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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #21
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!

    Es ist nicht klug, wenn man sich schon im Vorfeld immer als "Rambo", oder "mit allen Wassern gewaschene Kampfsau" geriert. Man muß immer als weiches, wehrloses Würstchen auftreten, das lieber jedem Kampf aus dem Weg geht.

    Auch nach dem V-Fall sollte man keinesfalls den Helden spielen und mit stolzgeschwellter Brust damit renomieren, wie cool man seine Gegner niedergemacht hat.

    Wenn man das beherzigt, dann kann man im Verteidigungsfall volles Rohr zur Sache gehen und rücksichtslos mit allem was man hat zulangen.

    Anschließend dann das weinende, zitternde Opfer spielen, da man ja "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" (sogenannten asthenischen Affekten) gehandelt hat.

    Wer kampferfahren ist, wer "Kampftechniken" beherrscht (bzw. dies publik macht) der hat immer schlechte Karten.

    Am besten, man ist ein armes verschüchtertes Häschen, das erst im Rausch des Gefechts zum Wolf wird. Hinterher dann schön zittern und jammern und alles wird gut - auch wenn man Deutscher ist.
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
    Null Loyalität für Buntland
    - Mein Land heißt Deutschland -
    Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
    Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von In Medias Res
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
    Es hängt davon ab, wie stark der Angreifer wäre, ob er alleine wäre oder in einer Gruppe, ob er sich in einem einfachen Haltegriff ergibt oder ob man ihn die Knochen brechen muss und wenn das eigene Leben, also der eigen Tod bevorstehen würde, dann wäre es mir egal den anderen zuvorzukommen. Strafrechtliche Konsequenzen wären mir dann egal.
    Nicht Schwert, nicht Giftgebräu wird dermaleinst dich töten,
    Kein schleichend Zipperlein samt Hals- und Lungennöten.
    Ein Schwätzer bringt dich um, fällst du ihm einst zur Beute;
    Drum, wirst du groß, sei klug: flieh redewütige Leute!
    Horaz 65-8 v. Chr.

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Notwehr ist die Gewalt, die notwendig ist, um die Gefahr abzuwehren, der man aussetzt ist.
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  4. #24
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Makkabäus Beitrag anzeigen
    Im schlimmsten Fall befindet man sich in Notwehr, wenn man bereits tot ist !
    So siehts der anständige deutsche Richter auch. Alles andere ist Notwehrübertretung.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Franko Beitrag anzeigen
    Ich würde mal sagen alles außer Kopftreten ist erlaubt, weil das nicht zu unserer Kultur gehört

    Ich würde mich erst mit der Abwehr beschäftigen, sprich wie die Angriffe der Musels/Neger ins Leere laufen.

    So verschwenden sie erstmal viel Kraft... wo Du dann eben mit gezielten Schlägen die Sache beendest.

    Die müssen merken, dass Du ihnen überlegen bist. Nicht mit Größe/Masse, sondern mit Technik.

    Wie die Musels vorgehen weißte ja... rumtänzeln, in der Gruppe, ... wollen dich eigentlich nur zu Boden bringen, Kopftritte, ausrauben.

    Neger sind weniger auf Pügelei aus, denen geht es mehr ums ausrauben (vergewaltigen trifft auf dich ja nicht zu).
    Warum trifft Vergewaltigung nicht zu? Ist er so hässlich? Davon einmal abgesehen, kennst du doch nicht die sexuellen Vorlieben von allen Negern, oder?
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  6. #26
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Jodlerkönig Beitrag anzeigen
    soweit, bis das magazin leer ist und sich die munition dem ende zu neigt, bis das messer bricht, bis die eisenstange verbogen ist und einen rechten winkel bildet.

    Du meinst also nachladen ist Notwehrüberschreitung???...Gemein!

    Jetzt aber Ernst. Das letzte was ich mir überlege, während ich zuschlage, ob die "Notwehr" durch das Gesetz gedeckt ist. Im schlimmsten Fall zahl ich die paar Hundert Euro Geldstrafe wegen was auch immer. Das letzte mal ist aber schon ein paar Jahre her. Da war aber alles dabei, Rettung, Polizei und ein Haufen empörter Türken.
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  7. #27
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
    Ganz einfach, deine Notwehrhandlung sollte verhältnißmäßig sein.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  8. #28
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Es ist nicht klug, wenn man sich schon im Vorfeld immer als "Rambo", oder "mit allen Wassern gewaschene Kampfsau" geriert. Man muß immer als weiches, wehrloses Würstchen auftreten, das lieber jedem Kampf aus dem Weg geht.

    Auch nach dem V-Fall sollte man keinesfalls den Helden spielen und mit stolzgeschwellter Brust damit renomieren, wie cool man seine Gegner niedergemacht hat.

    Wenn man das beherzigt, dann kann man im Verteidigungsfall volles Rohr zur Sache gehen und rücksichtslos mit allem was man hat zulangen.

    Anschließend dann das weinende, zitternde Opfer spielen, da man ja "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" (sogenannten asthenischen Affekten) gehandelt hat.

    Wer kampferfahren ist, wer "Kampftechniken" beherrscht (bzw. dies publik macht) der hat immer schlechte Karten.

    Am besten, man ist ein armes verschüchtertes Häschen, das erst im Rausch des Gefechts zum Wolf wird. Hinterher dann schön zittern und jammern und alles wird gut - auch wenn man Deutscher ist.
    Hier im Forum sind ja eh nur fronterfahrene Kampfsäue die nix zu befürchten haben.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  9. #29
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Hier im Forum sind ja eh nur fronterfahrene Kampfsäue die nix zu befürchten haben.

    Na dann, ...

    Aber wer zu fronterfahren und kampfsäuisch ist, der rückt leicht ins Café Viereck ein.

    Besser das Weichei spielen und auf Notwehr-Exzess, vielleicht auch Putativ-Notwehr machen.

    Wenn das allerdings regelmäßig alle 14 Tage vorkommt, klappt der Dreh auch nicht mehr.
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
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    - Mein Land heißt Deutschland -
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    Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten

  10. #30
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
    Grob gesagt: die Frage ist völlig unwichtig. Wer in einer Notwehrsituation noch anfängt zu überlegen, hat schon verloren. Notwehr kommt instinktiv. Und wer diesen Instinkt - ich sag mal "Überlebenswillen" - nicht hat, sollte sich besser vor möglichen Gefahren fern halten.

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