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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #711
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Aber einfach anklagen und verurteilen kann die BRD den US-Soldaten demnach nicht?
    Kommt auf die Tat an. Wenn Snowden in die brd eingereist wäre, hätte sie ihn "alternativlos" verhaften und ausliefern müssen. Wenn ein Ami bei Rot über die Ampel fährt ist das kein Fall fürs Militärgericht. Wenn ein US-Besatzungssoldat eine(n) Deutsch*xx/divers tötet ist es ein Fall für ein deutsches Gericht. Man kann aber einen deal aushandeln und auch der/die/das Täter*ix kann auf eine Verurteilung durch ein Militärgericht bestehen (was er aber in aller Regel nicht tut, da das deutsche Weicheiergericht bedeutend günstiger für ihn ist).
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
    Null Loyalität für Buntland
    - Mein Land heißt Deutschland -
    Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
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  2. #712
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Na ja, es ist schon sehr auffällig, dass hier immer, wenn es um Notwehr geht, der Fall Sven G. angeführt wird, und suggeriert wird, das Recht auf Notwehr wäre abgeschafft. Und das, obwohl hier Dutzende Urteile aufgeführt wurden, in denen Verteidiger, die Angreifer und Einbrecher erschossen oder gemessert haben, wegen Notwehr frei gesprochen wurde. Man könnte annehmen, man such Gründe, sich nicht zu wehren.

    Das mag zwar stimmen aber du hast hier aber keine wirkliche Gewissheit.
    Ich denke solche Fälle wie die Verurteilungen wegen Notwehrübertretung durch diesen BRD-Freislerverschnitt haben eine gewisse Signalwirkung die bei vielen Leuten hängenbleibt. Und auch wenn bei Notwehr oft für den Notwehrausübenden entschieden wird, so ist das im Grunde doch Ermessenssache des Richters, ist halt ein
    wenig ein Gummiparagraph das ganze. Und da kommt es durchaus darauf an wer dann der Richter ist der darüber entscheiden muß und wie öffentlichkeitswirksam das ganze dann berichtet wird. Die Tatsache das auch die Öffentlichkeit eher skandalöse oder außerordentlich harte Urteile wahrnimmt als die alltägliche Rechtsprechung, sollte man dabei nicht vergessen. Über die harten Urteile Goetzls gegen Notwehrübende
    wird diskutiert, das sorgt für Kontroversen, das bleibt im Bewußtsein hängen.

    Der Jäger der einen Einbrecher im Haus rumkramen hört, seinen Revolver holt und dem Übeltäter, der ein Messer in der Hand hält, eine Freifahrt ins Jenseits spendiert und einwandfrei Notwehr zugesprochen bekommt, der wird nicht groß diskutiert, ne Zeitungsmeldung und das wars.

    Einzig der Fall mit dem 81er wurde mal etwas breiter berichtet, der ist aber eindeutig in meinen Augen. Wie dumm müssen Bullen sein so eine Nummer durchzuziehen? Die wissen in wessen Wohnung sie eindringen wollen und wie diese Leute drauf sind. Da sollte man auf Anruf schon zu erkennen geben WER man verdammt
    noch mal ist. Der 81er war ja laut Berichterstattung selbst höchst schockiert darüber das er einen Bullen erschossen hat als die Deppen sich erst nach dem Schuß bemühten sich mal erkennen zu geben. Klare Ansage und es wäre wohl nichts weiter passiert als das er den Beamten einfach die Tür aufmacht. Was soll man denn dann noch anderes machen? Die Entscheidung des Richters war demzufolge auch die richtige.

    Die Urteile aber in denen Bürger die Notwehr ausübten und dafür in den Bau wanderten, die haben eine, gerade in unserem Spektrum, wesentlich höhere psychologische Reichweite. Und ich denke das ist z.T. auch so gewollt. Egal
    ob das nun der Realität der Rechtsprechung widerspricht oder nicht.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
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  3. #713
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Kommt auf die Tat an. Wenn Snowden in die brd eingereist wäre, hätte sie ihn "alternativlos" verhaften und ausliefern müssen. Wenn ein Ami bei Rot über die Ampel fährt ist das kein Fall fürs Militärgericht. Wenn ein US-Besatzungssoldat eine(n) Deutsch*xx/divers tötet ist es ein Fall für ein deutsches Gericht. Man kann aber einen deal aushandeln und auch der/die/das Täter*ix kann auf eine Verurteilung durch ein Militärgericht bestehen (was er aber in aller Regel nicht tut, da das deutsche Weicheiergericht bedeutend günstiger für ihn ist).
    Anders rum gefragt, wenn der US-Soldat in diesem Fall an einen Richter Götzl geraten wäre und für lange Zeit verknackt worden wäre, dürfte das für diplomatische Verwicklungen gesorgt haben? Ich weiß viele wenn und wäre.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Na ja, es ist schon sehr auffällig, dass hier immer, wenn es um Notwehr geht, der Fall Sven G. angeführt wird, und suggeriert wird, das Recht auf Notwehr wäre abgeschafft. Und das, obwohl hier Dutzende Urteile aufgeführt wurden, in denen Verteidiger, die Angreifer und Einbrecher erschossen oder gemessert haben, wegen Notwehr frei gesprochen wurde. Man könnte annehmen, man such Gründe, sich nicht zu wehren.
    Gibt auch krasse Gegenbeispiele, der Rocker der den Polizisten erschossen hat, der Gastronom der nen Erpresser erschossen und eingemauert hat, der Fall mit den toten Vermietern.

