Da haben wir es ja wieder: hätte der Jäger seine Waffe gesetzmäßig getrennt von Munition, im Tresor aufbewahrt, wäre er wahrscheinlich schwer verletzt oder gar tot, bis er sie schussbereit gehabt hätte.
Aber wenn er seine Waffe vor dem Einschlafen gerade entladen und verschließen wollte, wäre das kein Verstoß. Herr, erleuchte unsere Gesetzgeber und schütze uns vor dem Bösen!