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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #821
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Ja genau, also: Wer bedroht wird und sich selbst verteidigen will, muss den Jagdschein machen.

    Die Waffe darf er dann in seinem Tresor aufbewahren

    Das ist Deutschland


    Wer "eine besonders Gefaehrdete Person" ist, kann
    einen Waffenschein beantragen. Probier's doch mal.
    Wie oft wurdest du schon ueberfallen, eines deiner
    Familienmitglieder entfuehrt, ueberfallen.....etc...?

    Bist du der Meinung, dass JEDER einfach so, gegen
    Vorlage des Personalausweises eine/ mehrere Schusswaffe(n)
    (nicht Gas-/Schreckschuss- Waffe) kaufen duerfen
    sollte ?
    Denkst du, dass es dann sicherer fuer uns alle werden
    wuerde ?
    Wem wuerdest du dieses Recht --nicht-- zugestehen ?
    Spaetestens ab hier brauchst du ein Waffengesetz
    fuer Regeln.

    Falls du jetzt die USA anfuehrst, solltest du gleich
    bedenken, dass es dort erhebliche Unterschiede zwischen
    Grossstaedten und dem Laendlichen gibt, wo der
    Waffenbesitz "natuerlich" gewachsen ist, weil Waffen
    dort seit jeher als Handwerkszeug angesehen
    werden. Wie gesagt, auf dem Land.
    In den Grossstaedten faehrt man gerne mal an "Feinden"
    mit dem Auto vorbei und schiesst ein paar von denen
    ueber den Haufen. Das gehoert dort zum Lifestyle.

    Hier bei uns waren Schusswaffen immer "irgendwie bah, tabu..."
    Wenn man ab morgen Schusswaffen frei kaufen koennte,
    wuerden unsere Krankenhaeuser und Leichenhallen in kurzer
    Zeit ueberlaufen. Zum einen, weil die meisten ohnehin zu bloede sind
    damit richtig umzugehen, zum anderen, weil zu viele
    Schwachmaten gleich ausflippen wuerden.

  2. #822
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    ...
    Notorische Gewalt-täter sind die, welche andere angreifen, aber nicht die, sich gegen Angriffe mutig widersetzen. Kommts zum Kampf, gibts keine halben Sachen. Dann heisst es, der oder ich. Wenn du das nicht kannst oder willst, musst du kuschen.
    Die Aussage ist unlogisch.
    Wenn in meine Garage ein 14-jähriger Trottel einbricht, muss ich ihn nicht ohne Vorwarnung umnieten.
    Notwehr-Fanatiker sehen das aber als okay an, d.h. sie haben einen Vorwand gefunden, um auf jeden Fall Gewalt anzuwenden, weil sie sich danach immer auf Notwehr berufen können.
    Zum Glück sieht das das Gesetz etwas anders.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  3. #823
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Es darum, dass man z.B. jemandem in den Rücken schießt, z.B. einem minderjährigen Einbrecher.
    Hier ist wirklich festzustellen, ob Notwehr im Spiel war oder nicht einfach nur Tötungslust.

    Als an der Waffe Ausgebildeter habe ich gelernt, dass man zunächst eine Ansage macht, erst dann Warnschüsse abgibt oder auf die Extremitäten schießt.

    ---
    Das kommt immer auf die Situation an. Manchmal ist für eine Ansage oder gar für einen Warnschuss keine Zeit. Wenn jemand auf deine Tochter einsticht, dann darfst du ihm auch von hinten die Rübe wegschießen, ohne dass dich ein Richter verknackt.
    Außer [Links nur für registrierte Nutzer]natürlich. Der schickt einen deutschen Studenten auch schon mal für vier Jahre in den Knast, wenn er sich mit einem Minimesser gegen den Angriff eines als gewalttätig polizeibekannten Ausländers verteidigt.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  4. #824
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Die Aussage ist unlogisch.
    Wenn in meine Garage ein 14-jähriger Trottel einbricht, muss ich ihn nicht ohne Vorwarnung umnieten.
    Notwehr-Fanatiker sehen das aber als okay an, d.h. sie haben einen Vorwand gefunden, um auf jeden Fall Gewalt anzuwenden, weil sie sich danach immer auf Notwehr berufen können.
    Zum Glück sieht das das Gesetz etwas anders.

    ---


    Müssen nicht, aber Du kannst. Du mußt halt hinterher nur eine logische Erklärung haben, warum der Einbrecher nicht mehr aufstehen kann.

    Wenn ich eine Waffe habe und einer bricht bei mir ein, würde ich ihn ohne mit der Wimper zu zucken umlegen. Ich sage mir dabei, entweder er oder ich. Also doch lieber er.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  5. #825
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Müssen nicht, aber Du kannst ...
    Kann ich eben nicht.
    Kriminaltechniker können heute sehr genau feststellen, ob eine Notwehrsituation vorlag, oder ob ich z.B. einen Unbewaffneten auf der Flucht erschossen habe.
    Letzteres ist Totschlag, gewiss keine Notwehr.

