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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #211
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Praia61 Beitrag anzeigen
    In einer Notwehrsituation den Satz rufen "den Kerl mach ich jetzt kalt" und es zu tun , ist ein Ausdruck und die Verwirklichung eines Vorhabens , erfüllt aber nicht den Tatbestand einer Planung und kann somit kein Mord sein.
    Oder erstellt man einen Plan schon innerhalb weniger Sekunden ?
    Kommt drauf an. Ich hab den Mensch schon weggeräumt und verbuddelt, bevor ich ihn getroffen habe. Aber etwas anzukündigen ist sowieso doof, sich unmittelbar für irgendwas zu rächen auch. Handle ohne Motiv ... so wie Gott! Willkür ohne Zweck.
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  2. #212
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Praia61 Beitrag anzeigen
    Es ging mir darum, dass bei Mord neben dem Vorsatz auch die Planung bzw. Vorbereitung ausserhalb der aktuellen Konfliktsituation gegeben sein muss.
    Daraus ergibt sich, dass man in einer Notwehrsituation keinen Mord begehen kann.
    Das bedeutet für mich, dass der Angegriffene nicht wegen Mord belangt werden kann.
    Mord setzt nicht alleine nur die Planung voraus sondern es kann auch Mord sein, wenn man zb. spontan um des Tötens tötet. Oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebes. Da muß nicht unbedingt ein vorher ausgetüftelter Plan vorstehen.

  3. #213
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Die Frage ist da immer, hat man sich Zeit genommen zum Nachdenken für sein Handeln oder nicht. Wenn du den von der Frau in einem Vorgang prügelst ist das quasi Affekt. Wenn du ihn dir aber zwischendrin mal zurechtlegst um ihn besser zu treffen hast du schlechte Karten.
    Angenommen:

    Ich habe mit einem derben Knüppel den Angreifer von der Frau "entfernt". Der liegt nun auch dem Rücken und ich kümmere mich um das Opfer,

    Der Angreifer berappelt sich nun wieder und will mir an die Wäsche.

    Lass ich ihn aufstehen, damit ich mir ihn nicht "zurechtgelegt" habe oder setze ich dem ganzen final ein Ende?!



    Es wurde ja bereits erwähnt: Im Falle eines Falles sollte man tun und danach die Klappe halten. Mich würde selbst der Tod des Angreifers ausserordentlich traumatisieren, denn ich bin ja ansich ein völlig friedfertiger Mensch, der nicht mal ein Ei aufschlagen kann, ohne dass ihm die Tränen kommen.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  4. #214
    Mitglied Benutzerbild von Eintracht
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    "Ich verteidige mich selbst, mit 3 Schüssen in den Kopf"
    Zitat Zitat von Lunikoff
    Dir fällt’s aufs Herz wie Schatten von Zypressen,
    Wie dumpfen Totenmarsches Melodie.
    Mag flüchtig’ Volk die Märtyrer vergessen.
    Du, Kamerad, vergisst die Helden nie!

  5. #215
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Mord setzt nicht alleine nur die Planung voraus sondern es kann auch Mord sein, wenn man zb. spontan um des Tötens tötet. Oder zur Befriedigung des Geschlechtstriebes. Da muß nicht unbedingt ein vorher ausgetüftelter Plan vorstehen.
    Das ist leider wieder falsch.

    Mord ist eine mittels im § 211 beschriebene vorsätzlichen Tötung.

    Mord hat also genau zwei Voraussetzungen. Tötungsvorsatz und eines der im § 211 aufgeführten Mordmerkmale.

  6. #216
    Mitglied Benutzerbild von In Medias Res
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    1.085

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Wer etwas zuviel Geld überhat, kann sich ja diese Spielzeugwaffe zulegen. Ja es wird als Spielzeug gelistet.
    Nicht Schwert, nicht Giftgebräu wird dermaleinst dich töten,
    Kein schleichend Zipperlein samt Hals- und Lungennöten.
    Ein Schwätzer bringt dich um, fällst du ihm einst zur Beute;
    Drum, wirst du groß, sei klug: flieh redewütige Leute!
    Horaz 65-8 v. Chr.

  7. #217
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    ***BagB - wtf***



    Ausweislich deiner von mit zitierten Posts ist dir weder die Rechtslage, geschweige denn die Kommentare und Urteile zu Notwehr bekannt. Du hast dich selber nicht nur noch nie auf Notwehr berrufen, weil du ausweislich deiner Angaben mental ein Feigling und körperlich ein Schwächling bist, der sich lieber zusammen schlagen lässt, statt sich zu verteidigen und wehren. Das ist dein Problem.

    Du suggerierst hier aber auch, das gesetzlich garantierte Notwehr-RECHT wäre faktisch abgeschafft, und man müsse sich in den Rollstuhl prügeln und berauben kassen. Gemäss dir Langzeit-Hartzer haben nur Ausländer, Asylanten, rape-refugees und deine Hartzer Rechte. Zu berauben, zu klauen, zu prügeln, zu schmarotzen und zu vergewaltigen. Noch ist es nicht soweit.
    Ich hab zitiert du Idiot.

    Haha, warum die Vollspaten immer persönlich werden müssen, streß mit der Arge?
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  8. #218
    GESPERRT
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    461

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Ich hab zitiert du Idiot.

    Haha, warum die Vollspaten immer persönlich werden müssen, streß mit der Arge?
    Ein Idiot nennt einen anderen einen Idioten.
    Persönlicher wie jemanden Idiot zu nennen geht gar nicht mehr.

  9. #219
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    ISS und Abdera
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Praia61 Beitrag anzeigen
    Ein Idiot nennt einen anderen einen Idioten.
    Persönlicher wie jemanden Idiot zu nennen geht gar nicht mehr.
    Der hat aber angefangen und wenn du das am persönlichsten findest biste bestimmt Waldorschüler.

    Ich hab ihn doch nicht spast genannt.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  10. #220
    GESPERRT
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    461

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Der hat aber angefangen und wenn du das am persönlichsten findest biste bestimmt Waldorschüler.

    Ich hab ihn doch nicht spast genannt.
    Mama, Mama der hat aber angefangen. Bist du ein Armleuchter.
    Du Bubi, bist einige Nummern zu klein, dass ich mich mit dir abgebe.

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