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    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  4. #714
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Anders rum gefragt, wenn der US-Soldat in diesem Fall an einen Richter Götzl geraten wäre und für lange Zeit verknackt worden wäre, dürfte das für diplomatische Verwicklungen gesorgt haben? Ich weiß viele wenn und wäre.



    Gibt auch krasse Gegenbeispiele, der Rocker der den Polizisten erschossen hat, der Gastronom der nen Erpresser erschossen und eingemauert hat, der Fall mit den toten Vermietern.

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    Da hast Du schon Recht. Einem Richter, der es gewagt hätte einen Besatzungssoldaten (ohne insgeheimes Einverständnis der Besatzungsmacht) hart zu verknacken hätte man gewaltig auf die Finger geklopft. Richterliche Unabhängigkeit hin oder her. Das ist auch eine Frage der staatlichen Souveränität.
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  5. #715
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Da hast Du schon Recht. Einem Richter, der es gewagt hätte einen Besatzungssoldaten (ohne insgeheimes Einverständnis der Besatzungsmacht) hart zu verknacken hätte man gewaltig auf die Finger geklopft. Richterliche Unabhängigkeit hin oder her. Das ist auch eine Frage der staatlichen Souveränität.
    Irgendwie wünscht man sich insgeheim, dass Manfred Götzl mal so einen Fall zugeschoben bekommt, von der US-Administration dafür abgewatscht wird und seinen Posten verliert.

    Blöderweise nur Wunschdenken und selbst wenn, dürfte der Mann sehr weich fallen!
    __________________

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    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  6. #716
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Migranten Notwehr gegen "Nazis" auch bei rassistischen Beschimpfungen ist unbegrenzt.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  7. #717
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Irgendwie wünscht man sich insgeheim, dass Manfred Götzl mal so einen Fall zugeschoben bekommt, von der US-Administration dafür abgewatscht wird und seinen Posten verliert.

    Blöderweise nur Wunschdenken und selbst wenn, dürfte der Mann sehr weich fallen!
    Glaub mir, der weiß schon was er darf, was gewünscht ist und was nicht.
    Sonst wäre er nicht auf dem Posten und hätte auch nicht den vor Merkwürdigkeiten strotzenden
    NSU Fall zugeteilt bekommen.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
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  8. #718
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Erich von Stahlhelm Beitrag anzeigen
    Glaub mir, der weiß schon was er darf, was gewünscht ist und was nicht.
    Sonst wäre er nicht auf dem Posten und hätte auch nicht den vor Merkwürdigkeiten strotzenden
    NSU Fall zugeteilt bekommen.
    Ja, ein wirklicher Staatsdiener.
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  9. #719
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    So, weil Du es nicht lassen kannst, mir bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit Deiner Notwehr-Scheiße zu kommen, mal ein paar Beispiele für Deine völlig missratenen und dilletantischen Versuche, den Jura/Notwehr-Experten zu spielen:

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Natürlich, sogar als gefähliche. Und deswegen wurden viele Hunde auf Verbotslisten gesetzt, und verboten. Auch Kampfsportler gelten als Waffen. Deswegen darf kein Kampfsport an Schulen gelernt werden. Das wäre voll Nazi. Man kann sagen, alles gilt als Waffe und ist verboten. Dafür ist aber jeder Asylant, Einbrecher, Migrant, refugee, Vergewaltiger oder Terrorist bewaffnet. Kein Deutscher darf bewaffnet sein. Sagen Politiker, die selber keinen Schritt ohne ihr schwerst bewaffneten Legionen an Leibwachen tun. Und Doof-Michel folgt brav, und wählt Mutti. Weil, alles Andere wäre Nazi, und pfuiiiii....Brüderlichkei und Menschlichkeit gegen Terror, Kampf gegen Deutschland und Deutsche.

    Hm...hm...theoretisch mag das stimmen , aber gegen welchen Hund hast du das schon mal gemacht, oder live und real gesehen ?

    Hunde und Kampfsportler als "Waffen". Wo soll ich da anfangen. Ich zitiere Dir mal die Rspr. des BGH und aus der herrschenden Lieratur:

    "Waffe im Sinn des StGB (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StGB) ist ein körperlicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und seinem Zustand zur Zeit der Tat bei bestimmungsgemäßer Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen" (BGHSt 44, 103 (105); 45, 92 (93); 48, 197 (200); BGH NStZ 1999, NSTZ Jahr 1999 Seite 301 (NSTZ Jahr 1999 302).

    Wie Du auf die Idee kommst, Hunde seien Waffen oder gar Menschen ist mir schleierhaft.

  10. #720
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein, denn Notwehr gilt analog auch für den Hund. Unbefugtes Betreten ist Angriff auf dein Besitz, bezw. Eigentum. Verteidigung muss allerdings erforderlich und geboten sein... Uswusf...
    Das Notwehrrecht gilt nicht analog für Hunde. Was meinst Du damit genau? Dass der Hund ein Notwehrrecht hat und es daher auch analog auf ihn angwandt wird? Das ist Unfug. Ich denke, Du meinst, dass die Verteidigungshandlung auch mittels eines Hundes erfolgen kann. Das wäre dann aber Notwehr in direkter Anwendung des § 32 StGB, worin soll bitteschön die Analogie bestehen? Außerdem gilt im Strafrecht das sog. Analogieverbot. Das ist unstrittig.

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