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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #401
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    28.02.2015
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    Augsburg
    Beiträge
    71.699

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    Du musst damit rechnen, wenn Du nicht:
    -ein Warnschild in allen gängigen Sprachen, einschließlich Zeichensprache und Blindenschrift ,
    aufgestellt hast,
    -dieses Warnschild an allen möglichen Zugängen zum Grundstück sowie am Zaun, steht,
    -diese Warnschilder nachts durchgängig beleuchtet werden,
    -Du über eine gute Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung verfügst,
    -dein Hund zuvor noch keinen gebissen hat und
    -Du sofort nach dem Erkennen der Situation unverzüglich Polizei und Rettungsdienst anrufst und erste Hilfe leistest.
    Sollte das Opfer allerdings ein Kind sein, welches noch nicht lesen und auch Warnzeichen nicht interpretieren kann, hast Du trotzdem schlechte Karten.
    ...
    Greift nur außereuropäische Kinder an. Ein Loch ist schnell gebuddelt.......

  2. #402
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Kunigunde Beitrag anzeigen
    Zusammengefasst....dein Hund darf sein Revier nicht gegen Eindringlinge schützen......egal was User C. hier so erzählt.
    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    .... Danke, dachte ich mir schon.
    Zusammengefasst, das ist falsch. Selbstverständlich darst du Eigentum und Leben schützen und verteidigen, und dein Hund darf es auch. Aber hier posten teilweise völlig ahnungslose und rechtsunkundige User, die sich zudem ohnhin weder verteidigen können, noch wehren wollen, sich daher noch nie auf Notwehr berufen haben, sprich noch nie vor Gericht waren. Dafür im Bruston der Überzeugung verkünden, das RECHT auf Notwehr wäre faktisch längst abgeschafft.

    Übrigens...der C. spricht aus eigerner Erfahrung. Er hatte jahrelang Hunde zum Schutz seiner Familie, die Angreifer und Diebe gebissen haben, und er sogar verklagt wurde. Da er aber Ahnung und Erfahrung hat, vor allem die Gesetze kennt, sich daher bei der Polizei nicht selber belastet , und sich kompetente Anwälte leisten konnte, hat er noch nie eine müde Mark an Schadensersatz bezw. Schmerzensgeld bezahlt. Lass mich raten...du warst noch nie vor Gericht, kennst nicht mal einen Anwalt, hast alles nur von der Bild-BLÖD-zeitung ? Stimmts ?
    Zitat Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
    Der Beschuldigte hatte schlicht Glück...
    Nein, der Beschuldigte hatte keineswegs Glück, sondern sich bei der Polizei nur nicht selber belastet.
    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    ....verboten werden.Dann ist völlig Schluss mit Selbstschutz!
    Nein. Falsch parken und zu schnell fahren, ist auch verboten. Und ?

  3. #403
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zwar wurden die Deutschen gezielt und planvoll entwaffnet, von Politikern, die selber nie ohne bewaffnete Leibwächter aus dem Haus gehen, plärrt Merkel, die selber 100 Mann ( !!! ) Leibwache hat, Deutschland ist sicher, aber noch hat jeder das Recht, sich gegen Angreifer in Notwehr wehren. Hier ein Fall aus jüngster Vergangenheit. Der kürzlich erschossene- nein, nicht von der Polizei, die darf nur auf Deutsche, pardon Nazis, aber nicht auf Migranten und refugees schiessen-Araber-Türken-Zigeuner-Musel Rocker und selbst ernannte " Präsident " aus Giessen, H-4-Migrant und refugee Aygun Mucuk, der ständig via Bild-zeitung und RTL tönte, Deutsche und vor allem ihre Luschen-Polizei wären alles Kartoffel- Weicheier, wurde schon mal vor zwei Jahren angeschossen, und zwar von einem Deutschen.

    Als er nämlich mit fast 40 ( !!!!! ) Kumpanen die deutsche Disko Katana in Frankfurt stürmte und damals zu 40 !!! den deutschen KS und Türsteher mit Base-Ballern zusammen geschlagen hat. Da hat er sich aber den Falschen ausgesucht. Der deutsche ( !!!! ) entschlossene, kampferprobte, wehrhafte und verteidigungswillige Club-Betreiber Jürgen F. ist nicht weg gelaufen, hat sich nicht in den Rollstuhl prügeln lassen, hat - surprise, surprise- nicht per 110 die deutsche Schnulli-polizei angerufen, sondern sich alleine gegen 40 !!!! Migranten-Rocker zuerst mit seinen Kampfsport-Fähigkeiten gewehrt, und zuletzt mit einer illegalen Pistole, vier Mann ( !!!! ) angeschossen, und scher verletzt hat, und der Rest der angeblich todesmutigen Helden ist schreiend weg gelaufen . Da sind sie halt mal an keine deutsche Kartoffel gekommen..shit happens.

