User in diesem Thread gebannt : Gefr. Meyer


+ Auf Thema antworten
Seite 78 von 113 ErsteErste ... 28 68 74 75 76 77 78 79 80 81 82 88 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 771 bis 780 von 1129

Thema: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

  1. #771
    Mitglied
    Registriert seit
    18.05.2007
    Beiträge
    59.865

    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Man munkelt es geht um Abzocke. Die Psychologen haben Stundensätze von 88 € netto. 105 € incl MWST mal 14.
    Alleine das Gutachten kostete 534 € da machen die 5 am Vormittag.


    Judaslohn !!!
    Wenn man bedenkt dass letztendlich der Beamte auf der Führerscheinstelle entscheidet ob du die Pappe wiederbekommst ....

  2. #772
    GESPERRT
    Registriert seit
    17.07.2014
    Beiträge
    24.892

    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Man munkelt es geht um Abzocke. Die Psychologen haben Stundensätze von 88 € netto. 105 € incl MWST mal 14.
    Alleine das Gutachten kostete 534 € da machen die 5 am Vormittag.


    Judaslohn !!!

    Du wirst abgewählt!

  3. #773
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
    Registriert seit
    14.11.2010
    Ort
    z,Minga
    Beiträge
    104.081

    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Du wirst abgewählt!
    In Österreich sagte eine ###edit### in Linz Bezirkshauptmannschaft: i werd sie zum Amtsoazt schikn. Nein es kommt Widerspruch
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  4. #774
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
    Registriert seit
    14.11.2010
    Ort
    z,Minga
    Beiträge
    104.081

    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Wenn man bedenkt dass letztendlich der Beamte auf der Führerscheinstelle entscheidet ob du die Pappe wiederbekommst ....
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Auch volles Punktekonto führt zur MPU.


    es entscheiden Nichtjuristen.
    Bei anderen Entscheidungen mit Gutachtern, liegt einem Richter ein Gutachten vor. Z B im Handwerk.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  5. #775
    Mitglied
    Registriert seit
    31.10.2010
    Beiträge
    61.261

    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Wenn man bedenkt dass letztendlich der Beamte auf der Führerscheinstelle entscheidet ob du die Pappe wiederbekommst ....
    Tja nun, wer entscheidet denn bei bestandener Führerscheinprüfung, dass der Prüfling den Führerschein bekommt?

    Doch wohl auch nur eine Art von Beamter, oder nicht mal das, oder sehe ich da etwas falsch?

    Eine kleine Erweiterung meiner Frage: Wo kämen wir bei der bekannten Überlastung unserer Gericht denn hin, wenn sich jetzt auch noch ein Gericht bzw. ein Richter um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis kümmern müsste? Die kriegen ja nicht mal mehr ihre akuten schweren Fälle abgearbeitet, so sehr sind die überlastet.

    Erweitern wir das Beispiel doch noch (um ein bisschen nicht böse gemeinte Polemik): Wie kann es sein, dass ein Mitarbeiter einer Prüfstelle wie der TÜV oder die DEKRA, der ja nicht mal Beamter ist, darüber entscheiden darf, ob ein Fahrzeug wegen gravierender technischer Mängel stillgelegt werden muss? Der hat doch auch einen gewissen Entscheidungsspielraum, oder müsste dazu auch ein Richter involviert werden?

    Irgendwo muss der Entscheidungs-Org-Baum ja schließlich enden. Auch für die Kontrolle von Parkuhren und das Ausfüllen von Knöllchen kann man schließlich keine Beamten verheizen....

  6. #776
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
    Registriert seit
    12.08.2017
    Beiträge
    22.812

    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Xarrion Beitrag anzeigen
    Die Polizei hat mit der Anordnung einer MPU eigentlich nichts zu tun, außer daß sie auffälliges Verhalten der Führerscheinstelle meldet.

    Über die Anordnung einer MPU entscheidet die Führerscheinbehörde. Hierzu werden die Gesamtumstände gewürdigt, also nicht nur Verkehrsverstöße, Drogen- und/oder Alkoholdelikte, sondern insbesondere auch aggressives Verhalten.
    Eine Behörde hat aber so was gravierendes nicht zu entscheiden. Vor allem noch, wenn man gerichtlich nicht dagegen vorgehen kann. Das sind Relikte aus einem obrigkeitshörigen Untertanenvolk. Da ist die Gewaltenteilung eines modernen Rechtsstaates noch nicht ganz vollzogen worden.

  7. #777
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
    Registriert seit
    12.08.2017
    Beiträge
    22.812

    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Xarrion Beitrag anzeigen
    Eine MPU wird nicht von der Polizei angeordnet, sondern von der Führerscheinstelle.

