemacht, sondern geschwiegen hast, und vor Gericht einen erfahrenen Fachanwalt oder Experten wie cornjung argumentieren lässt, der dich locker raus paukt. Bist du allerdings ein naiver deutscher Dummkopf, der sich bei der Polizei um Kopf und Kragen redet, und lässt du dich vor Gericht von einem ahnungslosen Pflichtverteidiger verteidigen, ist es um dich, deine Freiheit und dein Kopf geschehen. Du wanderst für Jahre hinter Gitter. Das ist bittere Wahrheit, keine Ironie.


    Hast du nicht gerade genau das bestaetigt, was ich oben
    geschrieben habe ??

    Das Verfahren wird eingestellt oder endet mit einem Freispruch.
    Oder..... man wird verurteilt.
    Andere Moeglichkeiten gibt es wohl auch nicht, im Strafverfahren.

  5. #785
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    In den Begriff " hängt von den Umständen ab " , steckt die Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Notwehrmaßnahme ab.
    Falsch. Du hast von der der Gesetzes- und Rechtslage ausweislich deiner Beiträge keinen blassen Schimmer. Abwägung der Verhältnissmässigkeit spielt bei Notwehr gerade keine Rolle. Gut, kannst du nicht wissen, da du noch nie den Notwehrparagraphen gelesen hast, in dem " geeignet und erforderlich " und gerade nichts von verhältnismässig steht. Warum wohl ? Spielt aber eh keine Rolle, denn du deutschfeindlicher, rassistischer und linksextreme Antifant verteidigst ohnhin jede Gewalt gegen Deutsche als notwendig, und diffamierst Notwehr und Verteidigung der Deutschen als Nazi, sprich du willst diese Recht für Deutsche abschaffen und jeden Patrioten, der sich gegen deine ins Land geschleusten Invasoren verteidigt und notwehrt, als rechten Nazi-schläger diffamieren. Die tägliche Angriffe, Gewalt, Mord, Terror und Vergewaltigung durch bewaffnete Invasoren- jeder Asylant bekommt H-4 und hat ein Messer- an und gegen einheimische Deutsche werden bestritten , dafür ständig rechte Gewalt gege Fremde erfunden.

    Aber alles wie gehabt. Im Auto-thread posten User , die nicht mal einen FS, geschweige denn je ein Auto gefahren haben, im Disco-thread posten User , die haben ne Disco noch nie von aussen gesehen, im Frauen-thread posten User wie Krabat, die hatten noch nie Freundin, Frau oder Tochter und- surprise, surprise- hier posten User ihre " Meinung ", die haben weder den Notwehrparagraphen, noch einen Kommentar dazu, geschweigen denn die glasklaren Rechtsprechungs-urteile gelesen und verstanden. Analog dazu werde ich - der ich von Mathe und Technik null Ahnung habe- den studierten Mathematikern die Mathematik, und den Diplom- Ingenieuren bald die Technik erklären.

    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    Spaeter machen sich andere Leute Gedanken darueber.Und die entscheiden dann entweder zugunsten desjenigen
    ......oder eben nicht.
    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein, so ist es gerade nicht. Die entscheiden zu deinen Gunsten, wenn du Migrant oder Deutsch, aber kein Depp bist, bei der Polizei keine dich belastenden Aussagen gemacht, sondern geschwiegen hast, und vor Gericht einen erfahrenen Fachanwalt oder Experten wie cornjung argumentieren lässt, der dich locker raus paukt. Bist du allerdings ein naiver deutscher Dummkopf, der sich bei der Polizei um Kopf und Kragen redet, und lässt du dich vor Gericht von einem ahnungslosen Pflichtverteidiger verteidigen, ist es um dich, deine Freiheit und dein Kopf geschehen. Du wanderst für Jahre hinter Gitter. Das ist bittere Wahrheit, keine Ironie.
    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    Hast du nicht gerade genau das bestaetigt, was ich oben geschrieben habe ??
    Nein, denn ich habe erklärt, warum zugunsten oder gegen einen entschieden wird.

