+ Auf Thema antworten
Seite 73 von 113 ErsteErste ... 23 63 69 70 71 72 73 74 75 76 77 83 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 721 bis 730 von 1123

Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #721
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
    Registriert seit
    29.03.2011
    Beiträge
    5.477

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ich habe im Lauf der Jahre fast zwei Dutzend Notwehrverhandlungen persönlich live und real mit erlebt. Besucher, Angeklagter, Zeuge. Ich habe hier zig Urteile eingestellt, in denen der Angreifer sogar erschossen ( !!!! ) , und der Schütze wegen Notwehr frei gesprochen wurde. Deine zitierten Fälle sind mir bekannt. Du hast aber das Wesentliche vergessen. Wer sich nämlich mangels Ahnung und Rechtskenntnis bei der Polizei selber belastet, sprich sich aus Doofheit um Kopf und Kragen redet, sprich aussagt, er habe einem Fliehenden in den Rücken geschossen, muss sich nicht wundern, wen der Richter keine Notwehr anerkennt.
    Im anderen Strang hast Du vor wenigen Minuten behauptet, nicht Du selbst, sondern "Deine Türsteher" hätten sich auf Notwehr berufen. Jetzt warst Du angeblich selbst dutzende Male Angeklagter. Deine Versionen ändern sich - wie gesagt - immer gerade so, wie es Dir passt.

  2. #722
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
    Registriert seit
    29.03.2011
    Beiträge
    5.477

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Zusammengefasst, das ist falsch. Selbstverständlich darst du Eigentum und Leben schützen und verteidigen, und dein Hund darf es auch. Aber hier posten teilweise völlig ahnungslose und rechtsunkundige User, die sich zudem ohnhin weder verteidigen können, noch wehren wollen, sich daher noch nie auf Notwehr berufen haben, sprich noch nie vor Gericht waren. Dafür im Bruston der Überzeugung verkünden, das RECHT auf Notwehr wäre faktisch längst abgeschafft.

    Übrigens...der C. spricht aus eigerner Erfahrung. Er hatte jahrelang Hunde zum Schutz seiner Familie, die Angreifer und Diebe gebissen haben, und er sogar verklagt wurde. Da er aber Ahnung und Erfahrung hat, vor allem die Gesetze kennt, sich daher bei der Polizei nicht selber belastet , und sich kompetente Anwälte leisten konnte, hat er noch nie eine müde Mark an Schadensersatz bezw. Schmerzensgeld bezahlt. Lass mich raten...du warst noch nie vor Gericht, kennst nicht mal einen Anwalt, hast alles nur von der Bild-BLÖD-zeitung ? Stimmts ?

    Nein, der Beschuldigte hatte keineswegs Glück, sondern sich bei der Polizei nur nicht selber belastet.

    Nein. Falsch parken und zu schnell fahren, ist auch verboten. Und ?
    Ein klein wenig Off-Topic. aber eine Reaktion auf das, was Du in dem anderen Strang wieder mal großspurig behauptet hast. Einfach um Dir mal aufzuzeigen, wie glaubwürdig Deine ganzen Storys sind. In diesem Strang schreibst Du, Du hättest Hunde zum Schutze Deiner Familie gehabt. Also Familie, die offenbar bei Dir wohnt. In dem anderen Strang schreibst Du ein dutzend mal, dass Du 25 Jährige Studentinnen datest und die Gesellschaft heißer, junger Frauen bevorzugst, sie zum Essen einlädst, mit ihnen verkehrst usw. Wie diese zwei Versionen Deines Lebens zusammenpassen, weißt vermutlich nicht einmal Du selbst.

    Für diese 4 Bsp. habe ich lediglich wenige Deiner aktuelllsten Beiträge hier lesen müssen. und bevor Du Dich in Beleidigungen ergehst: Antworte doch einmal sachlich auf meine Widerlegungen. Das wäre eine erfrischende Abwechslung.

  3. #723
    Mitglied
    Registriert seit
    06.08.2008
    Beiträge
    25.609

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
    du darfst so weit gehen wie es notwendig ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen dich oder einen anderen abzuwehren. Nicht weiter. Hätte ein Schubser gereicht und du bricht ihm Jochbein und Unterkiefer bist du fällig.
    Ob dieser gereicht hätte oder nicht beantwortet dir dein höflicher Richter.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  4. #724
    Mitglied Benutzerbild von mathetes
    Registriert seit
    17.11.2015
    Beiträge
    7.469

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Im anderen Strang hast Du vor wenigen Minuten behauptet, nicht Du selbst, sondern "Deine Türsteher" hätten sich auf Notwehr berufen. Jetzt warst Du angeblich selbst dutzende Male Angeklagter. Deine Versionen ändern sich - wie gesagt - immer gerade so, wie es Dir passt.
    Ohne für cornjung sprechen zu wollen, aber dir scheint es an Textverständnis zu mangeln oder was ist an "Besucher, Angeklagter, Zeuge" so schwer zu verstehen.
    Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
    und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.


  5. #725
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
    Registriert seit
    09.06.2014
    Ort
    Transvaal
    Beiträge
    12.430

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Schmerzensgeld für Einbrecher: Empörung über Urteil

    Wahrheit Macht Frei!

  6. #726
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
    Registriert seit
    05.04.2014
    Beiträge
    35.939

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Was labert denn dieser Anwalt da für einen Mist?
    Notwehr ist natürlich auch bei Angriff auf das Eigentum möglich; und soweit ich weiß, gilt das auch in Österreich.
    Unfassbar, was der für einen Unsinn erzählt.