    ---
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  6. #826
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Das kommt immer auf die Situation an. Manchmal ist für eine Ansage oder gar für einen Warnschuss keine Zeit. Wenn jemand auf deine Tochter einsticht, dann darfst du ihm auch von hinten die Rübe wegschießen, ohne dass dich ein Richter verknackt.
    Außer [Links nur für registrierte Nutzer]natürlich. Der schickt einen deutschen Studenten auch schon mal für vier Jahre in den Knast, wenn er sich mit einem Minimesser gegen den Angriff eines als gewalttätig polizeibekannten Ausländers verteidigt.
    Bei Notwehr gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, und das ist auch gut so.
    Du kannst auch nicht jemanden krankenhausreif schlagen, weil er dich beleidigt hat, das ist nicht verhältnismäßig.
    Du kannst keinen unbewaffneten Einbrecher auf der Flucht erschießen und dich auf Notwehr berufen, wenn es kriminaltechnisch nachgewiesen wurde, dass du nicht unmittelbar bedroht wurdest.

    ---
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  7. #827
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Die Aussage ist unlogisch.Wenn in meine Garage ein 14-jähriger Trottel einbricht, muss ich ihn nicht ohne Vorwarnung umnieten.Notwehr-Fanatiker sehen das aber als okay an, d.h. sie haben einen Vorwand gefunden, um auf jeden Fall Gewalt anzuwenden, weil sie sich danach immer auf Notwehr berufen können. Zum Glück sieht das das Gesetz etwas anders.
    Hier hat nicht ein 14-jähriges unzurechnungsfähiges Kind in eine Garage eingebrochen, um Sperrmüll zu entwenden. Hier haben zwei bewaffnete Räuber einen Juwelier überfallen, haben ihn mit einer Waffe bedroht und seine Frau gewürgt.
    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Du kannst auch nicht jemanden krankenhausreif schlagen, weil er dich beleidigt hat, das ist nicht verhältnismäßig.
    Krankenhausreif darfst du ihn nicht schlagen, weil das nicht geboten und somit nicht erforderlich ist. Eine Ohrfeige reicht zur Abwehr der Beleidigung.
    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Bei Notwehr gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, und das ist auch gut so.
    Nein. Das Prinzip gilt gerade nicht. Sonst würde es im Gesetz stehen.

  8. #828
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Hier hat nicht ein 14-jähriges unzurechnungsfähiges Kind in eine Garage eingebrochen, um Sperrmüll zu entwenden. Hier haben zwei bewaffnete Räuber einen Juwelier überfallen, haben ihn mit einer Waffe bedroht und seine Frau gewürgt.

    Nein. Das Prinzip gilt gerde nicht.
    Wenn du der Ansicht bist, jeden, der dein Eigentum verletzt, erschießen zu können, und dich auf Notwehr zu berufen, bist du etwas schief gewickelt.

    ---
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  9. #829
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Bei Notwehr gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, und das ist auch gut so.
    Du kannst auch nicht jemanden krankenhausreif schlagen, weil er dich beleidigt hat, das ist nicht verhältnismäßig.
    Du kannst keinen unbewaffneten Einbrecher auf der Flucht erschießen und dich auf Notwehr berufen, wenn es kriminaltechnisch nachgewiesen wurde, dass du nicht unmittelbar bedroht wurdest.

    ---
    Natürlich nicnt.
    Auch eine Ohrfeige als Reaktion auf eine Beleidigung ist keine Notwehr. Die Tat ist ja schon geschehen.
    Aber erzähle das cornjung, der will von Verhältnismäßigkeit nichts wissen, nur weil es nicht wortwörtlich im Notwehrparagrafen vorkommt.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  10. #830
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Wenn du der Ansicht bist, jeden, der dein Eigentum verletzt, erschießen zu können, und dich auf Notwehr zu berufen, bist du etwas schief gewickelt.
    Wenn du der Ansicht bist, dass du dich berauben lassen, in den Rollstuhl prügeln lassen, und zusehen musst, wie man deine Frau würgt und umbringt, bist du nicht nur bar jeder Ahnung, sondern auch noch schief gewickelt . Notwehr muss erforderlich und geboten sein, aber enen nicht verhätnismässig. Eine Güterabwägung findet gerde nicht statt.
    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Natürlich nicnt.Auch eine Ohrfeige als Reaktion auf eine Beleidigung ist keine Notwehr. Die Tat ist ja schon geschehen.Aber erzähle das cornjung, der will von Verhältnismäßigkeit nichts wissen, nur weil es nicht wortwörtlich im Notwehrparagrafen vorkommt.
    Nein, der BGH will von Verhätnismässigkeit nicht wissen. Beleidigung ist ein Angriff. Dagegen kann eine Ohrfeige sehr wohl als Verteidigung erforderlich und geboten sein.

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