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Thema: Regelsätze für Alg2 steigt auf 409 Euro

  1. #481
    GESPERRT
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    Standard AW: Regelsätze für Alg2 steigt auf 409 Euro

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ja, Flüchtlinge kommen umsonst in Museen, Anfahrt inklusive, in Zoos, Freizeitparks, machen kostenlose Ausflüge und sogar manches Kino hat schon seine Pforten zu einer kostenlosen Extraveranstaltung geöffnet. Aber eben nur für Flüchtlinge.
    psychologie-dann

    kommem mehr - bis es knallt und man aus Deutschland ein Bangladesh gemacht hat - ist zwar Bürgerkrieg - aber da hat die Elite sich was elegantes einfallen lassen, dass ist alles politische Absicht.

  2. #482
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Regelsätze für Alg2 steigt auf 409 Euro

    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    psychologie-dann

    kommem mehr - bis es knallt und man aus Deutschland ein Bangladesh gemacht hat - ist zwar Bürgerkrieg - aber da hat die Elite sich was elegantes einfallen lassen, dass ist alles politische Absicht.
    Hier wird nur noch auf Zeit regiert.

  3. #483
    Mitglied Benutzerbild von Kater
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    Standard AW: Regelsätze für Alg2 steigt auf 409 Euro

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Flüchtlinge haben , zumindest im Freilichtmuseum Kommern, freien Eintritt.
    Im Hessenpark in Neu-Anspach auch. Grundsicherungsempfänger müssen statt der momentan üblichen acht Euro pro Erwachsenen 2,50 Euro zahlen. Es ist mir nich begreiflich zu machen, weshalb Flüchtilanten das nicht auch zahlen sollen. Okay, für die Interessierten unter Ihnen soll es das Wissen über unsere Kultur näherbringen, aber es bleibt ein Beigeschmack. Müssten sie auch 2,50 zahlen, würde es mich weniger stören. Allerdings waren wir kürzlich dort und haben keine Flüchtlinge oder Kopftücher gesehen.
    An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?

  4. #484
    Mitglied Benutzerbild von Kater
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    Standard AW: Regelsätze für Alg2 steigt auf 409 Euro

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Das ist komplett darin enthalten. Ein Alleinstehender mit einer 40qm-Wohnung und dem üblichen Elektroequipment zahlt nicht mehr als 25 Euro im Monat für Strom.
    Ich frage mich, ob die vielen Haushalte, denen der Strom abgestellt wird, wirklich ihr Stromgeld für die Dauerglotze und fürs Streamen und Internet-Surfen verballert haben. Und der ausgemusterte Arbeitnehmer, über 50, der wird wohl nicht mal eben schnell seine bisherige Wohnung aufgeben wollen, in der er jahrelang gelebt hat. Und nein, ich rede jetzt nicht vom 100-qm-Penthouse!!!! Und selbst wenn: Welcher Vermieter nimmt denn einen Arbeitssuchenden auf, auch wenn er eine 40m²-Butze zu vermieten hat? Und bei den Genossenschaften sind die Wartelisten elend lang. Ob wir dann immer so einfach mit den 25 Euronen für Strom für eine solche Hartz-IV-Modellwohnung in der Realität hinkommen, darf man bezweifeln.
    An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?

  5. #485
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Regelsätze für Alg2 steigt auf 409 Euro

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Und täglich grüßt die Neiddebatte. Die Probleme die sich mit Zahlung von Transferleistungen ergeben sind nicht lösbar.
    Also ich habe da schon Ideen ...

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    Ich als Rentner bekomme auch mal wieder eine ganz saftige Erhöhung
    +1,7 %(...)
    Ich als Arbeitnehmer aber gar keine. Also Schnauze.
    kol-ut-shan

  6. #486
    GESPERRT
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    Standard AW: Regelsätze für Alg2 steigt auf 409 Euro

    Zitat Zitat von Kater Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, ob die vielen Haushalte, denen der Strom abgestellt wird, wirklich ihr Stromgeld für die Dauerglotze und fürs Streamen und Internet-Surfen verballert haben. Und der ausgemusterte Arbeitnehmer, über 50, der wird wohl nicht mal eben schnell seine bisherige Wohnung aufgeben wollen, in der er jahrelang gelebt hat. Und nein, ich rede jetzt nicht vom 100-qm-Penthouse!!!! Und selbst wenn: Welcher Vermieter nimmt denn einen Arbeitssuchenden auf, auch wenn er eine 40m²-Butze zu vermieten hat? Und bei den Genossenschaften sind die Wartelisten elend lang. Ob wir dann immer so einfach mit den 25 Euronen für Strom für eine solche Hartz-IV-Modellwohnung in der Realität hinkommen, darf man bezweifeln.
    Es gibt Leute , ich sehe das bei mir in der Nachbarschaft, Zigeuner da ist für alles merkwürdigerweise Geld da - auch für Strom, und sowas wie Sanktionen gibt es bei dieser Volksgruppe nicht....

