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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #171
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Als Ausweg könnte ich Dir eventuell empfehlen, nicht nur genügend muskelbepackte Bodyguards sondern auch einen geistig beweglichen von der unteren Gewichtsklasse aufzustellen, der zB Gutscheine und Hausverbote (für einen Tag) verteilt.
    Wie kommst du darauf, dass ausgerechnet ich als ehemaliger KS muskelbepackte und Gäste abschreckende TS im Einsatz hatte ? Im Gegenteil, es waren drahtige, schnelle, schlanke und wendige KS. Die waren austrainiert, aber sicher keine gepumpten, langsamen und schwerfälligen Body-builder. Ein Kopfstoss, ein Schlag, ein Tritt...jeweils ein Treffer. Ende.

  2. #172
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Wie kommst du darauf, dass ausgerechnet ich als ehemaliger KS muskelbepackte und Gäste abschreckende TS im Einsatz hatte ? Im Gegenteil, es waren drahtige, schnelle, schlanke und wendige KS. Die waren austrainiert, aber sicher keine gepumpten, langsamen und schwerfälligen Body-builder. Ein Kopfstoss, ein Schlag, ein Tritt...jeweils ein Treffer. Ende.
    Das ist kurios Du mißverstehst mich immer.
    sondern auch einen geistig beweglichen von der unteren Gewichtsklasse aufzustellen, der zB Gutscheine und Hausverbote (für einen Tag) verteilt.

  3. #173
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Oder mit anderen Worten. Probleme vor Gericht haben in der Regel nur Kampfsportler die eben überzogen haben. Oder Leute die Waffen gegen Unbewaffnete eingesetzt haben. Und das ist auch vollkommen richtig, in diesen Fällen da genauer hinzuschauen.
    Genauer hinschauen geht in Ordnung. Allerdings bin ich nur noch mit einem robusten handlichen Taschenmesser unterwegs. Denn eines ist sicher. Ich werde nicht mehr zusammengeschlagen. Und das spiele ich im Kopfkino auch regelmässig durch.

  4. #174
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

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  5. #175
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Der Fall wird jedoch nur neu aufgerollt um über das Straßmaß neu zu entscheiden. Das grundsätzliche Urteil, daß die Verhältnismäßigkeit überschritten wurde bleibt bestehen. Begründung: Keine Angst, da gezielter Angriff, körperliche Überlegenheit, versteckte Waffe, Stich an lebensbedrohliche Stelle ohne Warnung.
    Das ist klarer Rechtsbruch des Münchner Freislers.
    a) Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit. Wie oft denn noch?
    b) Wie soll man sich anders verteidigen als gezielt?
    c)er hat also nicht gesagt er könne aber Mikado? Hätte er, hätte er vermutlich den Satz nicht zu Ende sprechen können.
    d) Das Notwehropfer muß dem Angreifer also vor dem Einsatz die Waffe vorzeigen und genehmigen lassen?

    Götzl und Konsorten verdienen nichts anderes als einen praktischen Lehrgang. Mit einer gut instruierten Kuffnucken Gang. Manche lernen nur durch Schmerzen.

  6. #176
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Das ist klarer Rechtsbruch des Münchner Freislers.
    a) Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit. Wie oft denn noch?
    b) Wie soll man sich anders verteidigen als gezielt?
    c)er hat also nicht gesagt er könne aber Mikado? Hätte er, hätte er vermutlich den Satz nicht zu Ende sprechen können.
    d) Das Notwehropfer muß dem Angreifer also vor dem Einsatz die Waffe vorzeigen und genehmigen lassen?

    Götzl und Konsorten verdienen nichts anderes als einen praktischen Lehrgang. Mit einer gut instruierten Kuffnucken Gang. Manche lernen nur durch Schmerzen.
    Warum ist das so schwer, daß nicht jedes Mittel erforderlich ist? Erforderlich bedeutet notwendig. Was also notwendig ist, einen Angriff zu stoppen. Und das ist eben nicht immer der hier eigentlich permanent propagierte Waffeneinsatz. Oft ist eben auch NUR notwendig, dem Angreifer einen auf die Nuß zu geben oder ihn zurückzustoßen damit er aufhört...es kann so vieles sein. Jeder Fall ist da anders und wird vor Gericht als Einzelfall beurteilt. Und das bedeutet nichts anderes, als daß Notwehr eben auch eine Verhältnismäßigkeit kennt. Ja, wie oft eigentlich noch?

    Wenn ich vor habe jemanden umzubringen, aus Notwehr, ist das eben vorher anzukündigen. Einfache Kiste. Und ein gezielter bewußter Stich in den Hals ist nichts anderes als eine Tötungsabsicht.

  7. #177
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Dieser Fall handelt von Notwehr gegen Schläger, nicht gegen Einbrecher. Also andere Situation. Im übrigen...jeder, der sich schon gewehrt und verteidigt hat, oder dabei war, weiss, dass ich mich im Ernstfall entweder zum Krüppel schlagen lassen kann, oder mich so wehren muss, dass sofort und entglültig Ruhe ist.

    Nur völlig Bekloppte, die zudem noch nie eine Schlägerei real gesehen, geschweige denn involviert waren, faseln was von mildestem Mittel und " Regenschirmen ". Das du keine Aussage zur Sache machst, ist das A und O jeder klugen Verteidigung. Deswegen fragt auch jeder Anwalt als Erstes " Haben sie bei der Polizei ausgesagt, und sich um Kopf und Kragen geredet, oder kann man ihnen noch helfen, sprich sie verteidigen " ?
    Dumm nur das von diesen Bekloppten jede Menge in Amtsrobe rumlaufen.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  8. #178
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Warum ist das so schwer, daß nicht jedes Mittel erforderlich ist? Erforderlich bedeutet notwendig. Was also notwendig ist, einen Angriff zu stoppen. Und das ist eben nicht immer der hier eigentlich permanent propagierte Waffeneinsatz. Oft ist eben auch NUR notwendig, dem Angreifer einen auf die Nuß zu geben oder ihn zurückzustoßen damit er aufhört...es kann so vieles sein. Jeder Fall ist da anders und wird vor Gericht als Einzelfall beurteilt. Und das bedeutet nichts anderes, als daß Notwehr eben auch eine Verhältnismäßigkeit kennt. Ja, wie oft eigentlich noch?

    Wenn ich vor habe jemanden umzubringen, aus Notwehr, ist das eben vorher anzukündigen. Einfache Kiste. Und ein gezielter bewußter Stich in den Hals ist nichts anderes als eine Tötungsabsicht.
    Darf ich nem Homo eine auf den Kopf hauen, grabscht der mir an den Arsch, oder darf ich das nur, wenn ich eine Frau bin und er nicht schwul? Bin ich homophob, schlag ich nem schwulen Grabbler ein lustiges Muster ins Gesicht oder darf ich einer ordinären Frau eine klatschen, wenn die mich mit sexuellen Anspielungen konfrontiert ... oder ist das nur andersrum legitim? Wer bestimmt, was verhältnismäßig ist?
    Warum ist ein Tritt in einen Ausländer nur dann kein Hassverbrechen, wenn dieser von einem anderen Ausländer kommt und wann kommt Colt Seavers wieder ins Fernsehen?
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  9. #179
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Darf ich nem Homo eine auf den Kopf hauen, grabscht der mir an den Arsch, oder darf ich das nur, wenn ich eine Frau bin und er nicht schwul? Bin ich homophob, schlag ich nem schwulen Grabbler ein lustiges Muster ins Gesicht oder darf ich einer ordinären Frau eine klatschen, wenn die mich mit sexuellen Anspielungen konfrontiert ... oder ist das nur andersrum legitim? Wer bestimmt, was verhältnismäßig ist?
    Warum ist ein Tritt in einen Ausländer nur dann kein Hassverbrechen, wenn dieser von einem anderen Ausländer kommt und wann kommt Colt Seavers wieder ins Fernsehen?
    jetzt komm tu nicht so.....du weißt nur noch nicht, dass du schwul bist.
    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images/800424998842335236/M5yqXJ_m_reasonably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>
    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

  10. #180
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Affenpriester Beitrag anzeigen
    Darf ich nem Homo eine auf den Kopf hauen, grabscht der mir an den Arsch ...
    Nur wenn du in der Gay-Kneipe bist. Ansonsten Hass-Verbrechen.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

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