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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #431
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Göltzl ist aber nicht der einzigste Justizversager, der solche Urteile erbrochen hat. Hatte schon von mehreren ähnlich gelagerten Fällen gelesen.
    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Aus eben diesem Grunde hält es der Michel für den Normalfall. Und traut sich eben nicht mehr, sich angemessen zu wehren.
    Nein. Der Michel wurde eben nicht durch Richter Hölzl , sondern seit seiner Jugend durch Pfarrer, Politik und Propaganda zu einem verteidigungsunwilligen Schaf abgerichtet, dressiert und gehirngewaschen, der seine Angreifer selber ins Land hohlt und bei jedem Angriff der Messerer und Vergewaltiger für die Täter demonstriert. Damit haben diese Urteile rein gar nichts zu tun. Davon mal abgesehen, dass sich kein vernünftiger Mensch an so einen Unsinn halten muss, wenn er nicht eh aus Pazifisten-Überzeugung und Schuld-gefühle die andere Backe hin halten will !

  2. #432
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    7.469

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ja, hat er, und dann das NSU-Skandal-Urteil. Aber hätte Sven G. sich bei der Polizei nicht um Kopf und Kragen geredet, statt zu schweigen, hätte er vor Gericht geschwiegen, und seinen Anwalt argumentieren lassen, hätte ihn sogar der NSU-Skandal-Richter Hölzl nicht zu 4 Jahren verurteilen, sondern wegen Notwehr, allenfalls Notwehrüberschreitung/exzess frei sprechen müssen. Auch wenn Richter bei Einsatz von Waffen gegen Unbewaffnete schon immer allergisch waren.
    Das Urteil gegen den Studenten wurden in späterer Instanz meine ich aufgehoben, aber da hatte er den Großteil der Haftstrafe schon abgesessen - immerhin hat er Zeit wohl heil überstanden und währenddessen sogar eine Ausbildung gemacht, ging der andere Fall eigentlich auch in Revision?

    Leider muss man daraus lernen, sich allenfalls für sich selbst und seine nächsten Angehörigen und Freunde einzusetzen, aber nicht für Fremde. Es ist eine Sache 3 Jahre für einen guten Kumpel abzusitzen, aber eine andere Sache für einen dahergelaufenen Willkommensklatscher.

    Guter Artikel dazu:

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    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  3. #433
    Mitglied
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    510

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ist doch ganz einfach, dieser heutigen Gesellschaft passend gemacht: kämpfe um deine eigene Haut wie ein Löwe, geht es anderen " an den Kragen " hast du eben den "Tunnelblick".

    Was anderes erwartet??? Ich nicht!!!
    Wenn Volksvertreter zu Marionetten werden, mutieren sie zu Volkszertretern.

  4. #434
    GESPERRT
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    56.754

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ich bin für Maximalbewaffnung und volles Draufhalten.
    Nicht das hier Mißverständnisse aufkommen.

  5. #435
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Also darfst du dich nicht mehr wehren oder deinem Nächsten zur Hilfe eilen.

    Meine Fresse, wie blöd sind eigentlich unsere Politiker und Juristen ?
    Die trifft es ja nicht.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
    ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!


  6. #436
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Heinrich_Kraemer Beitrag anzeigen
    Isch masch Disch Messa, Alta, isch schwöa. Isch zeaficke Deine Hurentochter, isch schwöa, Alta.
    Jeder weiss, dass alle refugees hier H-4 beziehen, keine Papiere, dafür mindestens ein Messer haben. Dennoch wollen die Deutschen mehrheitlich gerne noch mehr, zahlen gerne noch höhere Steuern für noch mehr refugees, wollen sich nicht bewaffnen- nein, geben ihre Waffen freiwillig ab- nicht verteidigen, und sich lieber abschlachten lassen, statt sich zu wehren. Sie lehnen Gewalt ab, und demonstrieren sogar noch für Messerer und Vergewaltiger. Das ist die Realität.
    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Darauf wollte ich ja die ganze Zeit hinaus. Wegen diesen Urteilen, die eben öffentlich wurden, traut sich keiner mehr. Ich auch nicht. Jedenfalls nicht, wenn Zeugen überleben.
    Selbst wenn es diese Urteile nicht gäbe, selbst wenn jeder ein Waffe geschenkt bekäme nebst kostenlosem Schiesstraining. Der Michel lehnt sogar Gewalt gegen Angreifer ab. Das tun nur Schläger. Pädophile missbrauchen völlig skrupellos kleine Buben, aber sich wehren mit Gewalt. Niemals. Nein, sie fallen sogar noch denen in den Rücken, die sich wehren.

  7. #437
    GESPERRT
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    56.754

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ich habe kurz geschildert,wie es ist.Im Notfalle sage ich aber: drauf mit aller Gewalt.
    Er oder sie oder ich.

  8. #438
    Mitglied
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    29.342

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Ich habe kurz geschildert,wie es ist.Im Notfalle sage ich aber: drauf mit aller Gewalt.
    Er oder sie oder ich.
    Das ist doch reine Theorie.
    Wenn du keine Erfahrung hast im Straßenkampf, oder dich nicht zumindest schon mehrere Male als junger Mensch geprügelt hast, dann wirst du im Notfall erstarren wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  9. #439
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Augsburg
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Jeder weiss, dass alle refugees hier H-4 beziehen, keine Papiere, dafür mindestens ein Messer haben. Dennoch wollen die Deutschen mehrheitlich gerne noch mehr, zahlen gerne noch höhere Steuern für noch mehr refugees, wollen sich nicht bewaffnen- nein, geben ihre Waffen freiwillig ab- nicht verteidigen, und sich lieber abschlachten lassen, statt sich zu wehren. Sie lehnen Gewalt ab, und demonstrieren sogar noch für Messerer und Vergewaltiger. Das ist die Realität.

    Selbst wenn es diese Urteile nicht gäbe, selbst wenn jeder ein Waffe geschenkt bekäme nebst kostenlosem Schiesstraining. Der Michel lehnt sogar Gewalt gegen Angreifer ab. Das tun nur Schläger. Pädophile missbrauchen völlig skrupellos kleine Buben, aber sich wehren mit Gewalt. Niemals. Nein, sie fallen sogar noch denen in den Rücken, die sich wehren.
    Wir schreiben aneinander vorbei. Natürlich gilt das für den Michel und für die nach 1970 geborenen. Die sind so, unabhängig von Urteilen.

    Ich meinte allerdings die anderen, die sich nicht nur wehren würden, sondern auch eingreifen würden. Die sind es, die sich durch solche Urteile zumindest vom Eingreifen abschrecken lassen.

  10. #440
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ich hatte mehrfach das Vergnügen.
    Außerdem in der forensischen Psyschiatrie beshäftigrgt....

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