  6. #786
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Beiträge
    1.921

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Falsch. Du hast von der der Gesetzes- und Rechtslage ausweislich deiner Beiträge keinen blassen Schimmer. Abwägung der Verhältnissmässigkeit spielt bei Notwehr gerade keine Rolle. Gut, kannst du nicht wissen, da du noch nie den Notwehrparagraphen gelesen hast, in dem " geeignet und erforderlich " und gerade nichts von verhältnismässig steht. Warum wohl ? Spielt aber eh keine Rolle, denn du deutschfeindlicher, rassistischer und linksextreme Antifant verteidigst ohnhin jede Gewalt gegen Deutsche als notwendig, und diffamierst Notwehr und Verteidigung der Deutschen als Nazi, sprich du willst diese Recht für Deutsche abschaffen und jeden Patrioten, der sich gegen deine ins Land geschleusten Invasoren verteidigt und notwehrt, als rechten Nazi-schläger diffamieren. Die tägliche Angriffe, Gewalt, Mord, Terror und Vergewaltigung durch bewaffnete Invasoren- jeder Asylant bekommt H-4 und hat ein Messer- an und gegen einheimische Deutsche werden bestritten , dafür ständig rechte Gewalt gege Fremde erfunden.

    Aber alles wie gehabt. Im Auto-thread posten User , die nicht mal einen FS, geschweige denn je ein Auto gefahren haben, im Disco-thread posten User , die haben ne Disco noch nie von aussen gesehen, im Frauen-thread posten User wie Krabat, die hatten noch nie Freundin, Frau oder Tochter und- surprise, surprise- hier posten User ihre " Meinung ", die haben weder den Notwehrparagraphen, noch einen Kommentar dazu, geschweigen denn die glasklaren Rechtsprechungs-urteile gelesen und verstanden. Analog dazu werde ich - der ich von Mathe und Technik null Ahnung habe- den studierten Mathematikern die Mathematik, und den Diplom- Ingenieuren bald die Technik erklären.





    Nein, denn ich habe erklärt, warum zugunsten oder gegen einen entschieden wird.


    Und ich habe nur erklaert, dass entweder fuer oder gegen jemanden
    entschieden wird. Ohne die Gruende dafuer zu nennen.

    Das kannst du viel besser.

  7. #787
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    SOS !!! Kürzlich hat einer von den wenigen verbliebenen wehrhaften deutschen Rentnern, die von übergewichtigen Büro-gehilfen, feigen Jung- Angsthasen und verteidigungsunwilligen Luschen-schwuchteln als demente und senile Opas anonym diffamiert werden, im real live gleich zwei Einbrecher auf frischer Tat erschossen. Ohne einen Warnschuss, dafür gleich zwei mal tödlich. Von denen bricht garantiert keiner mehr ein. Zwar haben unsre Foren-Schnullis , die von Notwehr weniger Ahnung haben als ein Schwein vom Fliegen, geunkt, der Opa würde bestimmt zu 10 Jahren Einzelhaft im Zuchthaus verurteilt. Tatsächlich wurde er wie von Fachleuten erwartet nicht mal angeklagt, und wurden die Ermittlungen sogar von der STA wegen " evidenter Notwehr " eingestellt. Gut, will keiner der verteidigungsunwilligen Feiglingen hier hören, und plärrt es schon morgen wieder unisono, man müsse sich in Deutschland zum Krüppel und in den Rollstuhl schlagen und überfallen lassen. Notwehrrecht wäre angeblich abgeschafft.

  8. #788
    GESPERRT
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    Ort
    Autobahn in Deutschland
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    SOS !!! Kürzlich hat einer von den wenigen verbliebenen wehrhaften deutschen Rentnern, die von übergewichtigen Jung- Angsthasen und verteidigungsunwilligen Luschen-schwuchteln als demente und senile Opas anonym diffamiert werden, im real live gleich zwei Einbrecher auf frischer Tat erschossen. Ohne einen Warnschuss, dafür zwei mal tödlich. Zwar haben unsre Foren-Schnullis , die von Notwehr weniger Ahnung haben als ein Schwein vom Fliegen, geunkt, der Opa würde bestimmt zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Tatsächlich wurde er wie von Fachleuten erwartet nicht mal angeklagt, und wurden die Ermittlungen von der STA wegen " evidenter Notwehr " eingestellt. Gut, will keiner der verteidigungsunwilligen Feiglinge hier hören und plärrt es schon morgen wieder, man müsse sich in Deutschland zum Krüppel schlagen und überfallen lassen. Notwehrrecht wäre angeblich abgeschafft.
    Grüße von einem mid-fifty

  9. #789
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Das war in diesem Fall auch klar Notwehr (der Juwelier und die 2 Russen). Hat er richtig gemacht.
    Corni, du geiler Alter, hast du auch ein paar Knarren?

  10. #790
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Deutsche Sexopas mit Knarre sind einfach die Besten

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