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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #961
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Das sieht nicht nach Notwehr, sondern Selbstjustiz aus. Nicht daß die Ratten nicht den Tod verdienst haben, aber das gibt Schwierigkeiten. Ein Fachanwalt könnte versuchen, den 33 StGB auszunutzen und Verwirrung, Furcht und Schrecken ins Spiel zu bringen. Das wäre dann straffrei.
    Klingt fuer mich auch so.
    Nur darf sich kein Staat darueber wundern, wenn er einerseits Meinungstaeter gnadenlos verfolgt, Intensivtaeter dann aber Segeltoerns in die Karibik als Therapie bekommen.

    Der 33er:
    § 33
    Überschreitung der Notwehr


    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
    Das wird aber bei vielen Einbruechen der Fall sein.
    Wahrheit Macht Frei!

  2. #962
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Klingt fuer mich auch so.
    Nur darf sich kein Staat darueber wundern, wenn er einerseits Meinungstaeter gnadenlos verfolgt, Intensivtaeter dann aber Segeltoerns in die Karibik als Therapie bekommen.

    Der 33er:

    Das wird aber bei vielen Einbruechen der Fall sein.
    Bei Sven und den Albanern zählte das aber nicht

  3. #963
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Das Problem im Zusammenhang mit Notwehr sind die bekannten Unrichter à la Manfred Götzl. Diese roten Freislerabklatsche scheißen auf den Wortlaut des Gesetzes.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  4. #964
    Mitglied Benutzerbild von Andy
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Hier ein aktueller, interessanter Fall.
    Offenbar greift hier nicht Notwehr, weil er den Einbrecher auf der Flucht erschossen hat.

    Mann tötete Einbrecher (38) mit drei Schüssen
    ...
    Dann entwickelte sich wohl eine Verfolgungsjagd! Der 57-Jährige sei den Männern hinterher gerannt und habe dabei eine Waffe gezogen. Drei Schüsse trafen das spätere Todesopfer, dessen Komplize konnte offenbar unverletzt fliehen.
    ...
    Der Beschuldigte soll noch am Silvestertag dem Haftrichter vorgeführt werden. Er soll sich zur Tat bislang nicht geäußert haben.

    ---
    Nun, Notwehr ist es wirklich nicht, dafür muss der Angriff "gegenwärtig" sein. Der müsste dann so argumentieren, dass der Täter hielt und ihn angegriffen hat. Das muss dann aber ins forensische Bild passen, besonders wenn er ihn in den Rücken geschossen hat.

    Ist nur meine laienhafte Meinung.

  5. #965
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Das Problem im Zusammenhang mit Notwehr sind die bekannten Unrichter à la Manfred Götzl. Diese roten Freislerabklatsche scheißen auf den Wortlaut des Gesetzes.
    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Bei Sven und den Albanern zählte das aber nicht
    Das Urteil im Fall Sven ist ein Ausnahmeurteil eines Ausnahmerichters. Dagegen stehen hunderte andere Urteile, in denen der Angegriffene den Angreifer getötet hat und Notwehr angenommen wurde. Ich habe Dutzende verlinkt, und wurde dafür von den notwehrunwilligen Luschen- Schnullis, Memmen denen jeder Selbsterhaltungstrieb aberzogen wurde, " ich rühre keine Waffe an, ich schiesse nicht auf Angreifer, ich lasse mich lieber in den Rollstuhl prügeln " als Schläger und Totschläger diffamiert, obgleich ich selber an fast zwanzig Notwehr-verhand-lungen teil genommen und zig Urteile gelesen habe. Und die an Keiner. Aber egal. Hier diskutieren ja auch die regelmässig über Frauen, die noch nie eine Freundin hatten. Und im Autostrang diskutieren Radfahrer, die noch nie ein Auto gefahren sind. * lol

