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Thema: Das ist "Gerechtigkeit" in Deutschland .......Opfer soll Kosten tragen , weil Täter verstorben ist.

  1. #1
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard Das ist "Gerechtigkeit" in Deutschland .......Opfer soll Kosten tragen , weil Täter verstorben ist.

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    Ich glaube langsam , daß wir hier in einem Turnsaal für Bekloppte unser Dasein fristen ...........
    Wie kann es sein , daß ein Bürger - Und damit per se "der Souverän" die entstandenen Kosten - Die aus dem Verhalten des Täters resultieren - für ein an ihm ; dem Opfer begangegens Verbrechen begleichen soll ?
    .........
    Spätestens jetzt sollte jedem "Bürger"; "Souverän" und "Wähler" klar sein , daß er nur eine "Account-Nummer" ist und das die "Gerechtigkeit" nur auf dem Papier steht.............
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Cybeth
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    Standard AW: Das ist "Gerechtigkeit" in Deutschland .......Opfer soll Kosten tragen , weil Täter verstorben i

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
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    Ich glaube langsam , daß wir hier in einem Turnsaal für Bekloppte unser Dasein fristen ...........
    Wie kann es sein , daß ein Bürger - Und damit per se "der Souverän" die entstandenen Kosten - Die aus dem Verhalten des Täters resultieren - für ein an ihm ; dem Opfer begangegens Verbrechen begleichen soll ?
    .........
    Spätestens jetzt sollte jedem "Bürger"; "Souverän" und "Wähler" klar sein , daß er nur eine "Account-Nummer" ist und das die "Gerechtigkeit" nur auf dem Papier steht.............
    Keine Ahnung warum die Menschen in der BRD so naiv sind. Ich glaube das fing irgendwann in den 60er Jahren an, als die Hausfrauen anfingen ganztags zu arbeiten und die Blagen Zuhause zu viel Zeit hatten, um ihren geistigen Dünnschiss durchzuziehen.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Hank Rearden
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    Standard AW: Das ist "Gerechtigkeit" in Deutschland .......Opfer soll Kosten tragen , weil Täter verstorben i

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
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    "Eine mögliche Kostenhaftung ist im Gerichtskostengesetz „vorgesehen“, weswegen auch der Anwalt des 27-Jährigen machtlos sei."

    Dazu muss man aber folgendes berücksichtigen:
    Der überwiegende Teil der Prozesskosten sind Anwaltskosten, die der Beklagte zu zahlen hat!
    Wenn bei dem Beklagten nichts zu holen ist, schickt der Anwalt seine Rechnung an seinen Auftraggeber, an den Kläger!
    Das Gericht macht bei einem kleinen Teil der Prozesskosten das Gleiche!
    Der Anwalt sollte den Ball mal lieber flach halten.
    Natürlich ist das himmelschreiend ungerecht, aber so ist die Rechtslage!
    You can ignore reality, but you cannot ignore the consequences of ignoring reality. Ayn Rand

  4. #4
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Das ist "Gerechtigkeit" in Deutschland .......Opfer soll Kosten tragen , weil Täter verstorben i

    Zitat Zitat von Brotzeit Beitrag anzeigen
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    Ich glaube langsam , daß wir hier in einem Turnsaal für Bekloppte unser Dasein fristen ...........
    Wie kann es sein , daß ein Bürger - Und damit per se "der Souverän" die entstandenen Kosten - Die aus dem Verhalten des Täters resultieren - für ein an ihm ; dem Opfer begangegens Verbrechen begleichen soll ?
    .........
    Spätestens jetzt sollte jedem "Bürger"; "Souverän" und "Wähler" klar sein , daß er nur eine "Account-Nummer" ist und das die "Gerechtigkeit" nur auf dem Papier steht.............
    Solche Urteile sind der stete Tropfen auf den heißen Stein. Der Tropfen gewinnt. Nur eine Frage der Zeit.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Das ist "Gerechtigkeit" in Deutschland .......Opfer soll Kosten tragen , weil Täter verstorben i

    Zitat Zitat von Hank Rearden Beitrag anzeigen
    "Eine mögliche Kostenhaftung ist im Gerichtskostengesetz „vorgesehen“, weswegen auch der Anwalt des 27-Jährigen machtlos sei."

