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Thema: SEK schmeißt 84-jährigen aus Wohnung

  1. #61
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: SEK schmeißt 84-jährigen aus Wohnung

    Zitat Zitat von Multiplex Beitrag anzeigen
    Komisch. Es gibt Länder, da wäre eine Kündigung eines Mietvertrages, obwohl jemand immer regelmäßig seine Miete bezahlt hat, komplett aussichtslos, ja regelrecht verboten....
    Na ja, es gibt noch andere Gründe , den Mietvertrag zu kündigen, und die sind erlaubt. Eigenbedarf, wenn das Haus bei einer Versteigerung erstanden wurde, Fehlverhalten des Mieters - um nur ein paar zu nennen. Da kannst du deine Miete immer noch so brav bezahlt haben, da hilft dir kein Richter. Aber dies machen diese angeblich unabhängigen Systemknechte sowieso nicht.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  2. #62
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    Standard AW: SEK schmeißt 84-jährigen aus Wohnung

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Na ja, es gibt noch andere Gründe , den Mietvertrag zu kündigen, und die sind erlaubt. Eigenbedarf, wenn das Haus bei einer Versteigerung erstanden wurde, Fehlverhalten des Mieters - um nur ein paar zu nennen. Da kannst du deine Miete immer noch so brav bezahlt haben, da hilft dir kein Richter. Aber dies machen diese angeblich unabhängigen Systemknechte sowieso nicht.
    Diese ganze Angelegenheit scheint sich in der Grauzone der angeblichen Modernisierung (Gentrifizierung) einer Immobilie zu bewegen.

    Der Eigentümer der Immobilie will langjährige Mieter loswerden, um die Hütte dann aufwendig zu modernisieren und dann deutlich teurer vermieten zu können.

    Ich habe den Eindruck, dass sich in solchen Fällen die Justiz zum Handlanger von Immobilienhaien gemacht hat.

  3. #63
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    Standard AW: SEK schmeißt 84-jährigen aus Wohnung

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Na ja, es gibt noch andere Gründe , den Mietvertrag zu kündigen, und die sind erlaubt. Eigenbedarf, wenn das Haus bei einer Versteigerung erstanden wurde, Fehlverhalten des Mieters - um nur ein paar zu nennen. Da kannst du deine Miete immer noch so brav bezahlt haben, da hilft dir kein Richter. Aber dies machen diese angeblich unabhängigen Systemknechte sowieso nicht.
    Den aktuellsten Grund für eine Kündigung eines Mietverhältnisses hat Du unterschlagen:
    Alternativlos.

  4. #64
    Mitglied Benutzerbild von Multiplex
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    Standard AW: SEK schmeißt 84-jährigen aus Wohnung

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Na ja, es gibt noch andere Gründe , den Mietvertrag zu kündigen, und die sind erlaubt. Eigenbedarf, wenn das Haus bei einer Versteigerung erstanden wurde, Fehlverhalten des Mieters - um nur ein paar zu nennen. Da kannst du deine Miete immer noch so brav bezahlt haben, da hilft dir kein Richter. Aber dies machen diese angeblich unabhängigen Systemknechte sowieso nicht.
    Nicht einfach neue Parameter ins Spiel bringen, die hier überhaupt nicht relevant sind. Es bleibt dabei, dass der Mieterschutz in Deutschland ohne Fehlverhalten des Mieters immer weiter ausgehöhlt wird. Und warum distanzierst du dich nicht einfach davon und suchst stattdessen noch das Unrecht zu rechtfertigen, nur weil es von einem Richter gesprochen wurde? Geht's noch?
    Das Detail steckt im Teufel

    (Versprecher bei einer Betriebsversammlung)

  5. #65
    Mitglied Benutzerbild von Multiplex
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    Standard AW: SEK schmeißt 84-jährigen aus Wohnung

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Diese ganze Angelegenheit scheint sich in der Grauzone der angeblichen Modernisierung (Gentrifizierung) einer Immobilie zu bewegen.

    Der Eigentümer der Immobilie will langjährige Mieter loswerden, um die Hütte dann aufwendig zu modernisieren und dann deutlich teurer vermieten zu können.

    Ich habe den Eindruck, dass sich in solchen Fällen die Justiz zum Handlanger von Immobilienhaien gemacht hat.
    Eben. Vor 20 Jahren wäre so eine Vorgehensweise völlig undenkbar, geradezu lächerlich gewesen.
    Das Detail steckt im Teufel

    (Versprecher bei einer Betriebsversammlung)

  6. #66
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    Standard AW: SEK schmeißt 84-jährigen aus Wohnung

    Zitat Zitat von Multiplex Beitrag anzeigen
    Eben. Vor 20 Jahren wäre so eine Vorgehensweise völlig undenkbar, geradezu lächerlich gewesen.
    Die Schlägerbanden der sogenannten SEK,s haben schon durch Fehlleistungen geglänzt,in Dresden habe sie den Hund einer Polizistin erschossen die in der Nachbarwohnung wohnte,wobei Verwechslungen zum Tagesgeschäft gehören. In Thüringen müßte ein Wanderer die Unfähigkeit mit dem Leben bezahlen. Es sind primitive und brutale, ferngesteuerte Schläger.

  7. #67
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    Standard AW: SEK schmeißt 84-jährigen aus Wohnung

    Zitat Zitat von Multiplex Beitrag anzeigen
    Eben. Vor 20 Jahren wäre so eine Vorgehensweise völlig undenkbar, geradezu lächerlich gewesen.
    Nein. In der Kleinstadt, wo meine Eltern wohnen, hat der Hauseigentümer freiwerdende Wohnungen vorübergehend an Asylbewerber vermietet, bis die einheimische Billigmieterschaft geflohen ist. Anschließend wurde renoviert und wieder vermietet.

  8. #68
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    Standard AW: SEK schmeißt 84-jährigen aus Wohnung

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Diese ganze Angelegenheit scheint sich in der Grauzone der angeblichen Modernisierung (Gentrifizierung) einer Immobilie zu bewegen.

    Der Eigentümer der Immobilie will langjährige Mieter loswerden, um die Hütte dann aufwendig zu modernisieren und dann deutlich teurer vermieten zu können.

    Ich habe den Eindruck, dass sich in solchen Fällen die Justiz zum Handlanger von Immobilienhaien gemacht hat.
    Der letzte Satz beschreibt genau den eigentlichen Skandal

  9. #69
    Mitglied Benutzerbild von Multiplex
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    Standard AW: SEK schmeißt 84-jährigen aus Wohnung

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Nein. In der Kleinstadt, wo meine Eltern wohnen, hat der Hauseigentümer freiwerdende Wohnungen vorübergehend an Asylbewerber vermietet, bis die einheimische Billigmieterschaft geflohen ist. Anschließend wurde renoviert und wieder vermietet.
    Wieso sagst du nein? Der Vergleich passt doch gar nicht, weil es hier keine Kündigung seitens des Vermieters gab.
    Das Detail steckt im Teufel

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  10. #70
    Mitglied Benutzerbild von Eloy
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    Standard AW: SEK schmeißt 84-jährigen aus Wohnung

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Der letzte Satz beschreibt genau den eigentlichen Skandal
    Lies dir das mal durch! Da kann man nur noch mit den Ohren schlackern:

    26-Jähriger darf Scheune nur umbauen, wenn er dort Flüchtlinge unterbringt

    Und nach dieser Zeit ist nicht gesichert, dass Dominik Deppe darin wohnen kann. Denn dann gelten nicht mehr die Sonderregelungen für eine Flüchtlingsunterkunft, sondern die strengeren „allgemeinen Bauregeln". „Dann kommt es auf jeden Zentimeter an und im schlimmsten Fall müssen die Umbauarbeiten, die für eine Flüchtlingsunterkunft toleriert werden, wieder rückgängig gemacht werden", sagt Deppe.
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    Ein absolutes Verbrechersystem!
    "Wir Deutschen sollten die Wahrheit auch dann ertragen lernen, wenn sie für uns günstig ist."

    Heinrich von Brentano

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