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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #1001
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Beiträge zu zerstückeln ist noch unhöflicher.
    Ich lese so etwas ungern. Es kann zu Augenbluten führen.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  2. #1002
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von twoxego Beitrag anzeigen
    Es gibt schon einen Unterschied zwischen Notwehr und Selbstjustiz.
    Dass Dir dies nicht geläufig scheint, ist unerheblich.

    Tipp:
    Notwehr wird zeitnah ausgeübt.
    Also erstmal erschießen, Heilig sprechen geht immer noch.

  3. #1003
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von ich58 Beitrag anzeigen
    Also erstmal erschießen, Heilig sprechen geht immer noch.
    Guter Ansatz

  4. #1004
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Feige, kampfunwillige und verteidigungsunfähige Luschen, die ständig plärren, " wer sich wehr ist ein Schlääääääger und Untermensch " die sich nie wehren , nein, sogar zu feige sind, sich gegen eine alte Zigeunerin in der U-Bahn gegen Diebstahl zu verteidigen ( Achtung, kein Witz !!! ), und einem wichtigtuerisch erklären, man dürfe sich nicht mal gegen eine Beleidigung in Notwehr wehren " Cornjung, du darfst niemanden schlagen, du musst anzeigen, denunzieren, melden und petzen " spielen sich hier als Notwehr experten auf und versuchen Anderen einzureden, Notwehr wäre abgeschafft.

    Der kürzlich erschossene Arnim N. hat bereits zwei mal einen von mehreren Angreifern erschossen und wurde -anders als es hier immer geposte wurde- zwei mal wegen Notwehr frei gesprochen. Und nur ne kleine Geldstrafe wegen unerlaubtem Waffenbesitz erhalten.Und hätte er in diesem Fall wieder zuerst in Notwehr geschossen, würde er heute noch leben. Immerhin ist er nicht als Krüppel im Rollstuhl gestorben.

  5. #1005
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Rechtfertigung einer Beleidigung als Notwehr ist gequirlter Schwachsinn aus der Feder eines juristischen Laien. Ich korrigiere: Aus der Feder eines rechthaberischen juristischen Laien.
    Notwehr gegen Beleidigung. Mal davon abgesehen, dass du dementer Trottel mir diesen Beitrag bereits 7 !!! mal gepostet hast, ist Beleidigung nach wie vor ein Angriff auf die Ehre und darf selbstverständlich ( !!! ) nach wie vor auch mit den Mitteln der Notwehr verteidigt werden. Massive Beleidigung darf man sogar mit tätlichen Mitteln verteidigen. Das ist vom BGH zigfach entschieden und wurde dir rechthaberischen Büro-Gehilfen bereits mehrfach erklärt und belegt. Ich werde es nicht wieder tun. Du willst es nämlich nicht hören.

    Im Übrigen bestreiten das Recht auf Notwehr nur kleine übergewichtige couch-potatos und gequirlte Schwachsinnige, die sich gar nicht notwehren können, wollen und trauen, weil sie zu feige sind, sich zu verteidigen und zu schwach sind, sich zu wehren. Und schon Angst vor ner alten Bettel- Zigeunerin in der U-Bahn haben. Kein Wunder, dass Migranten über Luschen wir dich nur lachen.

  6. #1006
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Notwehr gegen Beleidigung. Mal davon abgesehen, dass du dementer Trottel mir diesen Beitrag bereits 7 !!! mal gepostet hast, ist Beleidigung nach wie vor ein Angriff auf die Ehre und darf selbstverständlich ( !!! ) nach wie vor auch mit den Mitteln der Notwehr verteidigt werden. Massive Beleidigung darf man sogar mit tätlichen Mitteln verteidigen. Das ist vom BGH zigfach entschieden und wurde dir rechthaberischen Büro-Gehilfen bereits mehrfach erklärt und belegt. Ich werde es nicht wieder tun. Du willst es nämlich nicht hören.

