+ Auf Thema antworten
Seite 71 von 113 ErsteErste ... 21 61 67 68 69 70 71 72 73 74 75 81 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 701 bis 710 von 1123

Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #701
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
    Registriert seit
    06.01.2014
    Ort
    Republik der Strolche / Packistan
    Beiträge
    23.148

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Der Überfallene ist meine ich ein US-Soldat, könnte ein deutsches Gericht einen US-Soldaten überhaupt verknacken?
    Ja, und das war auch schon vor 30 Jahren so. Ich war dabei als zwei Besatzungssoldaten, die eine deutsche Jugendliche ermordet hatten (war eine ziemlich miese Sexualtat) vor einem deutschen Gericht standen.

    Allerdings wurde - ganz im Widerspruch zum üblichen deutschen procedere - ein "deal" ausgehandelt, der eine Verurteilung durch das deutsche Gericht (bei Militärgericht hätte Todestrafe gedroht) und eine anschließende Überstellung in die USA vorsah.
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
    Null Loyalität für Buntland
    - Mein Land heißt Deutschland -
    Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
    Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten

  2. #702
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
    Registriert seit
    26.12.2013
    Ort
    Frankfurt/Main
    Beiträge
    53.573

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Ja, und das war auch schon vor 30 Jahren so. Ich war dabei als zwei Besatzungssoldaten, die eine deutsche Jugendliche ermordet hatten (war eine ziemlich miese Sexualtat) vor einem deutschen Gericht standen.

    Allerdings wurde - ganz im Widerspruch zum üblichen deutschen procedere - ein "deal" ausgehandelt, der eine anschließende Überstellung in die USA vorsah.
    Ergab sich obige Tat im Großraum Aschaffenburg
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  3. #703
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
    Registriert seit
    06.01.2014
    Ort
    Republik der Strolche / Packistan
    Beiträge
    23.148

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Ergab sich obige Tat im Großraum Aschaffenburg
    Unterfranken ist schon richtig, aber es war im Raum Schweinfurt/Bamberg.
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
    Null Loyalität für Buntland
    - Mein Land heißt Deutschland -
    Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
    Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten

  4. #704
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Ich war dabei als zwei Besatzungssoldaten, die eine deutsche Jugendliche ermordet hatten (war eine ziemlich miese Sexualtat) vor einem deutschen Gericht standen.
    Ok, ich dachte, US-Soldaten unterstehen allein amerikanischem Militärrecht.

  5. #705
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
    Registriert seit
    26.12.2013
    Ort
    Frankfurt/Main
    Beiträge
    53.573

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Unterfranken ist schon richtig, aber es war im Raum Schweinfurt/Bamberg.
    Ich glaube ich denke an den richtigen-/gleichen Fall.

    Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir aus Aschaffenburg hatte Kenntnis und erzählte mir davon 1993. Muss nach `nem Diskobesuch gewesen sein diese Tat. WENN es die ist - dann erinnere ich mich .
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  6. #706
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
    Registriert seit
    06.01.2014
    Ort
    Republik der Strolche / Packistan
    Beiträge
    23.148

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ok, ich dachte, US-Soldaten unterstehen allein amerikanischem Militärrecht.
    Davon kann man - und das wird fast immer so gemacht - abweichen, wenn ihnen dann die Todesstrafe droht. Da schickt man die gerne vor ein buntländer Weicheiergericht, wo sie auch für ganz üble und miese Taten billig davonkommen.
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
    Null Loyalität für Buntland
    - Mein Land heißt Deutschland -
    Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
    Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten

  7. #707
    Einhorn
    Registriert seit
    15.12.2011
    Ort
    am Höllenschlund
    Beiträge
    12.779

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mathetes Beitrag anzeigen
    Der Überfallene ist meine ich ein US-Soldat, könnte ein deutsches Gericht einen US-Soldaten überhaupt verknacken?
    Nein, der wird von einem amerikanischen Gericht angeklagt. Jedoch darf für in der BRD begangene Straftaten keine Todesstrafe verhängt werden. Gleiches gilt für das familiäre Gefolge.

