Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
Es gibt nur Höss seine Aussage nichts weiter, es existiert kein schriftlicher Befehl.

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Es gibt dann als schriftliches noch ein Brief von Göring an Heyderich mit dem Wort Endlösung, Göring bestätigt diesen Brief aber bestreitet die Interpretation des Briefes durch die Ankläger.
Mir ging es nicht um die Aussage von Höss. Mir ging es um die Glaubwürdigkeit eines mündlichen Befehls von der ein Gefolterter berichtet.

Alles klar.