Jeder Einbrecher der erwischt wird, gibt vor, er wollte nur das Haus von innen ansehen. Unglaubwürdige und unbewiesene Schutzbehauptung. Natürlich ist vorsätzlich in den Rücken ballern gegen Un bewaffnete keine klassische Notwehr. Wer sich aber nachts durch drei einbrechende und wild-fremde Personen in seinem Haus angegriffen fühlt, sogar Waffen bei denen zu sehen glaubt, daher in Panik gerät, vor Aufregung die Nerven verliert, Warnschüsse zur Verteidigung abgeben will aber unabsichtlich, unglücklicherweise und versehentlich in den Rücken trifft, kann sich sehr wohl auf Putativnotwehrexzess bei einer fahrlässigen Tat berufen. Übrigens...ich bin mit meiner Grösse nicht nur recht klein, ich bin sogar ein Zwerg.