    Und er musste nicht mal seine in diesen Kreisen übliche Pump-gun zum Einsatz bringen. Nein, die kamen natürlich nie wieder. Dafür kam er natürlich vor Gericht. Und die Migranten-Helden, die immer über die doofe Polizei lästern, haben natürlich vor Gericht gejammert, gewinselt und gesungen wie die Nachtigallen. Der pööse Nazi und Schläger hat uns Aua gemacht, und unsere dreckigen Mäüler mir Blei gestopft uswusf...

    Jürgen F., der zur Sache selber nichts sagte, sondern seinen Anwalt argumentieren liess, wurde wegen Notwehr natürlich frei ( !!!!!! ) gesprochen, aber wegen unerlaubtem WaffenBesitzes ( Pistole W P 1, geladene und schussbereite Pumgun, Munition und falsche Ausweise ) im vierten Wiederholungsfall !!!!! zu einer Bewährungsstrafe ( !!!! ) verurteilt. Im Urteil hat der Richter ausgeführt, die Standard- Einlassung des Angeklagten, er habe die Waffen kurz zuvor in seinem Lokal " gefunden "- die er in den früheren Fällen mehrfach vorgebracht hat- " kann zwar nicht widerlegt werden , aber er hätte sie längst abgeben müssen ".

    Woher der kampferfahrene und schusssichere Angeklagte, der noch nie einen WS oder mindestens eine WBK hatte, nie im Schützenverein , nicht mal bei der BW war, seine überragenden Schiesskenntnisse hatte, wurde gar nicht thematisiert. Haben die Miris dem Angeklagten mindestens gedroht, sie kommen wieder ? " alder, isch weiss wo deine hause und deine Muddar wohnt " .Nein, haben sie nicht. Sie wissen nämlich, was ihnen dann blüht. Wie gesagt, passiert täglich in deutschen Discos, Kneipen, Vergnügungslokalen, Weinfesten uswusf....gut, meist kommt man mit KS, und ohne Waffeneinsatz aus.

  4. #404
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Sven71 Beitrag anzeigen
    naaah, bestreite ich nicht bis auf eines: Es sind einfach zuwenig Menschen dieser Statur unterwegs. Es gibt viel mehr sportbefreite Schwätzerfachschwule, Kunststudentinnen, Bürohengste, Außendienstgestresste mit etwas Alibifitness im Hotel.Und selbst unter den Trainierten gibt es zuviel Ehrgefühl; welche Deutsche hat beim ersten Hieb den Schlagring auf der Faust oder den Totschläger in der Tasche? Der Kiez wird nicht zufällig von nichtdeutschen Banden kontrolliert.
    Soooo wenige sind das gar nicht. Kommt halt auf die Branche an. Deutsche Betreiber und Inhaber von Clubs, Discos, Kneipen, Vergügungs-lokalen uswusf gibts in jeder Stadt. KS-Schulen und Security-unternehmen aus. Die sind kampferprobt, schlagstark und verteidigungswillig ( KS plus Praxis ), und haben zudem mindestens einen an der Türe engagiert, der durchgreifen kann, und sich zu verteidigen gelernt hat.

    Du erinnerst dich. An Sylvester in Köln sind Frauen in die von TS bewachten, geschützten und gesicherten Clubs geflüchtet. Kein Araber-refugee-Vergwaltiger hat sich auch nur in die Nähe getraut. Ein Hasenfuss geht sicher nicht in diese Branche. Der von mir erwähnte Fall ist allerdings aus einem anderen Grund eine Ausnahme. Meist greifen Migranten-Rudel ohnhin nur Alte, Schwache und Wehrlose an, rennen weg, wenn die ersten am Boden liegen, spätestens wenn eine Waffe gezogen wird. Nein, sie ziehen eben gerde nicht selber eine.

    Der hier erwähnte Betreiber muss um sein Leben gefürchtet haben, sonst hätte er nie geschossen. Denn er hat zwar seine Gesundheit gerettet, aber wirtschaftlichen Selbstmord begangen. Er kam in U-Haft, verlor sein Lokal und damit seine Existenz und Einnahmen- geschlossen wegen Schiesserei ( Unzuverlässigkeit ) und musste seinen Anwalt bezahlen. Er hat sich also erfolgreich gewehrt, aber steht mit leeren Händen da. Und die Angreifer, allesamt Migranten- H-4 Betrüger, hatten keinerlei Einbussen. Bekommen ihre Kohle ja vom Sttat. Ob die Polizei den Kiez in Hamburg von Deutschen gesäübert hat, damit Ausländer sich breit machen können, oder ob die es nicht voraus gesehen haben, dass es mit denen schlimmer wird- wie sie behaupten- lassen wir mal dahin gestellt.

