Das Kleinind hat den Unterschied zwischen dem Gesetz und der Weltanschauung vieler deutscher Richter und Staatsanwälte noch nicht verstanden.
Büblein, da steht nichts von verhältnismäßig. Sondern erforderlich. Und zwar mit dem, was zur Verfügung steht. Außer deutschen Juristen wird niemand verlangen du solltest erst mal im Keller nach etwas Milderem suchen, wenn du eine Waffe in der Hand hast.Strafgesetzbuch (StGB)
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ein Einbruch ist bereits ein rechtswidriger Angriff.
Daß die faktische Rechtsauslegung in Schland nicht gesetzeskonform ist, wissen wir bereits.