Die Verfassungsrichter bleiben ihrer islamfreundlichen Linie treu. Am Montag wurde eine dahinlautende Entscheidung veröffentlicht. In Karlsruhe scheint man sich an der normativen Kraft des Faktischen zu orientieren. Laufen nur genügend Frauen mit dem islamischen Unterdrückungssymbol herum, bekommt es verfassungsrichterliche Weihen:

"Ein 'islamisches Kopftuch' ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider", schrieben die Richter in Karlsruhe zur Begründung. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, "von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben".


Muslimische Erzieherin darf Kopftuch tragen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine muslimische Erzieherin in einer Kita ihr Kopftuch tragen darf. Damit hebeln die Karlsruher Richter vorherige Urteile aus.

Eine Muslimin darf bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung tragen. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall einer Erzieherin in einer kommunalen Kita in Baden-Württemberg hervor.

Der Arbeitgeber hatte der Erzieherin wegen Verstoßes gegen ein zu dem Zeitpunkt in Baden-Württemberg bestehendes Kopftuchverbot eine Abmahnung ausgesprochen. Dagegen wehrte sich die in der Türkei geborene Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Gerichte bis hinauf zum Bundesarbeitsgericht entschieden jedoch gegen sie. Das Bundesverfassungsgericht hob diese Urteile nun auf und wies die Sache an das Landesarbeitsgericht Baden-Württembergs zurück.(...)
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