    Ich sage euch, dass ist alles politisch !!!

  7. #487
    cornjung
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    Standard AW: Regelsätze für Alg2 steigt auf 409 Euro

    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    Du bist Dummer als ein Hund...sorry mehr brauhche ich bei dir nicht zu schreiben....
    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    also solltest du nicht so einen Stuss schreiben....und Dummdeppen wie Du...
    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    darin sieht man dass Du von Tuten und Blasen keine Ahnung hast.....
    Ich angeblicher Dummdepp und dummer Hund wunderere mich, warum ausgerechnet Leute wie du, die ständig über ihren kleinen Job mit niedrigem Lohn jammern, vorgeben alles zu wissen, ausser wie man Geld verdient. Warum ausgerechnet Typen wie du sich erdreisten, andere als Deppen und Hunde beschimpfen, die einen gut bezahlten Job haben, oder selbständig sind, statt sich selber darum zu kümmern, einen Hoch-lohn -Job zu bekommen, oder sich selbständig machen.

    Wenn du so clever und tüchtig bist, wer hindert dich daran, dich um einen gut bezahlten Job zu bewerben ? Warum stellt dich Cleverle keiner ein, warum machste dich nicht selbständig ? Jeder Depp kann sich doch mit Gastro, Handel, Handwerk, Vetretung uswusf selbständig machen, andere ausbeuten, indem er ihnen Hungerlöhne zahlt, und die Millionen flattern angeblich nur so ins Haus. Warum schaffst du das nicht ?
    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    dafür wird woanders sanktioniert, weil man meint 409 euro seien zuviel !!!
    Es sind nicht 409. Es sind 409 plus sämtliche NK, plus Miete, plus KV plus Befreiung von sämtlichen Abgaben und Steuern. Nirgends geht es Arbeitsunwilligen- Arbeit ist unzumutbar- so gut wie in Germoney. Weltweit höchste Steuern für Arbeit, Fleiss, Leistung und Tüchtigkeit, um weltweit die höchsten Sozialleistungen für für jeden Analphabeten und Habenichts zu finanzieren. Selbst für arbeitsverweigernde und integrations- und sprach-unwillige Ausländer. Kein Wunder warum alle Loser zu uns kommen. Steuern für Arbeit runter, Löhne für Arbeit erhöht, H-4 für Arbeitsunwillige gestrichen, H-4 für arbeitsunfähige Einzahler verdoppelt. Niemand muss arbeiten, aber wer nicht arbeitet, bekommt auch kein Geld vom Steuerzahler.
    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    Wenn man öffentliche Dienste in vielen Bereichen hätte, bräuchte es kein Hartz IV Gesetz und keine Sanktionen !!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Im Ostblock war alles öffentlicher Dienst. Jeder ausser dir kennt das Ergebnis. Pleite !Enteignet endlich Faule und Dumme, gebt es den Fleissigen und Tüchtigen.

  8. #488
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Regelsätze für Alg2 steigt auf 409 Euro

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Das ist komplett darin enthalten. Ein Alleinstehender mit einer 40qm-Wohnung und dem üblichen Elektroequipment zahlt nicht mehr als 25 Euro im Monat für Strom.
    Das halte ich für zu niedrig angesetzt. Ich wohne oft genug in noch kleineren Wohnungen (Baubüro mit WC, Dusche und Bett sozusagen). Da zahle ich zwischen 45 und 60 Euro an Strom. Dabei nutze ich nicht mal den Herd (falls vorhanden) und recht selten die Kochplatte.

    Jeden Tag mindestens einmal duschen sollte aber drin sein.

  9. #489
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Regelsätze für Alg2 steigt auf 409 Euro

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ich angeblicher Dummdepp und dummer Hund wunderere mich, warum ausgerechnet Leute wie du, die ständig über ihren kleinen Job mit niedrigem Lohn jammern, vorgeben alles zu wissen, ausser wie man Geld verdient. Warum ausgerechnet Typen wie du sich erdreisten, andere als Deppen und Hunde beschimpfen, die einen gut bezahlten Job haben, oder selbständig sind, statt sich selber darum zu kümmern, einen Hoch-lohn -Job zu bekommen, oder sich selbständig machen.

    Wenn du so clever und tüchtig bist, wer hindert dich daran, dich um einen gut bezahlten Job zu bewerben ? Warum stellt dich Cleverle keiner ein, warum machste dich nicht selbständig ? Jeder Depp kann sich doch mit Gastro, Handel, Handwerk, Vetretung uswusf selbständig machen, andere ausbeuten, indem er ihnen Hungerlöhne zahlt, und die Millionen flattern angeblich nur so ins Haus. Warum schaffst du das nicht ?

