Zitat von
Suedwester
Ein "gegenwaertiger rechtwidriger Angriff" wird, wenn du fuer dich
das Notwehrrecht in Anspruch nehmen willst, auch einer sein muessen.
Aber irgendwo werden die Grenzen fliessend.
Darum ist es ein kompliziertes Thema, falls es dann ueberhaupt vor
Gericht geht....besonders bei einem "Angriffchen" durch
festhalten, schubsen, bedraengen, wo eine Ohrfeige (evtl.) reicht.
Wenn dann aber, nach deiner Ohrfeige an des Schubsers Kopf, eine
knackige Rechte -deine- Nase bricht, befindest -du- dich definitiv in einer
Notwehrsituation. Und damit war deine ausgeteilte Ohrfeige zwar
-deiner- Meinung nach verhaeltnismaessig, das mildeste Mittel....etc.,
aber keineswegs geeignet, den Angriff zu beenden, abzuwehren.
Erforderlich waere offenbar etwas anderes gewesen.........