Gewalt ist immer und zuallererst der rechtswidrige Angriff des Gewaltäters , aber nicht NOTwehr und die rechtmässige Verteidigung des angegriffenen Opfers dagegen . Auch wenn im Luschen-Schaaaaaf-und Schwuchtelland die Fakten inzwischen auf den Kopf gestellt und die Verteidigung gegen einen Angriff, aber nie der rechtswidrige Angriff als Gewalt betitelt und thematisiert wird. Noch gilt der § 32 StGB auch für Deutsche. [Links nur für registrierte Nutzer].