Ein selten dämlicher Analogieschluss, das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts gemeinsam!
Ich würde den Besuch einer Moschee aus Gründen der Werbung für eine Religion durchaus unter den Begriff "religiöse" Übung subsumieren.
Der Religionsunterricht ist im strengem Sinn ja auch keine "Religiöse Übung", trotzdem kann die Teilnahme nicht erzwungen werden.
Und dass man ausgerechnet bei dieser Aktion so beharrlich darauf besteht, dass auch ja alle Schüler teilnehmen, belegt doch eindeutig,
woher der Wind weht...