Zitat von FranzKonz 20 mal ein Ei gestohlen reicht. Merke: Auch ein Eierdieb kann ein Intensivstraftäter sein. ... Und eine Ordnungswidrigkeit kann durchaus zu Vorstrafe führen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Foren-Regeln