    Im Übrigen bestreiten das Recht auf Notwehr nur kleine übergewichtige couch-potatos und gequirlte Schwachsinnige, die sich gar nicht notwehren können, wollen und trauen, weil sie zu feige sind, sich zu verteidigen und zu schwach sind, sich zu wehren. Und schon Angst vor ner alten Bettel- Zigeunerin in der U-Bahn haben. Kein Wunder, dass Migranten über Luschen wir dich nur lachen.
    Du bist ein kranker Lügner. Aber das weißt du ja schon, weil es dir oft genug gesagt wurde. Erstens bestreitet niemand das Recht auf Notwehr, und zweitens gibt es kein BGH-Urteil, das den von dir behaupteten Unfug bestätigt.

    Was allerdings bestritten wird, ist das Vorliegen einer Notwehrsituation, wenn du jemandem aufgrund einer Beleidigung eine Ohrfeige verpasst.
    Das ist keine Notwehr und du machst dich selber strafbar.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  7. #1007
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Was allerdings bestritten wird, ist das Vorliegen einer Notwehrsituation, wenn du jemandem aufgrund einer Beleidigung eine Ohrfeige verpasst.
    Das ist keine Notwehr und du machst dich selber strafbar.
    In den USA ist eine Bekannte eine Nacht dafür in den Knast gewandert.

    Er hat sie übelst beschimpft und sie gab ihm eine Ohrfeige. Er hat natürlich sofort die Cops gerufen.
    Sie war völlig überrascht und hat das dann zugegeben. Die haben sie dann mitgenommen und er hat Anzeige gestellt.

    Nee Leute, Situation sofort verlassen bevor es eskaliert.

  8. #1008
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Du bist ein kranker Lügner. Aber das weißt du ja schon, weil es dir oft genug gesagt wurde. Erstens bestreitet niemand das Recht auf Notwehr, und zweitens gibt es kein BGH-Urteil, das den von dir behaupteten Unfug bestätigt.Was allerdings bestritten wird, ist das Vorliegen einer Notwehrsituation, wenn du jemandem aufgrund einer Beleidigung eine Ohrfeige verpasst. Das ist keine Notwehr und du machst dich selber strafbar.
    Du bist nicht nur ein kranker Lügner, du bist auch ein besonders dummer Büro-Gehilfe und feiger Hosenscheisser. Du hast behauptet, eine Beleidigung könne durch Notwehr nicht gerechtfertigt sein. Das ist falsch. Du hast behauptet, man dürfe sich selbst gegen massive Beleidigungen nicht mit tätlicher Notwehr verteidigen. Wieder falsch. Du hast behauptet, man dürfe niemals eine Waffe einsetzen. Auch das ist natürlich falsch. Und das nur, weil du eine besonders ängstliche und übergewichtige couch-potato bist, die nur anonym im Forum das riesen Maul, aber im real live Angst vor ner alten Diebin hat. " man muss Anzeige machen, cornjung ". Jo, du musst Anzeige machen, ich sicher nicht.

    Nicht alle Deutschen sind solch verteidigungs-unfahigen und -unwilligen Schnulli-Schwuchteln wie du, und lassen sich berauben und vergewaltigen. Aber gut, früher haste dich ja wenigstens noch " Kleines Mäüschen " genannt. Deine Beiträge zur Notwehr sind allesamt gequirlter Schwachsinn aus der Feder eines besonders feigen Hasenfuss und juristischen Laien .Das hat dir schon der Finch erklärt, und der war Jurist.

  9. #1009
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ist denn Notwehr erlaubt wenn man im HPF beleidigt wird?

    Bzw. Kommt es zum Duell?
    Stellt die OFL die Sekundanten?

  10. #1010
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Ist denn Notwehr erlaubt wenn man im HPF beleidigt wird?

    Bzw. Kommt es zum Duell?
    Stellt die OFL die Sekundanten?
    Dann kommt der Mod „Der Vollstrecker“ und weg sind ze.

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