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Thema: Es gibt noch gute Nachrichten!

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Es gibt noch gute Nachrichten!

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    M.E. nicht. "Bürgen" heißt nichts anderes als sein eigenes Grab zu schaufeln und nur weil irgendwelche Versprechungen nicht eingehalten werden ist das ja kein Grund das die Bürgschaft entfällt.

    Bsp: Du hast einen guten Bekannten mit einem sicheren Job in einer Firma (Bei der mit dem Betriebsrat Kündigungsschutz vereinbart wurde) und du bürgst für seinen Kredit für sein Auto.
    => Die Firma gerät in wirtschaftliche Schwierigkeiten und kann den Kündigungsschutz nicht mehr aufrecht erhalten (Obwohl vorher versprochen).
    => Du haftest dann dafür wenn dein Bekannter nicht mehr seine Raten für das Auto zahlen kann ... egal was vorher von wem auch immer versprochen wurde ...
    Im Artikel steht doch eindeutig, daß die Bürgschaft nur bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt. Und die wurde wohl erteilt. Warum die überhaupt Harz IV bekommen, ist ein anderes Thema. Wir reden hier von Familiennachzug nicht von Flüchtlingen.

  2. #22
    Mitglied Benutzerbild von cc2
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    Standard AW: Es gibt noch gute Nachrichten!

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
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    Flüchtlingspatenschaft in Hessen
    Asylbürgen empört über hohe Rechnungen




    Ooooh!
    Ja wer hätte denn sowas ahnen können...???
    Und ich dachte die können alle gleich als Oberarzt anfangen sobald sie ihre "Arbeitserlaubnis" haben...
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

  3. #23
    EK 89/II Benutzerbild von Frumpel
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    Standard AW: Es gibt noch gute Nachrichten!

    So kann's laufen, wenn man sich als Gutmenschen in seiner eigenen Gutheit suhlen möchte.

    Und nein, ich bin nicht schaden froh.
    Die Eisenfaust am Lanzenschaft,
    Die Zügel in der Linken,
    So sprengt des Reiches Ritterschaft,
    Und ihre Schwerter blinken.

  4. #24
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    Standard AW: Es gibt noch gute Nachrichten!

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Falls die Bürgen sich auf eine selbstschuldnerische Bürgschaft einließen, wird das wohl sofort nach der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eintreffen.
    Nee , so läuft das nicht bei Bürgschaften . Stundung und Mindestgrundeinkommen , alles andere geht in die Tilgung .
    Die Gutis haben es sich verdient .


    EHRE WEM EHRE GEBÜHRT


    RF


  5. #25
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    Standard AW: Es gibt noch gute Nachrichten!

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Im Artikel steht doch eindeutig, daß die Bürgschaft nur bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt. Und die wurde wohl erteilt. Warum die überhaupt Harz IV bekommen, ist ein anderes Thema. Wir reden hier von Familiennachzug nicht von Flüchtlingen.
    Da scheint das Aufenthaltsgesetz in §68 einen entsprechenden Absatz zu enthalten, auf den sich das Jobcenter beruft:
    Die Verpflichtungserklärung erlischt vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren ab Einreise des Ausländers nicht durch Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 oder durch Anerkennung nach § 3 oder § 4 des Asylgesetzes.
    Damit könnte die Klausel unwirksam sein und die Damen und Herren Gutmenschen für drei bis fünf Jahre in der Pflicht.

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Es gibt noch gute Nachrichten!

    Zitat Zitat von Filofax Beitrag anzeigen
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    Flüchtlingspatenschaft in Hessen
    Asylbürgen empört über hohe Rechnungen




    Ooooh!
    Ja wer hätte denn sowas ahnen können...???
    Und ich dachte die können alle gleich als Oberarzt anfangen sobald sie ihre "Arbeitserlaubnis" haben...
    Die machen noch mehr Schulden und dann Privat-Insolvenz. Bezahlen wird der Steuerzahler.
    Nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden, sondern durch Eisen und Blut.
    [Otto von Bismarck (1815-98), preuß.-dt. Staatsmann, Gründer d. Dt. Reiches u. 1871-90 dessen erster Kanzler

  7. #27
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Es gibt noch gute Nachrichten!

    Zitat Zitat von Frumpel Beitrag anzeigen
    So kann's laufen, wenn man sich als Gutmenschen in seiner eigenen Gutheit suhlen möchte.

    Und nein, ich bin nicht schaden froh.
    Bin ich auch nicht. Diese Gutmenschen sind die Crème de la Crème unseres Landes Sie sind keine dumpfen Nazis und Rassisten, nein, sie nehmen Art. 14 GG sehr ernst und setzen ihr Eigentum tapfer für Menschen in Notlagen ein… darüber kann man doch nicht schadenfroh sein… oder vielleicht doch ?

  8. #28
    EK 89/II Benutzerbild von Frumpel
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    Standard AW: Es gibt noch gute Nachrichten!

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Bin ich auch nicht. Diese Gutmenschen sind die Crème de la Crème unseres Landes Sie sind keine dumpfen Nazis und Rassisten, nein, sie nehmen Art. 14 GG sehr ernst und setzen ihr Eigentum tapfer für Menschen in Notlagen ein… darüber kann man doch nicht schadenfroh sein… oder vielleicht doch ?
    Wie schon gesagt, ich bin nicht schadenfroh. Kein bisschen.
    Die Eisenfaust am Lanzenschaft,
    Die Zügel in der Linken,
    So sprengt des Reiches Ritterschaft,
    Und ihre Schwerter blinken.

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Da scheint das Aufenthaltsgesetz in §68 einen entsprechenden Absatz zu enthalten, auf den sich das Jobcenter beruft:

    Damit könnte die Klausel unwirksam sein und die Damen und Herren Gutmenschen für drei bis fünf Jahre in der Pflicht.
    Danke. Allerdings wäre dann die gesamte Bürgschaft unwirksam. Man müßte da schon mehr wissen.

    Aber ich gönne es den Volksverrätern

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Es gibt noch gute Nachrichten!

    Zitat Zitat von Frumpel Beitrag anzeigen
    Wie schon gesagt, ich bin nicht schadenfroh. Kein bisschen.
    Also mal was grundsätzliches: eine Bürgschaft zu unterschreiben ist das dümmste, was ein Mensch machen kann. Ich würde für niemanden bürgen, für kein Familienmitglied, für keinen Freund für niemanden.

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