Kommt auf die Tat an. Wenn Snowden in die brd eingereist wäre, hätte sie ihn "alternativlos" verhaften und ausliefern müssen. Wenn ein Ami bei Rot über die Ampel fährt ist das kein Fall fürs Militärgericht. Wenn ein US-Besatzungssoldat eine(n) Deutsch*xx/divers tötet ist es ein Fall für ein deutsches Gericht. Man kann aber einen deal aushandeln und auch der/die/das Täter*ix kann auf eine Verurteilung durch ein Militärgericht bestehen (was er aber in aller Regel nicht tut, da das deutsche Weicheiergericht bedeutend günstiger für ihn ist).