Ein klein wenig Off-Topic. aber eine Reaktion auf das, was Du in dem anderen Strang wieder mal großspurig behauptet hast. Einfach um Dir mal aufzuzeigen, wie glaubwürdig Deine ganzen Storys sind. In diesem Strang schreibst Du, Du hättest Hunde zum Schutze Deiner Familie gehabt. Also Familie, die offenbar bei Dir wohnt. In dem anderen Strang schreibst Du ein dutzend mal, dass Du 25 Jährige Studentinnen datest und die Gesellschaft heißer, junger Frauen bevorzugst, sie zum Essen einlädst, mit ihnen verkehrst usw. Wie diese zwei Versionen Deines Lebens zusammenpassen, weißt vermutlich nicht einmal Du selbst.
Für diese 4 Bsp. habe ich lediglich wenige Deiner aktuelllsten Beiträge hier lesen müssen. und bevor Du Dich in Beleidigungen ergehst: Antworte doch einmal sachlich auf meine Widerlegungen. Das wäre eine erfrischende Abwechslung.
du darfst so weit gehen wie es notwendig ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff gegen dich oder einen anderen abzuwehren. Nicht weiter. Hätte ein Schubser gereicht und du bricht ihm Jochbein und Unterkiefer bist du fällig.
Ob dieser gereicht hätte oder nicht beantwortet dir dein höflicher Richter.
Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.
Und es bringt alle dahin, die Kleinen und die Großen, und die Reichen und die Armen, und die Freien und die Sklaven, dass man ihnen ein Malzeichen an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn gibt;
und dass niemand kaufen oder verkaufen kann, als nur der, welcher das Malzeichen hat, den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens.
Schmerzensgeld für Einbrecher: Empörung über Urteil
Wahrheit Macht Frei!
Was labert denn dieser Anwalt da für einen Mist?
Notwehr ist natürlich auch bei Angriff auf das Eigentum möglich; und soweit ich weiß, gilt das auch in Österreich.
Unfassbar, was der für einen Unsinn erzählt.
Der gegewaertige Notwehrparagraf der Ostmark:
Hat wohl auch noch auf die Beine gezielt, von Unangemessenheit kann also gar nicht die Rede sein.(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
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Die undokumentierte Waffe ist freilich noch ein anderes paar Schuhe. Dass der rechtswidrig handelnde auch noch Schmerzensgeld bekommt, ist ein Skandal.
Wahrheit Macht Frei!
Ich bastel nicht, sondern habe drei juristische Kommentare über das Strafrecht mit den wichtigsten Urteilen zu Notwehr- insbes. dem BGH-Urteil zum Rocker, der einen Polizisten in PN erschossen hat, und gem. § 32 StGB frei gesprochen - , du hast den Notwehrparagrphen noch nie gelesen, geschweige denn warst du je in einer Notwehrsituation oder Notwehrverhandlung.
Nein, war ich noch nicht. Bis jetzt hat mich mein Verstand immer davor bewahrt und ich gehe fest davon aus, dass es bei dir genauso war.
Um das Thema zu beenden sei dir noch empfohlen, dich nach Sichtung einiger juristischer Kommentare nicht gleich für einen Strafrechtsexperten zu halten. Du würdest dich sehr unrühmlich in die lange Reihe von hiesigen "Experten" stellen, denen schon ein Youtube-Video zweifelhafter Herkunft genügt, um sich für einen Experten in Diesem und Jenem zu halten. Solche Leute geben zwischen einem Kartoffelchip und einem Furz eine meterlange Expertise z.B. über die in ihren Augen sinnlose Arbeit der AfD ab. Halte Abstand von solchen Leuten.
Nutzer ausgeschieden
Um das Thema zu beenden seid dir empfohlen, nur weil du noch nie einen Strafrechtskommentar zu Notwehr je gesehen geschweige denn gelesen hast, dich im Notwehrrecht aus zu kennen zu halten. Und nur weil dich mangelnder Mut, fehlende Zivilcourge und mangelhafte körperliche Verfassung bisher davon abgehalten hat, dich zu wehren oder Anderen beizustehen, bist du noch lange nicht mit Verstand ausgestattet. Ja, ich weiss, manche sehen sogar zu, wie ihre Frau oder Tochter angegriffen und sogar vergewaltigt wird, und beschönigen und entschuldigen ihre Feigheit mit ihrem angeblichen Verstand. " der Klügere gibt nach, Gewalt ist was für Schläger " blablabla....
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