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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #771
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Gehen wir mal nicht von den Extremfällen mit Schusswafengebrauch aus.

    Wenn du einen Taschendieb ein paar aufs Maul haust hast du ein Problem das zu beweisen.

    Selber schom auf einem Volksfest erlebt.
    Sehr schwierig. Im Gaga-Land kann man auch dafür verknackt werden. Ich las vor einigen Jahren hierzuforums von folgenden Fall:

    Ein Mann holt seine kleine Tochter vom Kindergarten ab und fährt nach hause. Als er die Haustür aufschließt, steht ein Einbrecher im Flur, bewaffnet mit einem großen Schraubenzieher. Der Mann fackelt nicht lange, haut dem Einbrecher auf's Maul und der geht ko zu Boden. Der Mann wurde wegen Notwehrexzess mit einem beträchtlichen Schmerzensgeld verknackt, obwohl er nur sich und seine Tochter beschützte. Es stellte sich heraus, daß der Einbrecher ein Rumäne ist, ausgebildet vom ehem. Geheimdienst Securitate - was ein wirklich übler Verein war. Da der Mann Kampfsportler war, wurde ihm das dann von dem Richtergelumpe nachteilig ausgelegt.

  2. #772
    Mitglied Benutzerbild von Hank Rearden
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Sehr schwierig. Im Gaga-Land kann man auch dafür verknackt werden. Ich las vor einigen Jahren hierzuforums von folgenden Fall:

    Ein Mann holt seine kleine Tochter vom Kindergarten ab und fährt nach hause. Als er die Haustür aufschließt, steht ein Einbrecher im Flur, bewaffnet mit einem großen Schraubenzieher. Der Mann fackelt nicht lange, haut dem Einbrecher auf's Maul und der geht ko zu Boden. Der Mann wurde wegen Notwehrexzess mit einem beträchtlichen Schmerzensgeld verknackt, obwohl er nur sich und seine Tochter beschützte. Es stellte sich heraus, daß der Einbrecher ein Rumäne ist, ausgebildet vom ehem. Geheimdienst Securitate - was ein wirklich übler Verein war. Da der Mann Kampfsportler war, wurde ihm das dann von dem Richtergelumpe nachteilig ausgelegt.
    Das Übliche in der Merkel-BRD: Verbrecher schützen, Opfer kriminalisieren
    You can ignore reality, but you cannot ignore the consequences of ignoring reality. Ayn Rand

  3. #773
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Hank Rearden Beitrag anzeigen
    Das Übliche in der Merkel-BRD: Verbrecher schützen, Opfer kriminalisieren
    Gaga-Land eben.

  4. #774
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Das war übrigens ein hochgradig umstrittenes Urteil unter Vorsitz des berüchtigten Prof. Dr. Fischer. Der spricht üblicherweise gar nicht von Kriminellen, sondern von "Strafgeneigten". Das Landgericht hatte ihn noch wegen Totschlags verurteilt.

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    Ja, Fischer ist ein linkes Arschloch. Trotzdem geht das Urteil meiner Meinung nach in Ordnung, weil man dem Täter eben nicht nachweisen konnte, daß er von der Bullerei vor der Tür gewußt hat.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  5. #775
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Die müssen mir erstmal beweisen, daß es keine Notwehr war. Um mein Leben zu retten, werde ich alles tun, den anderen abzuwehren, notfalls mit Waffengewalt. In dem Moment denkt man nicht daran, ohh, dafür könnte ich aber in den Knast wandern. Ich werde jedenfalls alles tun, was notwendig ist um mich zu retten, ggfs den anderen auch zu töten.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  6. #776
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Die müssen mir erstmal beweisen, daß es keine Notwehr war. Um mein Leben zu retten, werde ich alles tun, den anderen abzuwehren, notfalls mit Waffengewalt. In dem Moment denkt man nicht daran, ohh, dafür könnte ich aber in den Knast wandern. Ich werde jedenfalls alles tun, was notwendig ist um mich zu retten, ggfs den anderen auch zu töten.



