Wahrheit Macht Frei!
Wenn denn ein Richter so entscheidet - weil am Ende bist Du als Opfer der Täter, wenn Du Dich gegen einen (körperlichen) Angriff mit unverhaltnismässigen Mittel wehrst. Hat in meinem erweiteren Bekanntenkreis Jemanden am Ende eine Stange Geld gekostet, weil dieser einen Angreifer "gefaltet" hat - sprich Ernährung aus der Schnabeltasse.
Dass es zu dieser Ernährung gar nicht gekommen wäre, wäre dieser Bekannte nicht angegriffen worden hat den Richter nur am Rande interessiert.
Nein. Unverhältnismässig spielt bei Notwehr keine Rolle. Egal was dein Bekannter sagt. Entscheidend ist, was erforderlich ist. Scroll zurück, das wurde hier zigfach dargelegt.
Nein, kann ich gerde nicht bestätigen, wenn du dich nicht gerade selber belastest und zudem schlecht verteidigt wirst. Ich habe in 30 Jahren knapp 2 Dutzend Notwehr- Verhandlungen mitgemacht, als Angeklagter, Zeuge und Zuschauer. Und hier knapp ein Dutzend Urteile verlinkt, mit teils tödlichem Ausgang für den Angreifer, und Freispruch. Und ja, die STA ist immer gegen den, der sich wehrt und plärrt " Gewaltmonopol hat nur der Staat, sie hätten ja weg laufen können " blablabla.....dabei muss ich das gerde nicht.
Ohne Worte: eine arglose Familie mit Kindern wird abends in ihrem Haus von 4 Räübern heimtückisch überfallen, und der Familienvater lässt sich ausnahmsweise nicht widerstandslos ausrauben und misshandeln, sondern - surprise. surprise - wehrt und verteidigt sich, und ersticht einen der brutalen Angreifer. Mit einem Messer, wo doch normalerweise nur refugees Messer besitzen. Die zudem nie mit Gegenwehr gerechnet haben, wissen sie doch, dass alle Deutschen entwaffnet wurden. Das war bestimmt ein Nazi und Schlääääääääger.
Lynchjustiz ! Er hätte nicht gleich zustechen müssen. Es hätte auch gereicht, sie zu bitten, wieder zu gehen. Oder mit dem Kochlöffel drohen. Er hätte sich auch ergeben, oder auch fliehen , und den 4 Herren seine Frau und sein Haus überlassen können. Gewalt ist keine Lösung, und das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Wir sind hier im Gutmenschen- und Kartoffel-land, nicht im gewaltaffinen Israel oder den USA. [Links nur für registrierte Nutzer]
Geändert von cornjung (13.02.2019 um 12:34 Uhr)
Der Fall Sven, der sich noch dazu selber belastet hat, war eine Ausnahme. NSU-Richter Götzl hat zwar den unbescholteten Deutschen Sven G. , der sich gegen 5 Migranten mit einem Messer gewehrt hat, zu 4 Jahren Haft verurteilt. Und ihm keine Notwehr, bezw. keine Erforderlichkeit eines Messer-einsatzes zugebilligt. Dieses Skandal- Urteil ist aber ausserhalb der christlich-linken Gutmenschen-Luschen und Pazifisten-Mafia heftig umstritten, war aber ein Ausnahmeurteil und ein Einzelfall. In anderen gleich gelagerten Fällen haben Richter Deutschen, die sich mit Messer oder sogar illegalen Schuss- Waffen auch gegen Migranten gewehrt haben, sehr wohl das Recht auf Notwehr auch mit Waffen zugestanden, und sie frei gesprochen.Der BGH hat sogar einem Hells-Rocker, der einen angreifenden, respektive einbrechenden Polizisten in Zivil, ohne Vorwarnung mit nur einem Schuss getötet hat, wegen Notwehr frei gesprochen. Kann man alles hier nachlesen. Das Götzl-urteil im Falle Sven ist also gerade nicht der Normalfall.
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