  5. #405
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Als er nämlich mit fast 40 ( !!!!! ) Kumpanen die deutsche Disko Katana in Frankfurt stürmte und damals zu 40 !!! den deutschen KS und Türsteher mit Base-Ballern zusammen geschlagen hat.
    Ich kannte den Laden. Da fanden immer angenehme Afterworkpartys statt, die außerordentlich zivilisiert waren. Nix Unterwelt. Die Türsteher waren aber meiner Meinung nach von Rotweiß (wobei es da ja interne Konkurrenz gibt). Das mit den überragenden Schießkenntnissen lassen wir mal dahingestellt.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  6. #406
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ich kannte den Laden. Da fanden immer angenehme Afterworkpartys statt, die außerordentlich zivilisiert waren. Nix Unterwelt. Die Türsteher waren aber meiner Meinung nach von Rotweiß (wobei es da ja interne Konkurrenz gibt). Das mit den überragenden Schießkenntnissen lassen wir mal dahingestellt.
    Gut, ich bin weder Scharfschütze, noch Waffenexperte, aber ich finde, wenn einer sich gegen 40 !!! angreifende Rocker verteidigt und wehrt, die sein Lokal auseinander nehmen wollen- sprich ihn in den wirtschaftlichen Ruin treiben wollen- zuvor schon seinen TS mit Base-ballern zusammen geschlagen haben, also unter erheblichem Stress steht, und dann von 8 Schüssen vier mal trifft, ist das schon überragend.

    Es muss ohnhin einen Grund geben, warum er sich zuerst mit seinen KS-Fähigkeiten wehrte, und dann seine Pistole benutzte. Offensichtlich war er umzingelt, und kam er nicht mehr an seine Pumgun, die für solche Fälle fast in jedem V-Betrieb vorrätig ist. Hier wird ja ständig behauptet, das Notwehrrecht wäre abgeschafft. Und wer sich mit einer illegalen Waffe wehrt, kommt in den Bau. Das ist ganz einfach falsch. Nicht mal er kam in den Bau, obwohl er bereits vier mal wegen unerlaubtem WB vorbestraft war. Ne läppische Bewährung hat er bekommen. Gut, er hat seine Konzession verloren, und wurde finanziell ruiniert.

  7. #407
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Gut, ich bin weder Scharfschütze, noch Waffenexperte, aber ich finde, wenn einer sich gegen 40 !!! angreifende Rocker verteidigt und wehrt, die sein Lokal auseinander nehmen wollen- sprich ihn in den wirtschaftlichen Ruin treiben wollen- zuvor schon seinen TS mit Base-ballern zusammen geschlagen haben, also unter erheblichem Stress steht, und dann von 8 Schüssen vier mal trifft, ist das schon überragend.

    Es muss ohnhin einen Grund geben, warum er sich zuerst mit seinen KS-Fähigkeiten wehrte, und dann seine Pistole benutzte. Offensichtlich war er umzingelt, und kam er nicht mehr an seine Pumgun, die für solche Fälle fast in jedem V-Betrieb vorrätig ist. Hier wird ja ständig behauptet, das Notwehrrecht wäre abgeschafft. Und wer sich mit einer illegalen Waffe wehrt, kommt in den Bau. Das ist ganz einfach falsch. Nicht mal er kam in den Bau, obwohl er bereits vier mal wegen unerlaubtem WB vorbestraft war. Ne läppische Bewährung hat er bekommen. Gut, er hat seine Konzession verloren, und wurde finanziell ruiniert.
    Dazu mehrere Fälle bzw. Urteile aus jüngerer Zeit, alle gingen durch die Medien, aber die Urteile bekommt man selten mit, könnte dich und andere interessieren:

    2x Notwehr, einmal mit Verstoß gegen das Waffengesetz:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
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    1x Totschlag aber mit milder Strafe

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    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  8. #408
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Dazu mehrere Fälle bzw. Urteile aus jüngerer Zeit, alle gingen durch die Medien, aber die Urteile bekommt man selten mit, könnte dich und andere interessieren:

    2x Notwehr, einmal mit Verstoß gegen das Waffengesetz:

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    1x Totschlag aber mit milder Strafe

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    Ich habe im Lauf der Jahre fast zwei Dutzend Notwehrverhandlungen persönlich live und real mit erlebt. Besucher, Angeklagter, Zeuge. Ich habe hier zig Urteile eingestellt, in denen der Angreifer sogar erschossen ( !!!! ) , und der Schütze wegen Notwehr frei gesprochen wurde. Deine zitierten Fälle sind mir bekannt. Du hast aber das Wesentliche vergessen. Wer sich nämlich mangels Ahnung und Rechtskenntnis bei der Polizei selber belastet, sprich sich aus Doofheit um Kopf und Kragen redet, sprich aussagt, er habe einem Fliehenden in den Rücken geschossen, muss sich nicht wundern, wen der Richter keine Notwehr anerkennt.

  9. #409
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ich habe jedenfalls den Eindruck, daß die gerichtliche Zubilligung einer Notwehrsituation zunehmend verneint wird und dahinter politische Gründe stecken.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  10. #410
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ich habe jedenfalls den Eindruck, daß die gerichtliche Zubilligung einer Notwehrsituation zunehmend verneint wird und dahinter politische Gründe stecken.
    Natürlich...poltische Gründe kommen noch dazu. Abschaffung des Schulsports, Entwaffnung der Bevölkerung, Einschränkung der Notwehr, Reduzierung der Polizei- bei Verdoppelung der Leibwache der Politiker- Verbot von Schutzhunden uswusf... und zufällig dann kommen Millionen junger " schutzsuchender " männlicher refugees.

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