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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #971
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein. Das stimmt nicht. Ich bin selber 1.90, hatte 90 Kilo, war gerichtsbekannt KS und war damals voll austrainiert. Die hässliche, kleine und schmuddelige grüne Staatsanwältin hat jedesmal Panik gehabt, wenn ich sie nur angesehen habe. Ich bin zwar werder Rocker noch tätowiert, war aber in der V- Branche tätig. Und selbstverstänlich habe auch ich mich selber und meine TS mehrfach erfolgreich auf Notwehr berufen. Du darst nur keine Aussage vor der Polizei machen und keinen Armen-anwalt engagieren. Übrigens....ich habe hier schgon 100 Male das Rocker-Urteil zitiert, in dem ein 1.90 grosser, voll tätoowierter 130 Kilo Hell-Angels Hüne einen 1.70 grossen Polizisten ohne Warnschuss erschossen hat, und frei gesprochen wurde. Aber hier schreiben nur Luschen und Schnullis, die sich nie wehren plus von Notwehr keine Ahnung haben. Das Götzl-urteil war eine Ausname. Beitrag [Links nur für registrierte Nutzer]
    Man sollte sich schon als Polizist zu erkennen geben, BEVOR man an der Tür von nem HA rumfingert!
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  2. #972
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein. Das stimmt nicht. Ich bin selber 1.90, hatte 90 Kilo, war gerichtsbekannt KS und war damals voll austrainiert. Die hässliche, kleine und schmuddelige grüne Staatsanwältin hat jedesmal Panik gehabt, wenn ich sie nur angesehen habe. Ich bin zwar werder Rocker noch tätowiert, war aber in der V- Branche tätig. Und selbstverstänlich habe auch ich mich selber und meine TS mehrfach erfolgreich auf Notwehr berufen. Du darst nur keine Aussage vor der Polizei machen und keinen Armen-anwalt engagieren. Übrigens....ich habe hier schgon 100 Male das Rocker-Urteil zitiert, in dem ein 1.90 grosser, voll tätoowierter 130 Kilo Hell-Angels Hüne einen 1.70 grossen Polizisten ohne Warnschuss erschossen hat, und frei gesprochen wurde. Aber hier schreiben nur Luschen und Schnullis, die sich nie wehren plus von Notwehr keine Ahnung haben. Das Götzl-urteil war eine Ausname. Beitrag [Links nur für registrierte Nutzer]
    Mit 190 cm bist du ja recht klein.

    Übrigens zu dem Fall in Lübeck.
    Es war wohl kein "Einbruch" im klassischen Sinne, sondern die wollten sich ein verfallenes Haus mal von innen ansehen.

    Dann einem Unbewaffneten drei mal in den Rücken zu ballern, ist sicher keine Notwehr.


    Opfer (†38) schleppte sich noch 150 Meter weit. Einer der Männer stirbt nach drei Schüssen in den Rücken ++ Sie dachten, die verfallene Villa sei unbewohnt
    [Links nur für registrierte Nutzer]



    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  3. #973
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Dann hat er auf Urbexer geschossen, die Sau?

  4. #974
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Dann hat er auf Urbexer geschossen, die Sau?
    Oder eine schlichte Schutzbehauptung

  5. #975
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Gewalt ist immer und zuallererst der rechtswidrige Angriff des Gewaltäters , aber nicht NOTwehr und die rechtmässige Verteidigung des angegriffenen Opfers dagegen . Auch wenn im Luschen-Schaaaaaf-und Schwuchtelland die Fakten inzwischen auf den Kopf gestellt und die Verteidigung gegen einen Angriff, aber nie der rechtswidrige Angriff als Gewalt betitelt und thematisiert wird. Noch gilt der § 32 StGB auch für Deutsche. [Links nur für registrierte Nutzer].

  6. #976
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Du bist ja Notwehr-Experte (!) und deshalb Volljurist....Und da du ja NOTWEHR-Experte bist, weil du den Puffgängern immer eins auf die Birne gehauen hast, in NOTWEHR, bist du eben auch Volljurist
    Du bist weder Jurist noch hast du Ahnung von Notwehr. Ich habe Ahnung von Notwehr, kenne die Gesetze, Kommentare und Rechtsprechung und habe Gerichtsverhandlungen erlebt.. Ich habe mich aber noch nie als Jurist ausgegeben, habe noch nie jemanden auf die Birne geschlagen, geschweige denn Puffgängern und wie dich von Bordellbesuchen abgehalten.

    Ich habe mich aber mutig gegen Angreifer, Beleidiger und Störer auf meine verfassungsmässig garantierten Rechte berufen und notgewehrt, mich nicht dem Unrecht gebeugt, sondern die Rechtsordnung behauptet und Zivilcourage bewiesen. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Man sollte mir Orden wegen erwiesener Tapferkeit verleihen.