  7. #727
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
    Registriert seit
    09.06.2014
    Ort
    Transvaal
    Beiträge
    12.430

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Was labert denn dieser Anwalt da für einen Mist?
    Notwehr ist natürlich auch bei Angriff auf das Eigentum möglich; und soweit ich weiß, gilt das auch in Österreich.
    Unfassbar, was der für einen Unsinn erzählt.
    Der gegewaertige Notwehrparagraf der Ostmark:

    (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
    (2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Hat wohl auch noch auf die Beine gezielt, von Unangemessenheit kann also gar nicht die Rede sein.

    Die undokumentierte Waffe ist freilich noch ein anderes paar Schuhe. Dass der rechtswidrig handelnde auch noch Schmerzensgeld bekommt, ist ein Skandal.
    Wahrheit Macht Frei!

  8. #728
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Swesda verwechselt dich mit dem pöööösen cornjung. Der hat gepostet, dass er sich mehrfach auf Notwehr berufen hat. Und Swesda ist Pazifist und verabscheut jede Gewalt, selbst in Notwehr.
    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    So ein Schmarrn. Wir haben nur verschiedene Definitionen bezüglich Notwehr. Meine offizielle und deine selbst gebastelte.
    Ich bastel nicht, sondern habe drei juristische Kommentare über das Strafrecht mit den wichtigsten Urteilen zu Notwehr- insbes. dem BGH-Urteil zum Rocker, der einen Polizisten in PN erschossen hat, und gem. § 32 StGB frei gesprochen - , du hast den Notwehrparagrphen noch nie gelesen, geschweige denn warst du je in einer Notwehrsituation oder Notwehrverhandlung.

  9. #729
    Mitglied
    Registriert seit
    04.09.2019
    Beiträge
    11.216

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ich bastel nicht, sondern habe drei juristische Kommentare über das Strafrecht mit den wichtigsten Urteilen zu Notwehr- insbes. dem BGH-Urteil zum Rocker, der einen Polizisten in PN erschossen hat, und gem. § 32 StGB frei gesprochen - , du hast den Notwehrparagrphen noch nie gelesen, geschweige denn warst du je in einer Notwehrsituation oder Notwehrverhandlung.
    Nein, war ich noch nicht. Bis jetzt hat mich mein Verstand immer davor bewahrt und ich gehe fest davon aus, dass es bei dir genauso war.

    Um das Thema zu beenden sei dir noch empfohlen, dich nach Sichtung einiger juristischer Kommentare nicht gleich für einen Strafrechtsexperten zu halten. Du würdest dich sehr unrühmlich in die lange Reihe von hiesigen "Experten" stellen, denen schon ein Youtube-Video zweifelhafter Herkunft genügt, um sich für einen Experten in Diesem und Jenem zu halten. Solche Leute geben zwischen einem Kartoffelchip und einem Furz eine meterlange Expertise z.B. über die in ihren Augen sinnlose Arbeit der AfD ab. Halte Abstand von solchen Leuten.
    Nutzer ausgeschieden

  10. #730
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    Nein, war ich noch nicht. Bis jetzt hat mich mein Verstand immer davor bewahrt und ich gehe fest davon aus, dass es bei dir genauso war.

    Um das Thema zu beenden sei dir noch empfohlen, dich nach Sichtung einiger juristischer Kommentare nicht gleich für einen Strafrechtsexperten zu halten. Du würdest dich sehr unrühmlich in die lange Reihe von hiesigen "Experten" stellen, denen schon ein Youtube-Video zweifelhafter Herkunft genügt, um sich für einen Experten in Diesem und Jenem zu halten. Solche Leute geben zwischen einem Kartoffelchip und einem Furz eine meterlange Expertise z.B. über die in ihren Augen sinnlose Arbeit der AfD ab. Halte Abstand von solchen Leuten.
    Um das Thema zu beenden seid dir empfohlen, nur weil du noch nie einen Strafrechtskommentar zu Notwehr je gesehen geschweige denn gelesen hast, dich im Notwehrrecht aus zu kennen zu halten. Und nur weil dich mangelnder Mut, fehlende Zivilcourge und mangelhafte körperliche Verfassung bisher davon abgehalten hat, dich zu wehren oder Anderen beizustehen, bist du noch lange nicht mit Verstand ausgestattet. Ja, ich weiss, manche sehen sogar zu, wie ihre Frau oder Tochter angegriffen und sogar vergewaltigt wird, und beschönigen und entschuldigen ihre Feigheit mit ihrem angeblichen Verstand. " der Klügere gibt nach, Gewalt ist was für Schläger " blablabla....

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Menschliche Gene in Schafen - wie weit darf Wissenschaft gehen
    Von Tutsi im Forum Wissenschaft-Technik / Ökologie-Umwelt / Gesundheit
    Antworten: 38
    Letzter Beitrag: 19.08.2015, 10:30
  2. Wie weit geht Notwehr?
    Von harlekina im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 66
    Letzter Beitrag: 18.10.2006, 23:43
  3. Umfrage: Wie weit würdet ihr gehen?
    Von Tiberius im Forum Deutschland
    Antworten: 61
    Letzter Beitrag: 11.09.2005, 18:35
  4. Wie weit darf man gehen?
    Von TanjaKrienen im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 113
    Letzter Beitrag: 24.05.2004, 14:16

Nutzer die den Thread gelesen haben : 1

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben