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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #671
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    So ist es. Der Wikipedia-Eintrag zum Thema ist erschöpfend umfangreich. Beachten muß man halt, daß 68er Roben sehr gerne gegen einen sich Wehrenden urteilen wollen, weswegen anwaltliche Hilfe plus Fressehalten entscheidend für den Erfolg sind.

    Aber das wurde ja wiederholt durchgekaut.

    Das hatte sich uebrigens bei den Lehrern schon deutlich gemacht. Jedenfalls hatte ich die Erfahrung mit Bunzeldeutschen Lehrerern, dass wenn man sich gegen einen Angriff gewehrt hatte, man mehr Aerger hatte als der eigentliche Angreifer.

    Habt ihr aehnliche Erfahrungen gemacht?
    Wahrheit Macht Frei!

  2. #672
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Notwehr muss weder teuer noch verhältnissmässig , sondern erforderlich und geboten sein. Dazu gibts Urteile.
    Wenn denn ein Richter so entscheidet - weil am Ende bist Du als Opfer der Täter, wenn Du Dich gegen einen (körperlichen) Angriff mit unverhaltnismässigen Mittel wehrst. Hat in meinem erweiteren Bekanntenkreis Jemanden am Ende eine Stange Geld gekostet, weil dieser einen Angreifer "gefaltet" hat - sprich Ernährung aus der Schnabeltasse.

    Dass es zu dieser Ernährung gar nicht gekommen wäre, wäre dieser Bekannte nicht angegriffen worden hat den Richter nur am Rande interessiert.

  3. #673
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Wenn denn ein Richter so entscheidet - weil am Ende bist Du als Opfer der Täter, wenn Du Dich gegen einen (körperlichen) Angriff mit unverhaltnismässigen Mittel wehrst.
    Nein. Unverhältnismässig spielt bei Notwehr keine Rolle. Egal was dein Bekannter sagt. Entscheidend ist, was erforderlich ist. Scroll zurück, das wurde hier zigfach dargelegt.
    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    ...Habt ihr aehnliche Erfahrungen gemacht?
    Nein, kann ich gerde nicht bestätigen, wenn du dich nicht gerade selber belastest und zudem schlecht verteidigt wirst. Ich habe in 30 Jahren knapp 2 Dutzend Notwehr- Verhandlungen mitgemacht, als Angeklagter, Zeuge und Zuschauer. Und hier knapp ein Dutzend Urteile verlinkt, mit teils tödlichem Ausgang für den Angreifer, und Freispruch. Und ja, die STA ist immer gegen den, der sich wehrt und plärrt " Gewaltmonopol hat nur der Staat, sie hätten ja weg laufen können " blablabla.....dabei muss ich das gerde nicht.

  4. #674
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Auch hier liegt, wie immer bei dir, nicht in der Kürze die Würze. Ich habe konsistent nachgewiesen das dein Ei im Sachverhalt der zur Debatte stand, faul war.

    Der Zustrom von Fremden hat ein Faß bei vielen zum Überlaufen gebracht. In dem Fass war schon vorher viel unverdautes Zeugs drin. Also ist dein Kurzschluss auch falsch. Halt wie immer.
    Der Zustrom war orchestriert und gesteuert. Auch von der BRD.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  5. #675
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Das hatte sich uebrigens bei den Lehrern schon deutlich gemacht. Jedenfalls hatte ich die Erfahrung mit Bunzeldeutschen Lehrerern, dass wenn man sich gegen einen Angriff gewehrt hatte, man mehr Aerger hatte als der eigentliche Angreifer.

    Habt ihr aehnliche Erfahrungen gemacht?
    In meiner Schulzeit nicht. Da wurde man eher gefragt, warum man sich nicht gewehrt hat.

