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Thema: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

  1. #521
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Sofern es ein Konfessionsunterricht ist, kann man davon ausgehen, dass die lieben Leut' "ihre" Kirchen in ihrer Freizeit aufsuchen. Der Sonntag bietet sich da an. Dass keine Synagoge besucht wurde, ist in der Tat eine Lücke im Lehrplan.
    Unsere Kinder sind Heiden und werden sich weder an Kirchen-, Synagogen- oder Moscheebesuchen beteiligen!

    Zumindest nicht, wenn ein Lehrplan es verlangt.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  2. #522
    Mitglied Benutzerbild von Muninn
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    Standard AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Zitat Zitat von derNeue Beitrag anzeigen
    Indoktrinierung im Klassenzimmer nur noch durch Zwang durchgesetzt:

    In Rendsburg (Schleswig-Holstein) machte eine Erdkundeklasse einen Ausflug in eine Moschee. Die Eltern eines Schülers lehnten das ab. Nach einer Anzeige der Schulleitung drohen nun 300 Euro Bußgeld und ein Zwangs-Moschee-Besuch.

    Eltern wie Schwerverbrecher behandelt. "Anhörungsverfahren". "Keine entlastenden Tatsachen vorgebracht". "Vorsätzliche Tat".
    BRD, Herbst 2016:


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    Hätte der Schüler eben an einer Pro Merkel Demo teilgenommen.

    „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk, als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

    Napoleon Bonaparte

  3. #523
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    Standard AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Hätte der Schüler an einer Friday Demo teilgenommen,wäre nichts passiert.

  4. #524
    Mitglied Benutzerbild von Hank Rearden
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    Standard AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Die Vorgehensweise der Schule ist schlicht verfassungswidrig!
    Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschenVerwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch früheres tatsächliches Handeln, insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung.
    Nach Art. 3 Grundgesetz, der den Gleichbehandlungsgrundsatz regelt, hat die Verwaltung ihr Ermessen in gleichliegenden Fällen in gleicher Weise auszuüben. Hat eine Behörde etwa die Gewährung einer in ihrem Ermessen stehenden Subvention in einer bestimmten Art und Weise praktiziert, so darf sie hiervon in einem gleichliegenden Fall zu Lasten anderer Bewerber nur bei genereller Aufgabe der bisherigen Praxis oder abweichender Handhabung einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift für die Zukunft abweichen. Unerheblich ist, ob dem Interessenten an einer Bewilligungvon Förderungsmitteln die tatsächliche Vergabepraxis vorher bekannt gegeben warund wie er sich hierauf einstellen konnte.
    Infolge der Selbstbindung tritt bei Ermessensentscheidungen eine Ermessensreduktion auf Null ein.

    Wenn also Schüler, die fortgesetzt die Schule schwänzen, weil sie an einer Demo teilnehmen,nicht sanktioniert werden, darf ein Schüler, der einmalig und aus Gewissensgründen einer schulischen Veranstaltung ferngeblieben ist, erst recht nicht sanktioniert werden.

    ImÜbrigen halte ich auch Art. 140, der auf Art. 136 WRV verweist, für einschlägig:
    (4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oderzur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
    You can ignore reality, but you cannot ignore the consequences of ignoring reality. Ayn Rand

  5. #525
    Mitglied Benutzerbild von Lykurg
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    Standard AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Zitat Zitat von Tutsi Beitrag anzeigen
    :-) Cool :-) - als liegt der objektive Sinn hinter allem, daß unsere über Jahrzehnte verweichlichten Jungen, später Männer, sich entweder durchbeißen müssen oder gänzlich vergehen.

    Bei Löwen ist das so eine Sache - nur die stärksten Löwen geben ihren Samen weiter - haben Löwinnen von anderen Löwen ihre Jungen und die neuen Löwen - die jungen kommen und wollen zeugen, dann verbeißen sie die bereits gezeugten Löwen - meistens durch einen Biß ins Genick. Damit die Löwin bereit ist.

    Gilt das jetzt auch für Menschen ? :-)
    Das ist in der Natur generell so.
    "Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)

  6. #526
    Mitglied Benutzerbild von Myschkin
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    Standard AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Wer wie die Moslems auf die bedingungslose Unterstützung der Juden bauen kann, darf sich alles erlauben. Überall auf der Welt, aber nicht in Israel. Dort werden Moslems bombardiert und abgeknallt wie die Hasen, aber bei uns bekommen sie Geld noch und nöcher in den Arsch geblasen und obendrauf einen an Immunität grenzenden Sonderstatus. Aber die Juden haben damit natürlich überhaupt nichts zu tun, wie sie überhaupt an allem völlig unschuldig sind, was ihnen seit mehreren tausend Jahren vorgeworfen wird. Über tausend mal wurden sie aus den verschiedenen Ländern gejagt, aber daran waren selbstverständlich immer nur die anderen schuld.