    Das darfst du im --Notwehrfall-- ja auch. Aber eben nur dann.
    Dafuer gibt es den Paragraph 32 StGB (Strafgesetzbuch) :

    "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt
    nicht rechtswidrig."
    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
    gegenwaertigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem
    anderen abzuwehren."

    Im Einzelfall wird allerdings geprueft ob du dich -verteidigt-
    hast, ob dies -erforderlich- war, ob ein -gegenwaertiger-
    -rechtswidriger- -Angriff- .......vorgelegen hat.

    Da jeder sich auch irren kann, gibt es noch die "Putativ"-
    Notwehr ("Scheinbare" Notwehrlage).

    Und es gibt die Uberschreitung der Notwehr, falls jemand
    es deutlich uebertrieben hat..... mit seiner Notwehr.

  7. #777
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    Das darfst du im --Notwehrfall-- ja auch. Aber eben nur dann.
    Dafuer gibt es den Paragraph 32 StGB (Strafgesetzbuch) :

    "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt
    nicht rechtswidrig."
    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
    gegenwaertigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem
    anderen abzuwehren."

    Im Einzelfall wird allerdings geprueft ob du dich -verteidigt-
    hast, ob dies -erforderlich- war, ob ein -gegenwaertiger-
    -rechtswidriger- -Angriff- .......vorgelegen hat.


    Da jeder sich auch irren kann, gibt es noch die "Putativ"-
    Notwehr ("Scheinbare" Notwehrlage).

    Und es gibt die Uberschreitung der Notwehr, falls jemand
    es deutlich uebertrieben hat..... mit seiner Notwehr.

    Ja und da wird es schwierig ohne Zeugen festzustellen, ob die Notwehr bis zum Tod notwendig war. Z.Bsp bei einem Einbruch. Ich erschiesse den Einbrecher. Ich könnte sagen, er hat mich angegriffen. Dabei hat sich ein Schuß gelöst. Wer will dann feststellen, daß ich ihn bewußt oder mit Absicht abgeknallt habe ? Ich würde ganz sicher dabei als freier Mensch den Gerichtssaal verlassen.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  8. #778
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Ja und da wird es schwierig ohne Zeugen festzustellen, ob die Notwehr bis zum Tod notwendig war. Z.Bsp bei einem Einbruch. Ich erschiesse den Einbrecher. Ich könnte sagen, er hat mich angegriffen. Dabei hat sich ein Schuß gelöst. Wer will dann feststellen, daß ich ihn bewußt oder mit Absicht abgeknallt habe ? Ich würde ganz sicher dabei als freier Mensch den Gerichtssaal verlassen.


    ....."ich koennte sagen, er hat mich angegriffen......"

    Hat er dich angegriffen, war es Notwehr. Falls
    es keine Zeugen gibt, zaehlen allein -deine- Aussagen
    und alle Spuren, Indizien, Beweise.
    Wenn du den Hergang glaubhaft erklaeren kannst und
    die Spuren, Indizien, Beweise dazu auch passen, ist es
    schon mal gut. Dann muesste man DIR -beweisen--,
    dass es nicht so war, wie du ausgesagt hast.


    Hat er dich nicht angegriffen, war es keine Notwehr.
    -------------------------------------------------------------

  9. #779
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ja, Fischer ist ein linkes Arschloch. Trotzdem geht das Urteil meiner Meinung nach in Ordnung, weil man dem Täter eben nicht nachweisen konnte, daß er von der Bullerei vor der Tür gewußt hat.
    Fischer ist ein linkes Arschloch, sogar ein arrogantes linkes Arschloch. Jedoch mag ich an ihm, dass er Recht nicht mit Gerechtigkeit oder Rache verwechselt.

  10. #780
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Mal ne Frage: wer macht sich denn über die Grenzen der Notwehr Gedanken wenn er in der Situation steckt?

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