    Allerdings waren Lehrer zu der Zeit noch überwiegend Männer

  6. #676
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ohne Worte: eine arglose Familie mit Kindern wird abends in ihrem Haus von 4 Räübern heimtückisch überfallen, und der Familienvater lässt sich ausnahmsweise nicht widerstandslos ausrauben und misshandeln, sondern - surprise. surprise - wehrt und verteidigt sich, und ersticht einen der brutalen Angreifer. Mit einem Messer, wo doch normalerweise nur refugees Messer besitzen. Die zudem nie mit Gegenwehr gerechnet haben, wissen sie doch, dass alle Deutschen entwaffnet wurden. Das war bestimmt ein Nazi und Schlääääääääger.

    Lynchjustiz ! Er hätte nicht gleich zustechen müssen. Es hätte auch gereicht, sie zu bitten, wieder zu gehen. Oder mit dem Kochlöffel drohen. Er hätte sich auch ergeben, oder auch fliehen , und den 4 Herren seine Frau und sein Haus überlassen können. Gewalt ist keine Lösung, und das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Wir sind hier im Gutmenschen- und Kartoffel-land, nicht im gewaltaffinen Israel oder den USA. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von cornjung (13.02.2019 um 12:34 Uhr)

  7. #677
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ohne Worte: eine arglose Familie mit Kindern wird abends in ihrem Haus von 4 Räübern heimtückisch überfallen, und der Familienvater lässt sich ausnahmsweise nicht widerstandslos ausrauben und misshandeln, sondern - surprise. surprise - wehrt und verteidigt sich, und ersticht einen der brutalen Angreifer. Die nie mit Gegenwehr gerechnet haben, wissen sie doch, dass alle Deutschen entwaffnet wurden. Das war bestimmt ein Nazi und Schlääääääääger.

    Lynchjustiz ! Er hätte nicht gleich zustechen müssen. Es hätte auch gereicht, sie zu bitten, wieder zu gehen. Oder mit dem Kochlöffel drohen. Er hätte sich auch ergeben, oder auch fliehen , und den 4 Herren seine Frau und sein Haus überlassen können. Gewalt ist keine Lösung, und das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Wir sind hier im Gutmenschen- und Kartoffel-land, nicht im gewaltaffinen Israel oder den USA. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Da bin ich auf das Urteil gespannt.

  8. #678
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Da bin ich auf das Urteil gespannt.
    Es wird kein Urteil geben, denn es gibt gar keine Verhandlung. Die Ermitlungen werden eingestellt. Glasklar Notwehr.

  9. #679
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Es wird kein Urteil geben, denn es gibt gar keine Verhandlung. Die Ermitlungen werden eingestellt. Glasklar Notwehr.
    War es bei Sven auch: vier Jahre.

    Seine Staatsbürgerschaft wird ihn wohl retten

  10. #680
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    War es bei Sven auch: vier Jahre.

    Seine Staatsbürgerschaft wird ihn wohl retten
    Der Fall Sven, der sich noch dazu selber belastet hat, war eine Ausnahme. NSU-Richter Götzl hat zwar den unbescholteten Deutschen Sven G. , der sich gegen 5 Migranten mit einem Messer gewehrt hat, zu 4 Jahren Haft verurteilt. Und ihm keine Notwehr, bezw. keine Erforderlichkeit eines Messer-einsatzes zugebilligt. Dieses Skandal- Urteil ist aber ausserhalb der christlich-linken Gutmenschen-Luschen und Pazifisten-Mafia heftig umstritten, war aber ein Ausnahmeurteil und ein Einzelfall. In anderen gleich gelagerten Fällen haben Richter Deutschen, die sich mit Messer oder sogar illegalen Schuss- Waffen auch gegen Migranten gewehrt haben, sehr wohl das Recht auf Notwehr auch mit Waffen zugestanden, und sie frei gesprochen.Der BGH hat sogar einem Hells-Rocker, der einen angreifenden, respektive einbrechenden Polizisten in Zivil, ohne Vorwarnung mit nur einem Schuss getötet hat, wegen Notwehr frei gesprochen. Kann man alles hier nachlesen. Das Götzl-urteil im Falle Sven ist also gerade nicht der Normalfall.

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