Dem kann ich nur zustimmen. Organe sind grundsätzlich nicht rechtsfähig. Und Behörden oder Gremien sind nun mal Organe, selbst der Bundestag. Wenn du dich durch das Bundesverkehrsministerium in deinen Rechten verletzt siehst, kannst du also keine Klage gegen das Bundesverkehrsministerium einreichen, wohl aber gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Die Geheimdienste sind Behörden. Sie sind einem bestimmten Ministerium zugeordnet (Innen, Verteidigung), das die Fach- und Rechtsaufsicht führt. Wer meint, durch sie in seinen Rechten verletzt worden zu sein, dem steht der Rechtsweg durchaus offen. Nur das G10-Gremium kann er nicht verklagen.
Übrigens ging es hier in diesem Fall gar nicht um eine Klage gegen die G10-Kommission, sondern um eine Organklage dieser auf Herausgabe von Informationen. Aber damit ist sie gescheitert, wegen mangelnder Parteifähigkeit. Bestimmte Organe des Bundes können Partei in Organstreitverfahren sein, aber dazu müssen sie in der Verfassung oder in einschlägigen Gesetzen klar dazu ermächtigt werden; das trifft auf die G10-Kommission nicht zu. Ein Ausschuss des Bundestages ist sie auch nicht.
Der letzte Satz des von dir zitierten Beschlusses macht übrigens klar, dass Rechtsmittel durchaus vorhanden sind. Nur eben nicht das Organstreitverfahren.