Das Grundgesetz hat keinen § 130, sondern einen Artikel 130.
Aber das ist langweiliger Verwaltungskram, warum soll der gestrichen werden?
(1) Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen, die nicht auf Landesrecht oder Staatsverträgen zwischen Ländern beruhen, sowie die Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen und der Verwaltungsrat für das Post- und Fernmeldewesen für das französische Besatzungsgebiet unterstehen der Bundesregierung. Diese regelt mit Zustimmung des Bundesrates die Überführung, Auflösung oder Abwicklung.
(2) Oberster Disziplinarvorgesetzter der Angehörigen dieser Verwaltungen und Einrichtungen ist der zuständige Bundesminister.
(3) Nicht landesunmittelbare und nicht auf Staatsverträgen zwischen den Ländern beruhende Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes unterstehen der Aufsicht der zuständigen obersten Bundesbehörde.
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
D. h., das diese Religion in der Öffentlichkeit, wie z. B. Schulen, Staatswesen, sakrale Bauten, nichts verloren hat!
Wer meint, über seine Religion, auf das Leben anderer Menschen Einfluß ausüben zu können, hat den Sinn des Säkularismus und die Lehren aus der Geschichte nicht begriffen!
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
Ich zitiere mal Artikel 146 Grundgesetz:
2 Fragen:Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
1. Wie ist das "deutsche Volk" definiert? Jeder Staatsangehörige, also auch eingebürgerte Personen oder nur solche Personen, die sich über die Blutlinie als deutsch definieren?
2. Wie soll die "freie Entscheidung" aussehen. Ich befürchte eine immense Einflussnahme durch Politik und Medien für einen Verfassungsentwurf, der die jetzige Staatsordnung ein für allemal zementieren soll.
Und wenn ich mir die Beteiligung an den letzten Wahlen ansehe, dann befürchte ich bei einer so wichtigen Entscheidung eine Beteiligung von gerade mal 50%. Und falls im Fernsehen gerade Fußball oder ein Frauentausch-Special läuft, sogar noch geringer.
Da es zur Zeit dieses Artikels des Grundgesetzes nicht diese Anhäufung von Neudeutschen gab, kann damit also nur der ethnische Deutsche gemeint sein.
Und wegen einer geringen Wahlbeteiligung musst du dir keine Sorgen machen, denn eine Verfassung wird nicht per Wahl bestimmt, sondern in einer Nationalversammlung, deren Teilnehmer zur vom Volke auserkoren werden.
Das Grundgesetz muss abgeschafft werden, einen anderen Weg gibt es nicht.Der Artikel 146 ist deswegen eingefügt worden, um die Wiedererlangung der Souveränität zu ermöglichen.
Deswegen ist auch die Annahme einer Ewigkeitsgarantie Schwachsinn...und wird nur von Idioten proklamiert.
Das alles wird nur unter Anwendung von Gewalt möglich sein, in dem Augenblick, wo dieses System zusammenbricht.
Der Euro wird es möglich machen.
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