    Es sind nicht 409. Es sind 409 plus sämtliche NK, plus Miete, plus KV plus Befreiung von sämtlichen Abgaben und Steuern. Nirgends geht es Arbeitsunwilligen- Arbeit ist unzumutbar- so gut wie in Germoney. Weltweit höchste Steuern für Arbeit, Fleiss, Leistung und Tüchtigkeit, um weltweit die höchsten Sozialleistungen für für jeden Analphabeten und Habenichts zu finanzieren. Selbst für arbeitsverweigernde und integrations- und sprach-unwillige Ausländer. Kein Wunder warum alle Loser zu uns kommen. Steuern für Arbeit runter, Löhne für Arbeit erhöht, H-4 für Arbeitsunwillige gestrichen, H-4 für arbeitsunfähige Einzahler verdoppelt. Niemand muss arbeiten, aber wer nicht arbeitet, bekommt auch kein Geld vom Steuerzahler.

    Im Ostblock war alles öffentlicher Dienst. Jeder ausser dir kennt das Ergebnis. Pleite !Enteignet endlich Faule und Dumme, gebt es den Fleissigen und Tüchtigen.
    Ich finde es immer ärgerlich, wenn ein Kritiker ständig über das Ziel hinausschießt und faktenresistent bleibt.

    Deshalb noch einmal:

    Von dem Bedarfssatz (409,-- Euro) müssen noch einige Nebenkosten gezahlt werden, die die Gemeinde bzw. Behörde nicht übernehmen, so zum Beispiel die Müllgebühren und zumindest früher das Warmwasser, über der erlaubten Grenze liegende Heizkosten, manche Gemeinschaftsabgaben des Hauses (von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt), den Strom und die Kosten für Telefon etc. Kosten für Heil- und Hilfsmittel, Behandlungskosten, Krankenhaus(tagegeld)kosten, Krankenfahrten, Zuzahlungen für Medikamente, Rollstühle etc. müssen selbstverständlich auch von den Hartz-IV-Beziehern bezahlt werden. Betroffen sind hier vor allem Kranke und Alte. Für chronisch Kranke gilt die Chronikerregelung, d.h. sie bezahlen, sofern die Krankheit mehr als 1 Jahr vorliegt (dieselbe Krankheit) nur noch 1 Prozent ihrer Hartz-IV-Gesamtleistung, die als Einkommen gerechnet wird. Natürlich fallen auch noch andere Kosten an, die von dem Regelsatz zu bezahlen sind, zum Beispiel Anschaffungskosten, Ersatzbeschaffungen und Reparaturen. Von den Fahrtkosten und anderen Gebühren sind Hartz-IV-Empfänger ebenfalls nicht befreit. Kein Hartz-IV-Empfänger erhält beispielsweise seinen neuen Personalausweis für lau.

    Ein wenig anders mag dies bei den ausländischen Mitbürgern aussehen. Man stellt mit Erschrecken fest, dass für diese Klientel die fein säuberlich fixierten Mietobergrenzen, Quadratmeterobergrenzen oder die Begrenzung der Ausstattung und Lage einer Wohnung offensichtlich so gar nicht gelten und die Migranten und Flüchtlinge in Wohungen residieren, die einem normalen Hartz-IV-Empfänger niemals genehmigt und finanziert werden würden. Beim Fördern und Fordern sieht es wohl genauso aus. Das Fordern gilt wohl nicht für jeden wie auch die Residenzpflicht nicht. Während ein Hartz IV-Empfänger erreichbar an seinem Wohnort zu bleiben hat, gilt dies in der angewendeten Praxis für manche Hartz-IV-Empfänger ebenso.

    Ein weiterer Punkt sind die Bevorzugungen und Geschenke. So zahlt die Stadt Köln, andere Städte ebenso, höchst freiwillig den Flüchtlingen unter den Hartz-IV-Empfängern bzw. den dezentral untergebrachten Flüchtlingen im noch nicht abgeschlossenen AsylBG die Stromkosten. Diese werden von der Behörde auch nicht als regelmäßige Zuwendungen wieder auf die staatliche Hilfe angerechnet, sondern bleiben als Geschenk in voller Höhe erhalten. Im Vergleich: Ein Kind deutscher Hartz-IV-Bezieher muss Geldgeschenke über 50,-- Euro abgeben, auch wenn diese die Konfirmations- oder Kommunionsgeschenke der Verwandtschaft sind. Die Anrechnungen von Schenkungen gelten übrigens auch für geschenkte Gegenstände und auch Nutzungen können angerechnet werden. Ein geschenktes Fahrrad im Wert von 100,-- Euro bliebe für einen Hartz-IV-Empfänger nicht folgenlos, würde die Behörde das mitbekommen. Nun gibt es aber Schenkungen, die unter den Augen der Öffentlichkeit ablaufen und damit sehr offiziell sind. Trotzdem wird nicht gegengerechnet.

