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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #41
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ach so ist. Wenn also ein 15 Jähriges halbes Hemd einem gestanden Mann in den Magen boxt (warum auch immer) und er ihm das Hirn rauspustet ist das Notwehr? Alles klar.

    Selbstverständlich muß Notwehr angemessen sein.

  2. #42
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Ach so ist. Wenn also ein 15 Jähriges halbes Hemd einem gestanden Mann in den Magen boxt (warum auch immer) und er ihm das Hirn rauspustet ist das Notwehr? Alles klar.
    Nein, das hat auch niemand behauptet.

  3. #43
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein, das hat auch niemand behauptet.
    Da wär man ja auch schön blöd. Denn das wäre eben nicht verhältnismäßig. Du hast die Verhältnismäßigkeit bestritten.

    Das Gesetz:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    Da steht die Verhältnismäßigkeit eigentlich ziemlich deutlich drin.

    Was erforderlich ist nämlich. Nicht mehr. Das nennt man verhältnismäßig.

  4. #44
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Er hat nicht geschossen, sondern der Schuß löste sich versehentlich. Hätte er ihn aus Distanz einfach so abgeknallt wär er eventuell sogar wegen Mord dran gewesen.

    Natürlich muß Notwehr verhältnismäßig sein.

    Nein, bei Notwehr gibt es keine Verhaelnismaessigkeit zu beachten.
    Die gilt z.B. bei Polizeibeamten, die Massnahmen mit Zwang nach dem UZwG
    durchsetzen wollen.

    In dem von dir genannten Fall handelt es sich auch erst dann um Notwehr, wenn
    bewusst, absichtlich.....(zum Zweck der Notwehr) der Schuss abgegeben wurde.
    Nicht, wenn der Schuss sich versehentlich geloest hat, weil der Schuetze garnicht
    schiessen (z.B.) nur drohen wollte.

  5. #45
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Was erforderlich ist nämlich. ...Das nennt man verhältnismäßig.
    Nein. Das nennt man geboten. Erforderlich die Verteidigung, die den Angriff entgültig und sofort beendet. Aber lassen wirs...du gehöst zu denen, die sich weder verteidigen können, noch wehren wollen, und weil du zu feige bist das zuzugeben, redest du dir ein, man dürfe es nicht. Ich habe aber keine Lust mit jemanden zu diskutieren, der bei von mir angegeben Belegen und Urteilen bewusst falsch zitiert. Beitrag # 39.

  6. #46
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein. Das nennt man geboten. Erforderlich die Verteidigung, die den Angriff entgültig und sofort beendet. Aber lassen wirs...du gehöst zu denen, die sich weder verteidigen können, noch wehren wollen, und weil du zu feige bist das zuzugeben, redest du dir ein, man dürfe es nicht.
    Quatsch. Geboten, erforderlich...alles das gleiche. Das ist Verhältnismäßigkeit. Wenn du einen bevorstehenden Angriff auch mit einem Faustschlag auf die Nase abwehren kannst ist es unverhältnismäßig dafür die Schrotflinte zu nehmen. Sowas ist gemeint. Und nur die ganz Dummen verstehen das nicht.

    Bewußt falsch zitiert?

    Mein Gott was du nimmst du dich wichtig.

  7. #47
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Da wär man ja auch schön blöd. Denn das wäre eben nicht verhältnismäßig. Du hast die Verhältnismäßigkeit bestritten.

    Das Gesetz:

    [Links nur für registrierte Nutzer]



    Da steht die Verhältnismäßigkeit eigentlich ziemlich deutlich drin.

    Was erforderlich ist nämlich. Nicht mehr. Das nennt man verhältnismäßig.

    Dann kommt Paragraph 33 StGB ins Spiel:

    Ueberschreitet der Taeter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht
    oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    Das heisst: Solange der sich Wehrende (Taeter) die oben genannten Gruende
    fuer sich (einigermassen) glaubhaft in Anspruch nehmen kann, bleibt er
    straffrei, egal wie seine Notwehr ausging.
    Sollte er aber (z.B.) von sich geben, dass er den Angreifer aus Wut, Hass.....
    "einfach nur plattmachen, killen..." wollte, koennte er nicht mehr unter den
    "Schutz" des o.g. P. 33 StGB fallen. Um es mal vereinfacht zu sagen....

  8. #48
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    Dann kommt Paragraph 33 StGB ins Spiel:

    Ueberschreitet der Taeter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht
    oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    Das heisst: Solange der sich Wehrende (Taeter) die oben genannten Gruende
    fuer sich (einigermassen) glaubhaft in Anspruch nehmen kann, bleibt er
    straffrei, egal wie seine Notwehr ausging.
    Sollte er aber (z.B.) von sich geben, dass er den Angreifer aus Wut, Hass.....
    "einfach nur plattmachen, killen..." wollte, koennte er nicht mehr unter den
    "Schutz" des o.g. P. 33 StGB fallen. Um es mal vereinfacht zu sagen....
    Ja, aber deshalb gibt es doch trotzdem grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit die hier bestritten wird.

    Es kommt da eben auf den Einzelfall. Der unerfahrene Normalbürger überschreitet eben schnell die Grenze. Wenn der erfahrene Kampfsportler jemandem das Genick bricht obwohl es auch eine Backpfeife getan hätte wird er in Erklärungsnot kommen.

  9. #49
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Quatsch. Geboten, erforderlich...alles das gleiche. Das ist Verhältnismäßigkeit. Wenn du einen bevorstehenden Angriff auch mit einem Faustschlag auf die Nase abwehren kannst ist es unverhältnismäßig dafür die Schrotflinte zu nehmen. Sowas ist gemeint. Und nur die ganz Dummen verstehen das nicht.

    Bewußt falsch zitiert?

    Mein Gott was du nimmst du dich wichtig.

    Nee, nee..... Wenn man zwar Faeuste hat, aber ueberhaupt nicht damit umgehen
    kann, kann (bzw. muss) die ----erforderliche--- Verteidigung ein Hammer, ein
    Knueppel, der Rottweiler oder sogar die Schrotflinte sein....

  10. #50
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Ja, aber deshalb gibt es doch trotzdem grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit die hier bestritten wird.

    Es kommt da eben auf den Einzelfall. Der unerfahrene Normalbürger überschreitet eben schnell die Grenze. Wenn der erfahrene Kampfsportler jemandem das Genick bricht obwohl es auch eine Backpfeife getan hätte wird er in Erklärungsnot kommen.

    Jeder Notwehrfall ist ein Einzelfall---vor Gericht---. Das hatte ich vorher auch schon
    geschrieben.
    Wenn eine "Backpfeife" ausreichen wuerde, handelt es sich wohl kaum um einen
    "gegenwaertigen rechtwidrigen Angriff" im Sinne des --NOTWEHR-- Paragraphen.

    Wenn ein 5-jaehriges Maedchen einem Muay Thai Champion gegen das Schienbein
    tritt, kann der keine Notwehr fuer sich in Anspruch nehmen. Er kann ihr dann
    eine Backpfeife geben, das waere dann aber eine Koerperverletzung.

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