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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #51
    Zynisches Dreckschwein Benutzerbild von Daytrader84
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    Ist die Frau überhaupt noch ernst zu nehmen ? !!!!
    Stell' dir mal vor, wir kriegen 2017 Rot-Rot-Grün im Bund und man macht die Frau zur Justizministerin

  2. #52
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Quatsch. Geboten, erforderlich...alles das gleiche. Das ist Verhältnismäßigkeit. Wenn du einen bevorstehenden Angriff auch mit einem Faustschlag auf die Nase abwehren kannst ist es unverhältnismäßig dafür die Schrotflinte zu nehmen. Sowas ist gemeint. Und nur die ganz Dummen verstehen das nicht.

    Bewußt falsch zitiert?

    Mein Gott was du nimmst du dich wichtig.
    Geht es bei der Verhältnismäßigkeit nicht um das zu schützende Rechtsgut, dass eben eine gestohlene Handtasche keine tödliche Gewalt rechtfertigt, ein Angriff auf Leib und Leben aber schon? Niemand muss sich in eine schlechtere Position bringen, indem er sich z.B. auf einen Faustkampf einlässt, anstatt zu schießen.
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  3. #53
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Geboten, erforderlich...alles das gleiche. Das ist Verhältnismäßigkeit.
    Nein, nur für dich völlig ahnunslosen Ignoranten ist das alles das Gleiche, weil du nicht mal ansatzweise informiert bist. Wenn es das Gleiche wäre, würde nicht das Gesetz von gebotener Notwehr und erforderlicher Verteidigung sprechen. Aber du bist nicht mal im Stande, Urteile richtig zu zitieren, wie willst du da Pragraphen lesen können...von verstehen ganz zu schweigen.
    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Ja, aber deshalb gibt es doch trotzdem grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit die hier bestritten wird.
    Nein, die Verhätnismässigkeit gilt bei Notwehr grundsätzlich eben gerde nicht. " Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss ". Wie oft willste das noch hören ?
    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    Nein, bei Notwehr gibt es keine Verhaelnismaessigkeit zu beachten.
    Stimmt.
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  4. #54
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Geht es bei der Verhältnismäßigkeit nicht um das zu schützende Rechtsgut, dass eben eine gestohlene Handtasche keine tödliche Gewalt rechtfertigt, ein Angriff auf Leib und Leben aber schon? Niemand muss sich in eine schlechtere Position bringen, indem er sich z.B. auf einen Faustkampf einlässt, anstatt zu schießen.
    Doch. Das ist doch eigentlich recht klar formuliert. Was erforderlich ist um einen Angriff abzuwehren.darf man tun. Es ist nicht erforderlich einen Faustschlaeger zu erschiessen. Da reicht auch eventuell srr Griff zum Regenschirm....aber wie gesagt, das ist alles im Einzelfall ueberpruefbar. Ging mir auch nur darum dass es Verhaeltnissmaessigkeit def. gibt und steckt im "erforderlichen".

  5. #55
    Mitglied Benutzerbild von In Medias Res
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Doch. Das ist doch eigentlich recht klar formuliert. Was erforderlich ist um einen Angriff abzuwehren.darf man tun. Es ist nicht erforderlich einen Faustschlaeger zu erschiessen. Da reicht auch eventuell srr Griff zum Regenschirm....aber wie gesagt, das ist alles im Einzelfall ueberpruefbar. Ging mir auch nur darum dass es Verhaeltnissmaessigkeit def. gibt und steckt im "erforderlichen".
    Aber sicherlich ist dieses erforderlich. Oder wie soll sich eine 50kg Frau gegen einen 90kg Schläger wehren? Es geht nur durch eine Waffe. Du kannst von einen nicht Kampferprobten Menschen erwarten das er sich auf einen 2 Kampf einlässt, wo er von Anfang an keine Chance hat. Zudem weißt du als Opfer doch gar nicht was hat dieser Täter vor, wird er mich nur verprügeln, bricht er mir die Knochen, macht er mich zu Krüppel oder bringt mich gar um.
    Nicht Schwert, nicht Giftgebräu wird dermaleinst dich töten,
    Kein schleichend Zipperlein samt Hals- und Lungennöten.
    Ein Schwätzer bringt dich um, fällst du ihm einst zur Beute;
    Drum, wirst du groß, sei klug: flieh redewütige Leute!
    Horaz 65-8 v. Chr.

