Mit 190 cm bist du ja recht klein.
Übrigens zu dem Fall in Lübeck.
Es war wohl kein "Einbruch" im klassischen Sinne, sondern die wollten sich ein verfallenes Haus mal von innen ansehen.
Dann einem Unbewaffneten drei mal in den Rücken zu ballern, ist sicher keine Notwehr.
Opfer (†38) schleppte sich noch 150 Meter weit. Einer der Männer stirbt nach drei Schüssen in den Rücken ++ Sie dachten, die verfallene Villa sei unbewohnt
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"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
Dann hat er auf Urbexer geschossen, die Sau?
Gewalt ist immer und zuallererst der rechtswidrige Angriff des Gewaltäters , aber nicht NOTwehr und die rechtmässige Verteidigung des angegriffenen Opfers dagegen . Auch wenn im Luschen-Schaaaaaf-und Schwuchtelland die Fakten inzwischen auf den Kopf gestellt und die Verteidigung gegen einen Angriff, aber nie der rechtswidrige Angriff als Gewalt betitelt und thematisiert wird. Noch gilt der § 32 StGB auch für Deutsche. [Links nur für registrierte Nutzer].
Wenn Wahlen nichts ändern könnten, würde man nicht alles versuchen, die Wahl der Rechten zu verhindern.
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