  8. #708
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
    Registriert seit
    06.01.2014
    Ort
    Republik der Strolche / Packistan
    Beiträge
    23.148

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Ich glaube ich denke an den richtigen-/gleichen Fall.

    Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir aus Aschaffenburg hatte Kenntnis und erzählte mir davon 1993. Muss nach `nem Diskobesuch gewesen sein diese Tat. WENN es die ist - dann erinnere ich mich .

    Da gab es einige Fälle und etliche davon waren von unfaßbarer Brutalität. Der Fall, den ich anspreche war Ende der 80er und ich war an allen Prozesstagen eingeteilt und mußte die Tatschilderung bis in alle Einzelheiten durch die Gerichtsmediziner und sonstigen Experten - und schlimmer noch die fiesen grinsenden Visagen der Täter - miterleben.

    Auch im Wissen, daß Amis ein spezielles Volk sind und daß die damals Buntland um einige Jahre in Sachen Perversion voraus waren, war das doch ziemlich "verstörend".
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
    Null Loyalität für Buntland
    - Mein Land heißt Deutschland -
    Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
    Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten

  9. #709
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
    Registriert seit
    06.01.2014
    Ort
    Republik der Strolche / Packistan
    Beiträge
    23.148

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Nein, der wird von einem amerikanischen Gericht angeklagt. Jedoch darf für in der BRD begangene Straftaten keine Todesstrafe verhängt werden. Gleiches gilt für das familiäre Gefolge.
    Vor der "Wiedervereinigung" war es so, daß wenn die Opfer von Gewaltverbrechen durch US-Soldaten Deutsche waren, laut Unterzeichnungsprotokoll des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut, in der Regel "wesentliche Belange der deutschen Rechtspflege die Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit erfordern" und die Zuständigkeit der US-Militärgerichte auf deutsche (Schwur-)Gerichte übergeht.

    Das war ein raffiniertes Konstrukt um die Täter vor der Todesstrafe zu bewahren. Denn nach einhelliger Rechtsmeinung war der wichtigste Belang, daß die Todesstrafe in der Bundesrepublik abgeschafft war.


    Die Täter konnten selbstverständlich auf eine Verurteilung durch ein US-Militärgericht bestehen, taten das aber nur ganz selten, weil dann nämlich durchaus die Todesstrafe drin sein konnte.

    Das letzte Wort hatte (hat) freilich immer die Besatzungsmacht.
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
    Null Loyalität für Buntland
    - Mein Land heißt Deutschland -
    Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
    Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten

  10. #710
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
    Registriert seit
    17.11.2015
    Beiträge
    7.469

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Davon kann man - und das wird fast immer so gemacht - abweichen, wenn ihnen dann die Todesstrafe droht. Da schickt man die gerne vor ein buntländer Weicheiergericht, wo sie auch für ganz üble und miese Taten billig davonkommen.
    Aber einfach anklagen und verurteilen kann die BRD den US-Soldaten demnach nicht?
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Menschliche Gene in Schafen - wie weit darf Wissenschaft gehen
    Von Tutsi im Forum Wissenschaft-Technik / Ökologie-Umwelt / Gesundheit
    Antworten: 38
    Letzter Beitrag: 19.08.2015, 10:30
  2. Wie weit geht Notwehr?
    Von harlekina im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 66
    Letzter Beitrag: 18.10.2006, 23:43
  3. Umfrage: Wie weit würdet ihr gehen?
    Von Tiberius im Forum Deutschland
    Antworten: 61
    Letzter Beitrag: 11.09.2005, 18:35
  4. Wie weit darf man gehen?
    Von TanjaKrienen im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 113
    Letzter Beitrag: 24.05.2004, 14:16

Nutzer die den Thread gelesen haben : 1

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben