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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #141
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Das als angemessen erachtete Notwehrmittel sollte zwar mildestmöglich gewählt sein, gleichzeitig ist aber dem Angegriffenen nicht zumutbar, irgendein Risiko einzugehen. Das trifft den Sachverhalt, fertig.

    Vor einem Einbrecher mit dem Schraubenzieher stehend muß ich weder flüchten noch auf den Einsatz irgendeines zur Verfügung stehenden Notwehrmittels (Beil, Schußwaffe, Harpune) verzichten, zumal auch ein Notwehrexzeß u. U. straffrei bleibt. Wie bereits wiederholt erwähnt ist es absolut erforderlich, ohne Fachanwalt die Klappe zuhalten und keinerlei Aussage zum Tathergang zu machen. Jedes unbedachte Wort wird gegen das Opfer verwendet werden!

    Richtig.
    Nur der letzte Satz nicht. ........"wird gegen das Opfer verwendet werden."
    Dann, wenn es rechtlich gegen den "Verteidiger" geht, nach der Notwehr,
    ist er TAETER, nicht Opfer. Aber ich verstehe, wie du es gemeint hast.....

  2. #142
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    Richtig.
    Nur der letzte Satz nicht. ........"wird gegen das Opfer verwendet werden."
    Dann, wenn es rechtlich gegen den "Verteidiger" geht, nach der Notwehr,
    ist er TAETER, nicht Opfer. Aber ich verstehe, wie du es gemeint hast.....
    Richtig, mit Opfer meine ich Verbrechensopfer. Die tote Stück Dreck verdient keine eigene Bezeichnung.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  3. #143
    cornjung
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Das als angemessen erachtete Notwehrmittel sollte zwar mildestmöglich gewählt sein, gleichzeitig ist aber dem Angegriffenen nicht zumutbar, irgendein Risiko einzugehen. Das trifft den Sachverhalt, fertig.
    Lies mal die in den Beiträgen # 114 und 118 aufgeführten Urteile. Und das sind nur 2 von Dutzenden.

    § 32 StGB spricht von erforderlicher Verteidigung. Erforderlich ist die Verteidigung, die aus Sicht des Angegriffenen zum Zeitpunkt der Tat ( also ex-ante ! ) den Angriff entgültig und sofort ab-bezw. beendet. Ich muss mich gerade nicht auf das Risiko einer unzureichenden oder untauglichen Abwehrhandlung einlassen.

  4. #144
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Lies mal die in den Beiträgen # 114 und 118 aufgeführten Urteile. Und das sind nur 2 von Dutzenden.

    § 32 StGB spricht von erforderlicher Verteidigung. Erforderlich ist die Verteidigung, die aus Sicht des Angegriffenen zum Zeitpunkt der Tat ( also ex-ante ! ) den Angriff entgültig und sofort ab-bezw. beendet. Ich muss mich gerade nicht auf das Risiko einer unzureichenden oder untauglichen Abwehrhandlung einlassen.
    Ja, wir sind uns da doch einig. Trotzdem ist es Usus, daß zumindest niedriginstanzliche Urteile gegen den sich Wehrenden ausfallen, so auch das Erste gegen den HA, der in Putativnotwehr den Beamten durch die Tür erschoß.

    Hoffen wir, daß die oberen Gerichte weiterhin gesetzeskonform und nicht von linker Ideologie getrieben urteilen.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  5. #145
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Richtig, mit Opfer meine ich Verbrechensopfer. Die tote Stück Dreck verdient keine eigene Bezeichnung.
    Schlimm genug, dass der Angreifer ueberhaupt vom Taeter zum Opfer
    mutieren kann..... laut Gesetz.

  6. #146
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Hoffen wir, daß die oberen Gerichte weiterhin gesetzeskonform und nicht von linker Ideologie getrieben urteilen.
    Beitrag # 106 !!!!

  7. #147
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Beitrag # 106 !!!!
    Hatte ich artig gelesen ;-)

    Ich schrieb bereits über das taktische Vorgehen im hoffentlich niemals eintretenden Verteidigungsfall: Sowohl Verbrecher als auch Verteidiger dürfen keine Aussage machen. Der Verbrecher aus internistischen, der Verteidiger aus prozessuraltaktischen Gründen.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  8. #148
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Hatte ich artig gelesen ;-)
    Ich schreibe hier fast gegen ein halbes Dutzend völlig ahnungsloser und strunzdummer Foristen, oder soll ich sagen Ignoranten und Trolle, an, die weder den Text des § 32 StGB kennen, noch die Kommentar-Literatur und Rechtssprechung des BGH, geschweige denn sich je auf Notwehr berufen haben, vor Gericht gezerrt wurden, und deswegen sich damit eingehenst befasst haben, dafür aber suggerieren, das Recht auf NW wäre faktisch abgeschafft. Oder man könne sich mit einem Regenschirm ( !!!!!! ) gegen Einbrecher, Schläger und Vergewaltiger wehren. Mildestes Mittel.

  9. #149
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Entspann Dich und genieße das Leben. Gegen Schwarmdummheit ist kein Kraut gewachsen (außer Regenschirme als Verteidigungsmittel gegen angreifende Orientorks).
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  10. #150
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Entspann Dich und genieße das Leben.
    Das war nur eine Feststellung.

    Ich sitze auf der Terrasse im Garten, schau auf den Rhein, und bin völlig entspannt....

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