    Sven hat a.) bei der Polizei umfangreich und für ihn belastend ausgesagt plus hatte b.) keinen versierten Fachanwalt plus c.) in NSU- Richter Götzl einen Richter, der bekanntlich nicht nur Notwehr sehr eng auslegt. Lies mal im NSU-Prozess nach, wie er da argumentiert hat. Götzl hat auf Grund der Ausage von Sven Angst verneint, und daher § 33 StGB- der Überschreitung aus Angst voraus setzt- nicht angwendet.
    Wie oft denn noch ?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Das sieht nicht nach Notwehr, sondern Selbstjustiz aus. Nicht daß die Ratten nicht den Tod verdienst haben, aber das gibt Schwierigkeiten. Ein Fachanwalt könnte versuchen, den 33 StGB auszunutzen und Verwirrung, Furcht und Schrecken ins Spiel zu bringen. Das wäre dann straffrei.
    So ist es. Notwehr, respektive ein Angriff liegt nicht mehr vor, wenn der Täter nicht mehr angreift, sondern flieht. Ein Fachanwalt holt dich über den § 33 auch nur dann raus, wenn du bei der Polizei die Aussage verweigert hast, und dich nicht bei der Polizei bereits um Kopf und Kragen geredet hast.

  6. #966
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Das Urteil im Fall Sven ist ein Ausnahmeurteil eines Ausnahmerichters. Dagegen stehen hunderte andere Urteile, in denen der Angegriffene den Angreifer getötet hat und Notwehr angenommen wurde. Ich habe Dutzende verlinkt, und wurde dafür von den notwehrunwilligen Luschen- Schnullis, Memmen denen jeder Selbsterhaltungstrieb aberzogen wurde, " ich rühre keine Waffe an, ich schiesse nicht auf Angreifer, ich lasse mich lieber in den Rollstuhl prügeln " als Schläger und Totschläger diffamiert, obgleich ich selber an fast zwanzig Notwehr-verhand-lungen teil genommen und zig Urteile gelesen habe. Und die an Keiner. Aber egal. Hier diskutieren ja auch die regelmässig über Frauen, die noch nie eine Freundin hatten. Und im Autostrang diskutieren Radfahrer, die noch nie ein Auto gefahren sind. * lol

    Sven hat a.) bei der Polizei umfangreich und für ihn belastend ausgesagt plus hatte b.) keinen versierten Fachanwalt plus c.) in NSU- Richter Götzl einen Richter, der bekanntlich nicht nur Notwehr sehr eng auslegt. Lies mal im NSU-Prozess nach, wie er da argumentiert hat. Götzl hat auf Grund der Ausage von Sven Angst verneint, und daher § 33 StGB- der Überschreitung aus Angst voraus setzt- nicht angwendet.
    Wie oft denn noch ?


    So ist es. Notwehr, respektive ein Angriff liegt nicht mehr vor, wenn der Täter nicht mehr angreift, sondern flieht. Ein Fachanwalt holt dich über den § 33 auch nur dann raus, wenn du bei der Polizei die Aussage verweigert hast, und dich nicht bei der Polizei bereits um Kopf und Kragen geredet hast.
    (fett von mir)
    Das war ja auch kein Widerspruch, sondern genau das, was Du schreibst: Ausnahme. Eines rechtsbeugenden Richters um genau zu sein.

  7. #967
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    @cornjung: Deine Argumentation zur Notwehrlage ist deutlich von Lebenserfahrung geleitet.Dafür danke.Ich habe sehr aufmerksam alles verfolgt.Nur mal so als "Feedback", wie man Neudeutsch sagt, nur um das noch schlimmerer deutsche Wort "Rückmeldung" zu vermeiden.Bäh!

  8. #968
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Andy Beitrag anzeigen
    Nun, Notwehr ist es wirklich nicht, dafür muss der Angriff "gegenwärtig" sein. Der müsste dann so argumentieren, dass der Täter hielt und ihn angegriffen hat. Das muss dann aber ins forensische Bild passen, besonders wenn er ihn in den Rücken geschossen hat.

