Wenn anarchische Zustände herrschen sehr weit.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Grundsätzlich erlaubt das Gesetz bei Notwehr jede Maßnahme, die geeignet ist die Gefahr sinngemäß sofort und endgültig abzuwehren.
Verhältnismäßigkeit gilt nur für das Uzwg-Gesetz.
Problematischerweise haben wir in diesem Land Richter und Staatsanwälte, die sich nicht wirklich daran gebunden fühlen.
Im schlimmsten Fall befindet man sich in Notwehr, wenn man bereits tot ist !
Die tiefsten Brunnen tragen die höchsten Wasser - Meister Eckhart
Am besten ist wenn der Angreifer am Ende... Nein, ich wills anders formulieren: Wenn der Angreifer nur schwer verletzt ist, kanns passieren dass das Opfer zum Verlierer vor Gericht wird.
Selbstverteidigung muss aber zumindest verletzend wirken. Natuerlich koennte es aber auch der Fall sein dass der Angreifer nur etwas gestreichelt werden will. Was natuerlich besonders als Frau eine Ueberlegumg wert ist. Fuer diejenigen die sowieso auf Quickies stehen...
Allen anderen Frauen und auch Maennern empfiehlt sich zumindest Pfefferspray!
Egal obs verboten ist. Die sollen sich ihre "Gesetze" die mich an meiner Selbtverteidigung hindern einrahmen und ins Klo haengen.
EVENT 201 - Beweist die PLandemie. - Geplante Wirklichkeit. Lernt die Fakten über EVENT 201 !
Eben. Wenn schon Not, sich eben entsprechend wehren. Und zwar mit dem ersten Schlag so, dass kein Treffer des Gegners mehr kommen kann. Es ist völlig egal, ob der Agressor dabei zu Tode kommt oder nicht. Wenn man sich wehren muss, gegen einen Amokläufer, einem Messerheld, .... und dann noch einem, der einem körperlich weit überlegen ist, jung ist, ... dann MUSS der einzige, der erste Schlag, den man führen kann, eine umwerfende Wirkung haben. Den zweiten wird man nicht mehr führen können.
Wo ist Merkels Stasiakte?
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