  6. #56
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Doch. Das ist doch eigentlich recht klar formuliert. Was erforderlich ist um einen Angriff abzuwehren.darf man tun. Es ist nicht erforderlich einen Faustschlaeger zu erschiessen. Da reicht auch eventuell srr Griff zum Regenschirm....aber wie gesagt, das ist alles im Einzelfall ueberpruefbar. Ging mir auch nur darum dass es Verhaeltnissmaessigkeit def. gibt und steckt im "erforderlichen".
    Das kann so nicht stimmen, da niemand seine Verteidigungssituation verschlechtern muss. Der Poster über mir bringt es auf den Punkt

    Dieser Artikel soll recht fundiert sein:

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    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  7. #57
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Doch. Das ist doch eigentlich recht klar formuliert. Was erforderlich ist um einen Angriff abzuwehren.darf man tun. Es ist nicht erforderlich einen Faustschlaeger zu erschiessen. Da reicht auch eventuell srr Griff zum Regenschirm....aber wie gesagt, das ist alles im Einzelfall ueberpruefbar. Ging mir auch nur darum dass es Verhaeltnissmaessigkeit def. gibt und steckt im "erforderlichen".
    Beispiel:
    Der 60-jaehrige Foerster steigt im Wald aus dem Auto um mit seiner geladenen
    Doppelflinte durchs Revier zu pirschen. Ploetzlich steht ein kraeftiger junger Mann
    vor ihm, knallt ihm eine Faust auf die Nase. Der Foerster faellt mit seiner
    Flinte im Arm rueckwaerts um und richtet die Waffe -bewusst- auf den Mann, der
    weiter auf ihn losgeht/ losgehen will. Daraufhin drueckt der Foerster bewusst
    (mit Absicht) ab, um den Angriff zu beenden. Er verletzt den Angreifer toedlich.

    Sollte der Jaeger erst noch versuchen, den Regenschirm aus seinem Auto
    zu holen....??

    Das ist nicht der Sinn des NOTwehrparagraphen.

  8. #58
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Grob gesagt: die Frage ist völlig unwichtig. Wer in einer Notwehrsituation noch anfängt zu überlegen, hat schon verloren. Notwehr kommt instinktiv. Und wer diesen Instinkt - ich sag mal "Überlebenswillen" - nicht hat, sollte sich besser vor möglichen Gefahren fern halten.
    Nicht nur Instinkt. Notwehr, Abwehr muss GEÜBT werden, erlernt werden. Wer noch nie in einer Kampfsportgruppe geübt hat, Angriffe zu parieren, hat sehr wenig Chancen. Und:

    Der beste Kampf ist der, den man nie geführt hat.

  9. #59
    Herr der Raben Benutzerbild von Hrafnaguð
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    Ist die Frau überhaupt noch ernst zu nehmen ? !!!!
    Ja, denn ihre Partei ist momentan in 8 (? Infos die ich fand waren Stand 2014) von 17 Bundesländern in der Landesregierung vertreten
    und fährt Wahlergebnisse zwischen fünf bis 30% ein und hat seit etwa 36 Jahren einen im Vergleich
    zu den Wahlergebnissen überproportional hohen und alleräußerst verderblichen Einfluss auf die Geschicke
    unseres Landes und unseres Volkes. Ob Künast völligen Unsinn daherschwallt oder nicht, sie hat Wähler die die Partei wählen und
    von denen nicht unerhebliche Mengen genauso bekloppt sein dürften und damit für den Erhalt von Vaterland, Volk und Kultur ein gewaltiges
    Gefahrenpotential darstellen. Und grüne "Richter" dürften in einem Fall den ein altväterlicher konservativer Richter kurz vorm Ruhestand problemlos als Notwehr durchwinkt, eher wie moderne Versionen eines Freislers urteilen, das "schäbiger Lump" noch exklusive, aber wenn
    diese Politik nicht gestoppt wird, dann kommt das auch noch, als Zwischenstopp zum "im Namen Allahs, sie sind ja ein schäbiger Lump!".

    Nicht mehr ernst nehmen kann man so etwas nur wenn es in einem Straflager verschwunden ist oder vor einem Peloton oder auf einem Stuhl steht, die Schlinge um den Hals.
    Wenn morgen die Muschelhörner und Trommeln erklingen, dann lasst uns fallen, so leichten Herzens wie die Kirschblüten im linden Frühlingswind.
    Impfpass und mit Sicherheit noch weitere digitale Maßnahmen in diese Richtung:
    Ash nazg durbatulûk, ash nazg gimbatul,
    ash nazg thrakatulûk agh burzum-ishi krimpatul

  10. #60
    Mitglied Benutzerbild von Niklas87
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Wenn bei mir eingebrochen wird und unbewaffnete Leute kommen rein und auf mich losgehen, darf ich mich mit einem Messer verteidigen und versuchen die abzustechen? Wohl kaum.
    (-_-) Wir schaffen das
    -<>-
    2021 AdP wählen!

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