    Noch ein Ärgernis sei erwähnt, allerdings auch hier nicht einklagbar, da die Sozialtöpfe, aus denen entnommen wird, ein wenig anders heißen und die Empfänger der Leistungen auch verschiedenen Ethnien angehören. Siedelt ein deutscher Rentner, der pflegebedürftig wird, in die Sammeleinrichtung Pflegeheim und reicht seine Rente zusammen mit der Pflegeversicherung (die er übrigens von seiner Rente weiter bedient) nicht und das Häuschen, sofern er eines besaß, ist bereits verwertet, so dass der Staat für die Finanzierungslücke aufkommen muss, so bekommt der Rentner ein üppiges Taschengeld zwischen 30,-- und knapp 100,-- Euro (tatsächlich in unterschiedlicher Höhe, aber diese knapp 100,-- Euro gibt es maximal unter besten Umständen), so muss er von diesem unglaublich vielem Geld natürlich trotzdem seine Medikamentenzuzahlung leisten, die Zuzahlung zu Heil- und Hilfsmitteln, zu nötigen Therapien, für seine Hörgeräte, für seine Zahnprothese, für das Hausgeld, für Pflegemittel, die er selbst zahlen muss, für den Friseur etc., so dass das Geld dann im Ernstfall noch für zwei oder drei Tafeln Schokolade reicht. Für einen Flüchtling, gerade eben in Deutschland angekommen, gelten andere Maßstäbe. Hier gelten 150,-- Euro monatliches Taschengeld, zur freien Verfügung und absolut zuzahlungsbefreit, als Mindestmaß menschlicher Würde, beschieden von deutschen Gerichten.

    Und nun, zu guter Letzt, sei noch eine hübsche Lücke aufgeführt, mithilfe der ein Asylbewerber, Asylant, Migrant sein Taschengeld höchst legal aufbessern kann. Es gilt nämlich für alle Migranten in diesem Lande, dass auch sie einen Anspruch auf ungeschmälertes Kindergeld haben, egal woher sie kommen und wo die Kinder leben, also auch im Ausland. Gerichte haben dies nun erst wieder bestätigt und so bleibt es dabei: Hat ein Migrant (Flüchtlinge zählen hier ausdrücklich auch dazu, es gilt der Wohnsitz im Inland) ein oder mehrere Kinder in Timbuktu, zahlt der Staat für jedes dieser Kinder Kindergeld. Für einen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland gilt hier, dass das Kindergeld als Einkommen zählt und mit dem Regelsatz für die Kinder verrechnet wird, also der Hartz-IV-Empfänger finanziell nicht besser gestellt wird, nicht aber im Fall eines Migranten, der für seine Kinder, die im Ausland leben, Kindergeld bezieht. Die Kinder beziehen ja hier keinen Regelsatz, also somit nichts, mit dem man das Kindergeld wieder verrechnen könnte und damit stellt das Kindergeld dann tatsächlich eine zusätzliche Einkommensquelle für Migranten und Personen im AsylBG dar. Wie die Kinder nachgewiesen werden, wird sich wohl nicht an den Gegebenheiten von mitteleuropäisch geführten Geburtsregistern messen, aber hier hilft eine übersetzte Urkunde im Heimatland und die bekommt man oft mit einem freundlichen Bakschisch-Handschlag und den Dolmetscher gibt es meist gratis in Deutschland (wobei es ohne Zweifel eine gut angelegte Investition darstellen würde, den Dolmetscher zur Not auch selber zu bezahlen).

  10. #490
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Regelsätze für Alg2 steigt auf 409 Euro

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ich finde es immer ärgerlich, wenn ein Kritiker ständig über das Ziel hinausschießt und faktenresistent bleibt.
    Stimmt. Es sind nämlich nicht nur 409 €. Es sind 409 plus sämtliche NK, plus Miete, plus KV, plus Befreiung von sämtlichen Abgaben und Steuern. Plus kostenlose Klamotten von der Caritas, plus gratis Lebensmittel von der Tafel, plus Schwarzgeld durch Schwarzarbeit. Schwarz baby-sitten oder putzen im Haushalt oder Garten, Schwarzgelder im Handel , Internet, Handwerk oder Service abgreifen. Vom schwarz anschaffen, betteln, einbrechen, dealen, klauen ganz zu schweigen. Ps. Sogar ich weiss, dass Müllgebühren eines H-4-Beziehers vom Amt bezahlt werden. Nennt sich Mietübernahme.
    Geändert von cornjung (11.05.2017 um 12:52 Uhr)

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