    Ist nur meine laienhafte Meinung.
    Ich schätze der Typ war latent Schusswaffen-Einsatzbereit, er hortete auch andere Waffen und Handgranaten.
    Genau solche Situationen meine ich, dass solche Leute dann nur einen triftigen Anlass suchen, um loszuballern.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  9. #969
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Klingt fuer mich auch so.
    ###
    Der 33er:

    Das wird aber bei vielen Einbruechen der Fall sein.
    Stellt sich die Frage, wie man nun einen 2-Meter-Hühnen mit 130 Kilo, durchtrainiert, Kampfsportler, dort einsortiert. Kann der verwirrt sein, sich erschrecken oder sich fürchten? Natürlich kann er das!
    Auch die Angst um Kinder, Frau, Mitbewohner kann durchaus Überreaktionen auslösen.

    Lass diesen Hühnen dann noch ne Glatze haben und tätowiert sein, passt der ins Narrativ vom bösen Nazi, der nur drauf aus war, einen Ausländer zu killen.

    Und dann gerate an einen Götzl!


    Ich hab ne ähnliche Situation durch. Keine Notwehr. Nur ne Festnahme wegen Beugehaft. Die Bullen hatten derartigen Schiss, das war unfassbar. "Kollegen, Vorsicht! Der gehört zum Rockermilieu!"

    Und ich hatte den Jungs nur ne Website gebaut und die haben mich zum Dank zu ner Party eingeladen. In der BZ wurde seinerzeit meine Verhaftung als Schlag gegen die Rockerbanden gefeiert.

    Manchmal reicht also eine gewisse Optik und Du bist bereits schuldig.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  10. #970
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Stellt sich die Frage, wie man nun einen 2-Meter-Hühnen mit 130 Kilo, durchtrainiert, Kampfsportler, dort einsortiert. Kann der verwirrt sein, sich erschrecken oder sich fürchten? Natürlich kann er das!
    Auch die Angst um Kinder, Frau, Mitbewohner kann durchaus Überreaktionen auslösen.

    Lass diesen Hühnen dann noch ne Glatze haben und tätowiert sein, passt der ins Narrativ vom bösen Nazi, der nur drauf aus war, einen Ausländer zu killen.

    Und dann gerate an einen Götzl!


    Ich hab ne ähnliche Situation durch. Keine Notwehr. Nur ne Festnahme wegen Beugehaft. Die Bullen hatten derartigen Schiss, das war unfassbar. "Kollegen, Vorsicht! Der gehört zum Rockermilieu!"

    Und ich hatte den Jungs nur ne Website gebaut und die haben mich zum Dank zu ner Party eingeladen. In der BZ wurde seinerzeit meine Verhaftung als Schlag gegen die Rockerbanden gefeiert.

    Manchmal reicht also eine gewisse Optik und Du bist bereits schuldig.
    Nein. Das stimmt nicht. Ich bin selber 1.90, hatte 90 Kilo, war gerichtsbekannt KS und war damals voll austrainiert. Die hässliche, kleine und schmuddelige grüne Staatsanwältin hat jedesmal Panik gehabt, wenn ich sie nur angesehen habe. Ich bin zwar werder Rocker noch tätowiert, war aber in der V- Branche tätig. Und selbstverstänlich habe auch ich mich selber und meine TS mehrfach erfolgreich auf Notwehr berufen. Du darst nur keine Aussage vor der Polizei machen und keinen Armen-anwalt engagieren. Übrigens....ich habe hier schgon 100 Male das Rocker-Urteil zitiert, in dem ein 1.90 grosser, voll tätoowierter 130 Kilo Hell-Angels Hüne einen 1.70 grossen Polizisten ohne Warnschuss erschossen hat, und frei gesprochen wurde. Aber hier schreiben nur Luschen und Schnullis, die sich nie wehren plus von Notwehr keine Ahnung haben. Das Götzl-urteil war eine Ausname. Beitrag [Links nur für registrierte Nutzer]
    @cornjung: Deine Argumentation zur Notwehrlage ist deutlich von Lebenserfahrung geleitet.Dafür danke.Ich habe sehr aufmerksam alles verfolgt.Nur mal so als "Feedback", wie man Neudeutsch sagt, nur um das noch schlimmerer deutsche Wort "Rückmeldung" zu vermeiden.Bäh!
    Danke.


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