    Wärest du Jurist , oder hättest mindestens Ahnung vom Notwehr-recht, wüsstest du das. Da du aber von Jura generell keine Ahnung hast, kannst du auch keine juristischen Beiträge schreiben. Zu keinem Thema. Egal ob Arbeits-Erb-Gewerbe-Gesellschafts-Gmbh- Miet-Notwehr-Strafrecht uswusf. Aber auf gebildeten und studierten Akademiker markieren.
    Geändert von cornjung (06.05.2021 um 18:35 Uhr)

  7. #977
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Du bist weder Jurist noch hast du Ahnung von Notwehr. Ich habe Ahnung von Notwehr, kenne die Gesetze, Kommentare und Rechtsprechung und habe Gerichtsverhandlungen erlebt.. Ich habe mich aber noch nie als Jurist ausgegeben, habe noch nie jemanden auf die Birne geschlagen, geschweige denn Puffgängern und wie dich von Bordellbesuchen abgehalten.

    Ich habe mich aber mutig gegen Angreifer, Beleidiger und Störer auf meine verfassungsmässig garantierten Rechte berufen und notgewehrt, mich nicht dem Unrecht gebeugt, sondern die Rechtsordnung behauptet und Zivilcourage bewiesen. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Man sollte mir Orden wegen erwiesener Tapferkeit verleihen.

    Wärest du Jurist , oder hättest mindestens Ahnung vom Notwehr-recht, wüsstest du das. Da du aber von Jura generell keine Ahnung hast, kannst du auch keine juristischen Beiträge schreiben. Zu keinem Thema. Egal ob Arbeits-Erb-Gewerbe-Gesellschafts-Gmbh- Miet-Notwehr-Strafrecht uswusf. Aber auf gebildeten und studierten Akademiker markieren.
    Wo hast du dich denn erfolgreich genotwehrt?
    Und gegen wen?
    Gib uns Details !

  8. #978
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Naja, Gesetze sind eigentlich Makulatur.

    Der Richter muß als Urteil irgendeinen Müll hinschreiben,
    mit dem er einigermaßen ruhig schlafen kann.

    Durch die Linke 4.Gewalt ist der ruhige Schlaf etwas gefährdet...
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
    Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

    If God's on the left, then I'm sticking to the Right | AC/DC - Hell's Bells

  9. #979
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Ich schätze der Typ war latent Schusswaffen-Einsatzbereit, er hortete auch andere Waffen und Handgranaten.
    Genau solche Situationen meine ich, dass solche Leute dann nur einen triftigen Anlass suchen, um loszuballern.

    ---
    Ich beziehe mich auf den Beitrag: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ich meine der Vorfall ist denkbar schlecht geeignet um über Notwehr zu diskutieren.
    1.Wenn man einen Lost Place erkundet, dann rennt man nicht weg, wenn man Wachen begegnet. Man bleibt stehen und verwickelt die in ein Gespräch. Funktioniert fast immer.
    2. Der Schütze war offensichtlich der Hauseigentümer. Warum der alleine wohl im Dachgesschoß einer verfallenen Vila wohnt? Da zeichnet sich schwach eine Tragödie ab.
    3. Waffen hat der zu brauen gemeint, weil die polizei nicht mehr bei den vielen ungebetenen Besuchern kam?
    4. Das geht er in Verwahrlosung in einer verwahrlosten Gesellschaft.

  10. #980
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Wo hast du dich denn erfolgreich genotwehrt? Und gegen wen? Gib uns Details !
    Schlummi, niemand interssiert sich dafür, warum du dich noch nie notgewehrt hast, sondern allein dafür, warum du angeblicher Jurist noch keinen einzigen juristischen Beitrag gepostet und dich auch hier im Notwehrstrang- surprise, surprise- nicht zu Notwehr äussern kannst bezw.getraust. Sondern als Möchtegerne- Jurist wieder nur vom Jura-Thema Notwehr abzulenken versuchtst. Meinst, nur mir fällt das auf ? Für wie doof hältst du die User hier ?

    Dabei ist uns völlig egal, warum du auf gebildeten Akademiker markierst. Uns wundert nur, warum du Hochstapler und Märchenerzähler dich ausgerechnet als Jurist aufspielst, obwohl du ausweilich deiner Beiträge von Jura keine Ahnung hast. Aber du angeblicher Jurist kannst uns ja hier im Notwehrstrang vom Gegenteil überzeugen, und den angeblichen Schulabbrecher und angeblich völlig ungebildeten cornjung endlich als ahnungslosen Dummschwätzer entlarven und widerlegen. Schaffst du das ?

    Gib uns Details ! Streng dich an, Schlummi. Das Forum setzt auf dich. Entäusch uns nicht. Wir warten !
    Geändert von cornjung (07.05.2021 um 15:31 Uhr)

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