    HIAS Calls Trump Administration’s Proposed Refugee Ceiling Shameful

    SILVER SPRING, Md.—Today, HIAS strongly condemned the Trump Administration’s announcement of a proposed refugee resettlement ceiling of 30,000 for Fiscal Year 2019, the lowest number ever set by any president since the Refugee Act became law in 1980.

    President Trump has once again betrayed America’s history and global leadership in providing safe haven for innocent human beings fleeing violence and persecution” said Mark Hetfield, President and CEO of HIAS, the global Jewish nonprofit that protects refugees.

    “By setting the refugee number this low, this administration is betraying the commitments we made after World War II – followed by decades of bipartisan support – to ensure that the world never again turns its back on innocent people seeking safety.

    During a period of unprecedented crisis, America has signaled it is a nation in retreat, and as a result the outlook for refugees looks even more bleak.”
    The announcement, known as the [Links nur für registrierte Nutzer], sets the ceiling on the maximum number of refugees that can be resettled in the coming year.

    Since 1980, the average annual ceiling has been set at 96,229 refugees. Last year, the Presidential Determination was set at 45,000 but only a total of 20,918 have actually been admitted so far this year.
    (…)
    “Right now Jews are in the middle of the most reflective time of year and what this Administration has done to refugees and to our own country is shameful,” Hetfield said. “

    President Trump is depriving our country of thousands of new Americans who could have been productive members of our community, grateful to be living in safety and freedom. HIAS and our supporters in the American Jewish community will continue to help refugees and demonstrate that America remains a welcoming country.”

    https://www.hias.org/hias-calls-trump-administrations-proposed-refugee-ceiling-shameful

  7. #527
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Hoher Zeitaufwand, hohe Kosten, problematische Sicherheitslage, Nicht-EU-Ausland.
    Bei uns im Städtchen gibt es auch eine Klagemauer –zur Not ginge doch auch die.
    Einige kennen mich - viele können mich.

  8. #528
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Dem entgegen steht Artikel 140 GG! Weiterhin Artikel 3,4,7 GG.
    Also ich lasse ja noch durchgehen, dass man die Architektur und Kultur angesehen hat und das keine religiöse Besichtigung war. Es gibt ja durchaus schöne Bauwerke und deren Geschichte.

    Wenn es aber wie du schreibst um die Gleichheit geht, da gehen Tausende Schüler unentschuldigt nicht zur Schule um das Kima zu retten, und heute würde ICH argumentieren, dass mein Kind an genau dem Tag das Klima retten wollte.... Es sind ja alle vor dem Gesetz gleich, ansonsten müssten deren Eltern auch alle Strafe zahlen und die Lehrer/Direktoren die das gutheißen.

  9. #529
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    Standard AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Zitat Zitat von Muninn Beitrag anzeigen
    Hätte der Schüler eben an einer Pro Merkel Demo teilgenommen.

    Was ist das für eine Truppe ? Und ist sie wirklich pro Merkelinisch ?

  10. #530
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Schüler lehnt Moschee-Besuch ab: 300 Euro Bußgeld

    Zitat Zitat von Hank Rearden Beitrag anzeigen
    Die Vorgehensweise der Schule ist schlicht verfassungswidrig!
    Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschenVerwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch früheres tatsächliches Handeln, insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung.
    Nach Art. 3 Grundgesetz, der den Gleichbehandlungsgrundsatz regelt, hat die Verwaltung ihr Ermessen in gleichliegenden Fällen in gleicher Weise auszuüben. Hat eine Behörde etwa die Gewährung einer in ihrem Ermessen stehenden Subvention in einer bestimmten Art und Weise praktiziert, so darf sie hiervon in einem gleichliegenden Fall zu Lasten anderer Bewerber nur bei genereller Aufgabe der bisherigen Praxis oder abweichender Handhabung einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift für die Zukunft abweichen. Unerheblich ist, ob dem Interessenten an einer Bewilligungvon Förderungsmitteln die tatsächliche Vergabepraxis vorher bekannt gegeben warund wie er sich hierauf einstellen konnte.
    Infolge der Selbstbindung tritt bei Ermessensentscheidungen eine Ermessensreduktion auf Null ein.

    Wenn also Schüler, die fortgesetzt die Schule schwänzen, weil sie an einer Demo teilnehmen,nicht sanktioniert werden, darf ein Schüler, der einmalig und aus Gewissensgründen einer schulischen Veranstaltung ferngeblieben ist, erst recht nicht sanktioniert werden.

    ImÜbrigen halte ich auch Art. 140, der auf Art. 136 WRV verweist, für einschlägig:
    (4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oderzur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
    Danke. Die Eltern sollten einen guten Anwalt beauftragen. Mir wäre es das wert

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