    Dazu muss man aber folgendes berücksichtigen:
    Der überwiegende Teil der Prozesskosten sind Anwaltskosten, die der Beklagte zu zahlen hat!
    Wenn bei dem Beklagten nichts zu holen ist, schickt der Anwalt seine Rechnung an seinen Auftraggeber, an den Kläger!
    Das Gericht macht bei einem kleinen Teil der Prozesskosten das Gleiche!
    Der Anwalt sollte den Ball mal lieber flach halten.
    Natürlich ist das himmelschreiend ungerecht, aber so ist die Rechtslage!
    Der Skandal liegt woanders: warum muß das Opfer überhaupt Schmerzensgeld vom rechtskräftig verurteilten Straftäter einklagen?

  6. #6
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Das ist "Gerechtigkeit" in Deutschland .......Opfer soll Kosten tragen , weil Täter verstorben i

    gelöscht: Ich hätte mir vorher den Artikel durchlesen sollen.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Hank Rearden
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    Standard AW: Das ist "Gerechtigkeit" in Deutschland .......Opfer soll Kosten tragen , weil Täter verstorben i

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Der Skandal liegt woanders: warum muß das Opfer überhaupt Schmerzensgeld vom rechtskräftig verurteilten Straftäter einklagen?
    Muss er nicht, er hätte ein Adhäsionsverfahren im Strafverfahren beantragen können...
    You can ignore reality, but you cannot ignore the consequences of ignoring reality. Ayn Rand

  8. #8
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    Standard AW: Das ist "Gerechtigkeit" in Deutschland .......Opfer soll Kosten tragen , weil Täter verstorben i

    Zitat Zitat von Hank Rearden Beitrag anzeigen
    Muss er nicht, er hätte ein Adhäsionsverfahren im Strafverfahren beantragen können...
    Was ist das?

  9. #9
    Ex-Kirchenbankpolierer
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    Standard AW: Das ist "Gerechtigkeit" in Deutschland .......Opfer soll Kosten tragen , weil Täter verstorben i

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Der Skandal liegt woanders: warum muß das Opfer überhaupt Schmerzensgeld vom rechtskräftig verurteilten Straftäter einklagen?
    Weil man in diesem Staatsapparat der Meinung ist , daß man im Gericht nur Recht nach Gesetz spricht und damit dem Gesetz genüge getan wird. Nur , daß man damit latent keine Gerechtigkeit für das Opfer bzw. der Kläger schafft, daß ignoriert man geflissentlich , da man innerhalb der Gerichtsbarkeit / der deutschen Gerichte und der selbstverliebten Apparatschicks der Gerichte offensichtlich der Meinung ist , daß man das nicht ändern muss , da man das nicht ändern kann und so mit nicht zuständig ist, um diese himmelschreiende Ungerechtigkeit zu ändern

    Frage wer ist denn dann dafür zuständig diese himmelschreiende Ungerechtigkeit zu ändern wenn nicht die immer von Gerechtigkeit redenden Juristen in der deutschen Justiz ?
    Fühlen die sich nicht der Gerechtigkeit verpflichtet ?
    Offensichtlich nicht............
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Das ist "Gerechtigkeit" in Deutschland .......Opfer soll Kosten tragen , weil Täter verstorben i

    Zitat Zitat von Hank Rearden Beitrag anzeigen
    Muss er nicht, er hätte ein Adhäsionsverfahren im Strafverfahren beantragen können...
    Steht ja nicht drin, warum das nicht der Fall war.

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