User in diesem Thread gebannt : Gefr. Meyer |
Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.
Tja nun, wer entscheidet denn bei bestandener Führerscheinprüfung, dass der Prüfling den Führerschein bekommt?
Doch wohl auch nur eine Art von Beamter, oder nicht mal das, oder sehe ich da etwas falsch?
Eine kleine Erweiterung meiner Frage: Wo kämen wir bei der bekannten Überlastung unserer Gericht denn hin, wenn sich jetzt auch noch ein Gericht bzw. ein Richter um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis kümmern müsste? Die kriegen ja nicht mal mehr ihre akuten schweren Fälle abgearbeitet, so sehr sind die überlastet.
Erweitern wir das Beispiel doch noch (um ein bisschen nicht böse gemeinte Polemik): Wie kann es sein, dass ein Mitarbeiter einer Prüfstelle wie der TÜV oder die DEKRA, der ja nicht mal Beamter ist, darüber entscheiden darf, ob ein Fahrzeug wegen gravierender technischer Mängel stillgelegt werden muss? Der hat doch auch einen gewissen Entscheidungsspielraum, oder müsste dazu auch ein Richter involviert werden?
Irgendwo muss der Entscheidungs-Org-Baum ja schließlich enden. Auch für die Kontrolle von Parkuhren und das Ausfüllen von Knöllchen kann man schließlich keine Beamten verheizen....
Das ist der Ist-Zustand. Umso schlimmer, wenn es eine Behörde ist. Die Polizei hat auch keine Strafen zu verhängen, die ihr Auffassungsvermögen übersteigt. Dafür sind Gerichte da. Wenn die Führerscheinstelle Strafmaßnahmen verhängt, ist das nichts anderes als Amtsanmaßung.
Nicht immer alles unreflektiert hinnehmen. Selber denken ist hier gefragt, wenn es um Rechtsbeugung und Willkür geht.
Standesamtlich heiraten kann man vor einem Beamten. Aber sich scheiden lassen nur vor Gericht. Was denn nun? Entweder nur vor Gericht heiraten, oder vom Beamten scheiden lassen können, wie in vielen Rechtstaaten üblich.
Wenn man sich also nur vor Gericht scheiden lassen kann, ist es nur folgerichtig, dass man den Führerschein auch nur vor Gericht verlieren kann. Für einen Beamten ist diese Hausnummer zu groß.
Bei uns in Baden-Württemberg verhängt die Polizei keine Strafen, sondern die Ordnungsämter der Kommunen stellen Bußgeld- und Strafbescheide bei Verkehrsverstößen und allgemeinen Delikten bis zu einem bestimmen Maximalverstoß aus. Oder auf ausserörtlichen Straßen das zuständige Landratsamt.
Darüber hinaus wird bei größeren Gesetzesverstößen die örtliche Polizeibehörde eingeschaltet, die das Delikt untersucht, zu Protokoll nimmt und eine Anzeige erstattet, die dann von der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. dem zuständigen Gericht weiterbearbeitet wird. Erst dort geht es dann um Beträge, wenn der Fall von einem Richter abgearbeitet wurde und ein Urteil vorliegt.
Die Anordnung einer MPU ist keine Strafmaßnahme, sondern es handelt sich vielmehr um die Feststellung, ob jemand charakterlich geeignet ist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, nachdem durch sein bisheriges Verhalten begründete Zweifel an dieser Eignung aufgekommen sind.
Das Ganze hat mit Rechtsbeugung oder Willkür nichts zu tun.
Vielleicht solltest du mal einen Verwaltungsjuristen hierzu befragen.
Wie es der Zufall will, ist meine Frau nach ihrem Jurastudium in den Polizeidienst eingetreten. Sie sollte es wohl wissen, nicht wahr?
Gott mit uns
Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli
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