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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #471
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Lykurg Beitrag anzeigen
    Wenn du jemanden tot sehen willst, dann drückst du einfach ab. Dafür braucht man kein "Training". Natürlich sollte man mal geschossen haben, aber mehr auch nicht. Es ist eine Frage des Willens. Genau wie jede andere Gewaltanwendung.

    Wichtig sind auch Wut und Hass im Kampf. Ohne sie kann man viele Abwehrkräfte nicht mobilisieren.
    Eiskalt berechnend ist da moeglicherweise mehr zielfuehrend.


    Das ist ja auch so die Sache bei Notwehr. Wenn jemand angegriffen wird, dann wird der nachvollziehbar mit grosser Wahrscheinlichkeit wuetend werden. Und dann macht er Sachen, die ihm als ueber das Ziel hinausschiessend ausgelegt werden.
    Wahrheit Macht Frei!

  2. #472
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Wenn jemand angegriffen wird, dann wird der nachvollziehbar mit grosser Wahrscheinlichkeit wuetend werden. Und dann macht er Sachen, die ihm als ueber das Ziel hinausschiessend ausgelegt werden.
    Nennt man Notwehrexzess, und ist bei fachlicher Vertretung (Verwirrung, Furcht, Schrecken) straffrei.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  3. #473
    cornjung
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Nennt man Notwehrexzess, und ist bei fachlicher Vertretung (Verwirrung, Furcht, Schrecken) straffrei.
    Stimmt, und genau darum gings im Fall Sven G. ! Man ist nicht gerechtfertigt, bleibt aber dennoch straffrei. Nur NSU-Hölzl hat das verneint.

  4. #474
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Mal eine ganz unschuldige Frage: Warum werden eigentlich keine Waffen mit Betäubungsmitteln eingesetzt? Wenn auch die damit beschossene Person nicht sofort umfällt, so ist sie zumindest kampfunfähig (ich weiss, dass man theoretisch die Dosierung auf das Körpergewicht abstellen muss)
    Meinst du die Polizei oder warum sowas nicht frei verkäuflich ist? Die Grünen sind gegen den Taser weil sie befürchten, dass die Polizisten dann voreilig "schießen" und der Taser in Einzelfällen auch tödlich wirken kann. Beim freien Verkauf wird man vermutlich den mißbräuchlichen Gebrauch anführen, mit einem Taser kann man sich zwar einen Vergewaltiger vom Leib halten, aber der Vergewaltiger könnte sich ja auch einen Taser kaufen und so sein Opfer erst recht gefügig machen, das ist bei allen Verteidigungsmitteln ein grundsätzliches Problem, auch bei Pfefferspray. Wer Angst vor Straftaten hat muss eben sein Alltagsverhalten überdenken und Risiken minimieren, anders wird es nicht gehen.

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen

    Grün ist leider aus. Cornjung macht in jedem Strang einen auf superhart. Im Internet ist eben jeder ein furchtloser Superheld.
    Ich kenne Cornjung nicht, aber vll. kommt er aus der Türsteherszene und/oder ist Kampfsportler, warum sollte so jemand nicht auch hier schreiben? Man sollte Leute nicht voreilig als Trolle abstempeln, was hätte er davon hier den Dicken zu markieren?
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  5. #475
    Mitglied Benutzerbild von Lykurg
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Meinst du die Polizei oder warum sowas nicht frei verkäuflich ist? Die Grünen sind gegen den Taser weil sie befürchten, dass die Polizisten dann voreilig "schießen" und der Taser in Einzelfällen auch tödlich wirken kann. Beim freien Verkauf wird man vermutlich den mißbräuchlichen Gebrauch anführen, mit einem Taser kann man sich zwar einen Vergewaltiger vom Leib halten, aber der Vergewaltiger könnte sich ja auch einen Taser kaufen und so sein Opfer erst recht gefügig machen, das ist bei allen Verteidigungsmitteln ein grundsätzliches Problem, auch bei Pfefferspray. Wer Angst vor Straftaten hat muss eben sein Alltagsverhalten überdenken und Risiken minimieren, anders wird es nicht gehen.

    Ich kenne Cornjung nicht, aber vll. kommt er aus der Türsteherszene und/oder ist Kampfsportler, warum sollte so jemand nicht auch hier schreiben? Man sollte Leute nicht voreilig als Trolle abstempeln, was hätte er davon hier den Dicken zu markieren?
    Ob Cornjung jetzt die Ober-Kampfmaschine ist oder nicht, spielt weniger eine Rolle. Recht hat er, wenn er sagt, dass die meisten deutschen Männer verweichlichte Pisser sind. Das ist Fakt! Da fehlt es vor allem am Wehrwillen!
    "Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)

  6. #476
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Lykurg Beitrag anzeigen
    Ob Cornjung jetzt die Ober-Kampfmaschine ist oder nicht, spielt weniger eine Rolle. Recht hat er, wenn er sagt, dass die meisten deutschen Männer verweichlichte Pisser sind. Das ist Fakt! Da fehlt es vor allem am Wehrwillen!


    naja man sollte vorher schon diskutieren oder sonstwie erfragen, was der angreifer unternehmen will - ob er nur zuhaun will, entsprechende werkzeuge dabei hat, wie seine zielvorstellung ist und was halt sonst noch so an details auf der rechnung ist.

    so könnte auch ein deutscher mann seine evtl. nur noch latent vorhandene wehrbereitschaft re-animieren, der gebotenen realität anpassen - findest du nicht?
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  7. #477
    Mitglied Benutzerbild von Lykurg
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    naja man sollte vorher schon diskutieren oder sonstwie erfragen, was der angreifer unternehmen will - ob er nur zuhaun will, entsprechende werkzeuge dabei hat, wie seine zielvorstellung ist und was halt sonst noch so an details auf der rechnung ist.

    so könnte auch ein deutscher mann seine evtl. nur noch latent vorhandene wehrbereitschaft re-animieren, der gebotenen realität anpassen - findest du nicht?
    Wie erfragen? Hä? Wenn jemand auf dich zustürmt und dir die Birne einschlagen will, dann gibt es nix zu erfragen. Natürlich soll man nicht jeden sofort abstechen, der nicht "Guten Tag" sagt. Das versteht sich auch von selbst.
    Wenn er aber wiederholt nicht grüßt....neee....das geht jetzt aber zu weit....und wie der immer glotzt, dieser verfickte Wichser....die ganze Zeit schon....dieser Blick....dieser elende scheiß Hurensohn...ich mach ihn jetzt doch platt
    "Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)

  8. #478
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Keine Notwehr für Deutsche ? Der deutsche NSU-Richter Götzl hat zwar vor 10 Jahren mal einen unbescholteten Deutschen, der sich gegen 5 Migranten mit einem Messer gewehrt hat, zu 4 Jahren Haft verurteilt. Und ihm keine Notwehr, bezw. keine Erforderlichkeit eines Messer-einsatzes zugebilligt. Dieses Skandal- Urteil ist aber ausserhalb der christlich-linken Gutmenschen-Luschen und Pazifisten-Mafia heftig umstritten, war ein Ausnahmeurteil und ein Einzelfall. In anderen gleich gelagerten Fällen haben Richter Deutschen, die sich mit Messer oder sogar illegalen Schuss- Waffen auch gegen Migranten gewehrt haben, sehr wohl das Recht auf Notwehr auch mit Waffen zugestanden, und sie frei gesprochen.Der BGH hat sogar einem Hells-Rocker, der einen angreifenden, respektive einbrechenden Polizisten in Zivil ohne Vorwarnung mit nur einem Schuss getötet hat, wegen Notwehr frei gesprochen. Kann man alles hier nachlesen. Das Götzl-urteil ist also gerade nicht der Normalfall.
    Den Richtern werden scheinbar Steine in den Weg gelegt - heutiges Interview mit einem Richter.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    gerichtsverfahren-richterliche-unabhaengigkeit-ist

    Die richterliche Unabhängigkeit sei kein subjektives Privileg des einzelnen Richters, sagte Alexander Riedel, Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Dlf. Damit sei er verpflichtet, die zu bearbeitenden Fälle in angemessener Zeit zu erledigen. Die Mobbingvorwürfe eines Richters wies er zurück.
    Heinemann: Wenn eine Richterin oder wenn ein Richter eine solche Überlastungsanzeige stellt, wird sie oder er dann automatisch von weiteren Aufgaben wie zum Beispiel diesem stellvertretenden Vorsitz entbunden?


    Riedel: Das kann ich Ihnen jetzt so nicht beantworten. Den Fall hatte ich so noch nicht. Aber wenn eine Überlastungsanzeige kommt in diesem konkreten Fall, dann ist das natürlich ein Faktor, der zu berücksichtigen ist, ob ich jemanden mit weiteren Aufgaben betraue.

  9. #479
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Lykurg Beitrag anzeigen
    Wie erfragen? Hä? Wenn jemand auf dich zustürmt und dir die Birne einschlagen will, dann gibt es nix zu erfragen. Natürlich soll man nicht jeden sofort abstechen, der nicht "Guten Tag" sagt. Das versteht sich auch von selbst.
    Wenn er aber wiederholt nicht grüßt....neee....das geht jetzt aber zu weit....und wie der immer glotzt, dieser verfickte Wichser....die ganze Zeit schon....dieser Blick....dieser elende scheiß Hurensohn...ich mach ihn jetzt doch platt



    naja, du bist da schon sehr gereift in deiner einstellung, wie ich mit begeisterung feststelle.

    trotzdem, ohne reden geht fast nichts, wegen der empathie und so...
    auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka

    meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.

  10. #480
    Mitglied Benutzerbild von Lykurg
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von dscheipi Beitrag anzeigen
    naja, du bist da schon sehr gereift in deiner einstellung, wie ich mit begeisterung feststelle.

    trotzdem, ohne reden geht fast nichts, wegen der empathie und so...
    Halt die Schnauze mit diese Fremdworte, du Penna! Hier ein Lehrvideo:

    "Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)

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