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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #371
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Wen es interessiert:
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    Da haben wir es ja wieder: hätte der Jäger seine Waffe gesetzmäßig getrennt von Munition, im Tresor aufbewahrt, wäre er wahrscheinlich schwer verletzt oder gar tot, bis er sie schussbereit gehabt hätte.
    Aber wenn er seine Waffe vor dem Einschlafen gerade entladen und verschließen wollte, wäre das kein Verstoß. Herr, erleuchte unsere Gesetzgeber und schütze uns vor dem Bösen!

  2. #372
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    ...
    Aber wenn er seine Waffe vor dem Einschlafen gerade entladen und verschließen wollte, wäre das kein Verstoß. ...
    Na ja, darf er sie denn überhaupt geladen von seinem Jagdgrundstück zurück zu seinem Haus transportieren, so dass dieser Fall eintreten könnte?

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  3. #373
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Na ja, darf er sie denn überhaupt geladen von seinem Jagdgrundstück zurück zu seinem Haus transportieren, so dass dieser Fall eintreten könnte?
    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    Da haben wir es ja wieder: ...
    Jeder Asylant, Einbrecher, Migrant, refugee, Vergewaltiger oder Terrorist ist bewaffnet. Kein Deutscher darf bewaffnet sein. Sagen Politiker, die selber keinen Schritt ohne ihr schwerst bewaffneten Legionen an Leibwachen tun. Und Doof-Michel folgt brav, und wählt Mutti. Weil, alles Andere wäre Nazi und pfuiiiii....

  4. #374
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Na ja, darf er sie denn überhaupt geladen von seinem Jagdgrundstück zurück zu seinem Haus transportieren, so dass dieser Fall eintreten könnte?
    Beim Transport gelten andere Regeln. Da darf er nicht. Aber: Innerhalb seines umfriedeten Besitztums kann er, soweit er wach, nicht besoffen oder sonstwie eingeschränkt ist, also die alleinige Verfügungsgewalt hat, mit seiner Waffe tun, was er will. Er darf sie im Holster geladen und gespannt herum tragen und damit James Bond spielen. Mancher hat sogar einen Schießstand im Keller.
    Erst wenn die Gefahr besteht, dass Unberechtigte aus o.g. Gründen Zugriff haben könnten, also im Schlaf, gehört die Waffe entladen in den Tresor.

  5. #375
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Jeder Asylant, Einbrecher, Migrant, refugee, Vergewaltiger oder Terrorist ist bewaffnet. Kein Deutscher darf bewaffnet sein. Sagen Politiker, die selber keinen Schritt ohne ihr schwerst bewaffneten Legionen an Leibwachen tun. Und Doof-Michel folgt brav, und wählt Mutti. Weil, alles Andere wäre Nazi und pfuiiiii....
    Die Gesetzestreue deutscher Waffeninhaber dürfte nach solchen Vorfällen einen argen Rückschlag bekommen haben.

  6. #376
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tryllhase Beitrag anzeigen
    Aber: Innerhalb seines umfriedeten Besitztums kann er, soweit er wach, nicht besoffen oder sonstwie eingeschränkt ist, also die alleinige Verfügungsgewalt hat, mit seiner Waffe tun, was er will. Er darf sie im Holster geladen und gespannt herum tragen und damit James Bond spielen. Mancher hat sogar einen Schießstand im Keller.
    Erst wenn die Gefahr besteht, dass Unberechtigte aus o.g. Gründen Zugriff haben könnten, also im Schlaf, gehört die Waffe entladen in den Tresor.
    Er hätte darlegen können, daß er getrennt von seinem Drachen schläft und das Zimmer abgeschlossen hat. Wenn man alleine zuhause ist, darf man sehr wohl die Hausordnung neben sich liegen haben. Es darf nur nicht die Gefahr bestehen, daß die sich jemand schnappt, wenn man schläft.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  7. #377
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Er hätte darlegen können, daß er getrennt von seinem Drachen schläft und das Zimmer abgeschlossen hat. Wenn man alleine zuhause ist, darf man sehr wohl die Hausordnung neben sich liegen haben. Es darf nur nicht die Gefahr bestehen, daß die sich jemand schnappt, wenn man schläft.
    ....
    Es sei denn, der Drachen hat ebenfalls die entsprechende Berechtigung

  8. #378
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    ....
    Es sei denn, der Drachen hat ebenfalls die entsprechende Berechtigung
    Interessanter Subaspekt...jedenfalls trifft es nicht zu, daß man stets die Waffe von der Munition getrennt halten muß, wenn man schläft. Es darf nur unter keinen Umständen ein Unbefugter drankommen.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  9. #379
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Interessanter Subaspekt...jedenfalls trifft es nicht zu, daß man stets die Waffe von der Munition getrennt halten muß, wenn man schläft. Es darf nur unter keinen Umständen ein Unbefugter drankommen.
    .....
    Eben. Wer also plant, sich legal zu bewaffnen, sollte seinen Hausdrachen mit einbeziehen.

    (Genau das habe ich schon letztes Jahr, gegen den anfänglichen Widerstand meines Hausdrachens, getan.)

  10. #380
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    .....
    Eben. Wer also plant, sich legal zu bewaffnen, sollte seinen Hausdrachen mit einbeziehen.
    Leider läuft das nicht. Zwei meiner Brut sind Pistoleiras, aber der Drachen will nicht.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

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