    Eine MPU ist auch keine zusätzliche Strafe, sondern eine generelle Überprüfung der Fahreignung.
    Das ist der Ist-Zustand. Umso schlimmer, wenn es eine Behörde ist. Die Polizei hat auch keine Strafen zu verhängen, die ihr Auffassungsvermögen übersteigt. Dafür sind Gerichte da. Wenn die Führerscheinstelle Strafmaßnahmen verhängt, ist das nichts anderes als Amtsanmaßung.

    Nicht immer alles unreflektiert hinnehmen. Selber denken ist hier gefragt, wenn es um Rechtsbeugung und Willkür geht.

  8. #778
    Mitglied Benutzerbild von antiseptisch
    Registriert seit
    12.08.2017
    Beiträge
    22.812

    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Tja nun, wer entscheidet denn bei bestandener Führerscheinprüfung, dass der Prüfling den Führerschein bekommt?

    Doch wohl auch nur eine Art von Beamter, oder nicht mal das, oder sehe ich da etwas falsch?
    Standesamtlich heiraten kann man vor einem Beamten. Aber sich scheiden lassen nur vor Gericht. Was denn nun? Entweder nur vor Gericht heiraten, oder vom Beamten scheiden lassen können, wie in vielen Rechtstaaten üblich.

    Wenn man sich also nur vor Gericht scheiden lassen kann, ist es nur folgerichtig, dass man den Führerschein auch nur vor Gericht verlieren kann. Für einen Beamten ist diese Hausnummer zu groß.

  9. #779
    Mitglied
    Registriert seit
    31.10.2010
    Beiträge
    61.261

    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Das ist der Ist-Zustand. Umso schlimmer, wenn es eine Behörde ist. Die Polizei hat auch keine Strafen zu verhängen, die ihr Auffassungsvermögen übersteigt. Dafür sind Gerichte da. Wenn die Führerscheinstelle Strafmaßnahmen verhängt, ist das nichts anderes als Amtsanmaßung.

    Nicht immer alles unreflektiert hinnehmen. Selber denken ist hier gefragt, wenn es um Rechtsbeugung und Willkür geht.
    Bei uns in Baden-Württemberg verhängt die Polizei keine Strafen, sondern die Ordnungsämter der Kommunen stellen Bußgeld- und Strafbescheide bei Verkehrsverstößen und allgemeinen Delikten bis zu einem bestimmen Maximalverstoß aus. Oder auf ausserörtlichen Straßen das zuständige Landratsamt.

    Darüber hinaus wird bei größeren Gesetzesverstößen die örtliche Polizeibehörde eingeschaltet, die das Delikt untersucht, zu Protokoll nimmt und eine Anzeige erstattet, die dann von der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. dem zuständigen Gericht weiterbearbeitet wird. Erst dort geht es dann um Beträge, wenn der Fall von einem Richter abgearbeitet wurde und ein Urteil vorliegt.

  10. #780
    Faut faire avec Benutzerbild von Xarrion
    Registriert seit
    07.09.2011
    Ort
    Preußen
    Beiträge
    22.844

    Standard AW: Staat gegen Polizei - Der Polizeistrang

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Das ist der Ist-Zustand. Umso schlimmer, wenn es eine Behörde ist. Die Polizei hat auch keine Strafen zu verhängen, die ihr Auffassungsvermögen übersteigt. Dafür sind Gerichte da. Wenn die Führerscheinstelle Strafmaßnahmen verhängt, ist das nichts anderes als Amtsanmaßung.

    Nicht immer alles unreflektiert hinnehmen. Selber denken ist hier gefragt, wenn es um Rechtsbeugung und Willkür geht.
    Die Anordnung einer MPU ist keine Strafmaßnahme, sondern es handelt sich vielmehr um die Feststellung, ob jemand charakterlich geeignet ist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, nachdem durch sein bisheriges Verhalten begründete Zweifel an dieser Eignung aufgekommen sind.

    Das Ganze hat mit Rechtsbeugung oder Willkür nichts zu tun.

    Vielleicht solltest du mal einen Verwaltungsjuristen hierzu befragen.

    Wie es der Zufall will, ist meine Frau nach ihrem Jurastudium in den Polizeidienst eingetreten. Sie sollte es wohl wissen, nicht wahr?
    Gott mit uns

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 16.05.2015, 16:02
  2. Antworten: 56
    Letzter Beitrag: 23.01.2015, 10:18
  3. Der Staat als Terrorist: Polizei plante Terror im Kampf gegen die RAF
    Von Strandwanderer im Forum Geschichte / Hintergründe
    Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 13.04.2009, 17:33

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben